Nebeneinkünfte

Online-Aktion: Volle Transparenz über Politiker-Nebeneinkünfte

Bundestagspräsident Lammert will die Nebeneinkünfte von Abgeordneten nur nach den windelweichen Transparenzregeln veröffentlichen, die vor den Lobbyismus-Skandalen galten – und setzt sich damit über die vom Bundestag beschlossene scharfe Veröffentlichungspflicht hinweg. Morgen will Lammert die Fraktionschefs Struck und Kauder zur Zustimmung bewegen. LobbyControl hat deshalb mit Campact eine Online-Aktion für volle Transparenz gestartet. Sie müssen […]
von 22. Mai 2007

Bundestagspräsident Lammert will die Nebeneinkünfte von Abgeordneten nur nach den windelweichen Transparenzregeln veröffentlichen, die vor den Lobbyismus-Skandalen galten – und setzt sich damit über die vom Bundestag beschlossene scharfe Veröffentlichungspflicht hinweg. Morgen will Lammert die Fraktionschefs Struck und Kauder zur Zustimmung bewegen.

LobbyControl hat deshalb mit Campact eine Online-Aktion für volle Transparenz gestartet. Sie müssen Lammert stoppen und den Spielchen endlich ein Ende setzen. Schicken Sie Struck und Kauder schnell eine Protestmail und fordern Sie volle Transparenz: http://www.campact.de/nebenekft/ml2/mailer

Hintergrund:
Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag, dass Abgeordnete die Höhe ihrer Nebeneinkünfte (in drei Stufen) veröffentlichen müssen. Bisher weigert sich Bundestagspräsident Lammert, den Bundestagsbeschluss umzusetzen – mit Verweis auf die Klagen mehrerer Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht. Allerdings haben die Klagen juristisch keine aufschiebende Wirkung.

Nachdem sich die Richter letzte Woche wieder nicht auf ein Urteil einigen konnten, will Lammert jetzt zwar veröffentlichen – doch nicht nach den vom Bundestag beschlossenen scharfen Regeln, sondern nach den windelweichen von zuvor. Wir sind entsetzt: Wer macht in diesem Land eigentlich Gesetze – der Bundestag oder sein Präsident?

Unterstützen Sie unsere Aktion und fordern Sie volle Transparenz: http://www.campact.de/nebenekft/ml2/mailer

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3 Kommentare

Jochen Hoff22. Mai 2007 um 16:42

Struck und Kauder das hieße doch den Bock zum Gärtner zu machen. Die beiden hätten doch schon lange die Macht gehabt etwas zu ändern. Die finden das System toll, weil es ihnen hilft die Abgeordneten unter ihre Knute zu zwingen. Neben Mandaten werden da bestimmt auch Pöstchen und Pfründen verteilt.

Wenn wir etwas ändern wollen, müssen wir das Wahlrecht auf Direktwahl ohne Parteibindung ändern.

Walter Keim23. Mai 2007 um 10:34

Gestern habe ich vom Bundestagsverwaltung die juristische Begründung für den Rechtsbruch erhalten: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/070515btp.pdf da ich einen Antrag gestellt habe: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/070311btp.htm

Um zu bergründen, dass das IFG nicht gilt, wird auf das Abgeordnetengesetz hingewiesen, das ja nicht umgesetzt wurde. Besonders bedenklich scheint, dass der Gesetzesbruch der Nichtveröffentlichung als „Wahrung der Rechts des Bundestages und seiner Mitgleider“ dem Geltungsnbereich des IFG entzogen wird.

Ich werde den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit nanrufen und hoffe Ihnen Informationen geliefert zu haben, die Sie verwerten können.

Walter Keim

albatrox23. Mai 2007 um 10:55

Der hauptamtliche Dauerparlamentarier ist nicht kompatibel mit der Demokratie, man muß sich entscheiden. Diäten sind Tagegelder, also Aufwandsentschädigungen. Wenn einer noch einen anständigen Beruf gelernt hat, bringt er alles mit, was in diesem hohen Hause, das »mal voller und mal leerer aber immer voller Lehrer« ist, was dort so gründlich fehlt:

– Qualifikation
– praktische Erfahrung
– Legitimation (denn er ist nicht darauf angewiesen, daß man ihn aufstellt wie einen Gartenzwerg)

Ein wirklich Gewählter, nicht von bloßer gegenseitiger Protektion Abhängiger. Die gegenwärtig dort Abgestellten kennt keiner, will keiner, braucht keiner. a