Nebeneinkünfte

Nebentätigkeiten von Abgeordneten wieder online – Bundestag muss nachbessern!

Seit 1.März können wir die Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wieder auf der Bundestagshomepage einsehen, in groben Stufen sind auch ihre Nebeneinkünfte dort aufgeführt. Die im Jahr 2005 vom Bundestag verabschiedeten Transparenzregeln sehen dies vor, damit die Öffentlichkeit sich ein besseres Bild von eventuellen Abhängigkeiten und Verstrickungen von Abgeordneten machen kann. Laut einer aktuellen […]
von 5. März 2010

Seit 1.März können wir die Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wieder auf der Bundestagshomepage einsehen, in groben Stufen sind auch ihre Nebeneinkünfte dort aufgeführt. Die im Jahr 2005 vom Bundestag verabschiedeten Transparenzregeln sehen dies vor, damit die Öffentlichkeit sich ein besseres Bild von eventuellen Abhängigkeiten und Verstrickungen von Abgeordneten machen kann. Laut einer aktuellen Analyse von dpa gehen im neuen Bundestag derzeit am häufigsten Abgeordnete von CDU und FDP Nebentätigkeiten nach.

Echte Transparenz bringen die neuen Regelungen aber nach wie vor nicht – LobbyControl hat dies im vergangenen Jahr in einer ausführlichen Studie gezeigt. Denn erstens sind die Angaben häufig lückenhaft, da die Bundestagsverwaltung offensichtlich kaum kontrolliert, ob ihre Regeln eingehalten werden, und auch keine Sanktionen ausspricht. Außerdem ist ab 7.000 Euro Schluss mit der Transparenz – die höchste Stufe beginnt hier und ist nach oben offen. Ein weiteres Problem stellen die zahlreichen Schlupflöcher dar: AnwältInnen und UnterenehmensberaterInnen müssen bisher keinerlei konkrete Angaben über ihre MandantInnen und KundInnen machen.

Allein in der Stichprobe von 152 Abgeordneten (25% der Abgeordneten), die wir noch in der letzten Legislaturperiode für unsere Studie genommen haben, finden sich 12 AnwältInnen und 4 UnternehmensberaterInnen, im neuen Parlament sind wir allein bei der FDP bereits auf 7 UnternehmensberaterInnen gestoßen. Keiner davon legt seine KundInnen und MandantInnen offen.

Warum nicht? Wer neben seinem Mandat weiterhin seiner Berufstätigkeit nachgehen will, so denken wir, muss damit leben, dass er anderen Transparenzkriterien unterworfen ist als normale Berufstätige. Sowohl RechtsanwältInnen als auch UnternehmensberaterInnen sind durchaus potenziell von einem Interessenkonflikt bedroht – was ist, wenn der Mandant oder die Kundin ein gut bezahlendes Großunternehmen ist und im Ausschuss des oder der betreffenden Abgeordneten über eine Regelung entschieden wird, die das Unternehmen betrifft? Hinzu kommt, dass größere Kanzleien heute zunehmend auch Lobbytätigkeiten übernehmen. Auch darüber müssen sie keine Auskunft geben. AnwältInnen können sich einfach grundsätzlich auf ihre gesetzliche Verschwiegenheitspflicht berufen. Auch Angaben über die Branchen, aus denen die MandantInnen kommen, müssen sie nicht machen. Dies schlagen zwar die Transparenzregeln vor – der Bundestagspräsident hat diese Vorgabe in seinen praktischen Ausführungsbestimmungen aber einfach unter den Tisch fallen lassen. Noch absurder wird es bei den UnternehmensberaterInnen, die ja keinen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen: Ihnen hat der Bundestagspräsident in den Ausführungsbestimmungen einen Freibrief zum Verschweigen seiner KundInnen eingeräumt, in dem auch vertragliche Verschwiegenheitspflichten geltend gemacht werden können.

Problematisch ist generell, dass gerade die PartnerInnen in den großen Kanzleien und Unternehmensberatungen (in denen potenziell auch die GroßkundInnen mit mit viel Budget zu finden sind) überhaupt keine Angaben über ihre KundInnen machen müssen. Ihnen wird zugestanden, dass gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht angegeben werden müssen. Die Regelung, dass dies nur gelten soll, wenn der oder die Abgeordnete weder am Zustandekommen eines Vertrags mitgewirkt hat noch die danach geschuldete Tätigkeit persönlich ausübt, scheint ebenfalls in der Praxis keine Rolle zu spielen.

Als Ende vergangenen September das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil über die Klage Schilys gegen die (erste und einzige) vom Bundestag verhängte Sanktion fällte, hat es dem Bundestag eine Hausaufgabe mitgegeben: Es hat ihn aufgefordert, die Transparenzregeln dahingehend zu ändern, dass auch SozietätsanwältInnen in die Transparenzregeln mit einbezogen werden müssen. Wir fordern den Bundestag auf, diese Forderung zügig umzusetzen, um gleiche Ausgangsbedingungen bei der Transparenz zu schaffen. Dabei sollten aber nicht nur Anwaltssozietäten einbezogen werden – das gleiche sollte auch für andere Abgeordnete gelten, die auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (also in Form von rechtlichen Zusammenschlüssen) tätig sind – wie beispielsweise UnternehmensberaterInnen. Es gibt keinen Grund, warum diese keine Auskunft über ihre KundInnen geben sollten, wenn sie sie selbst betreuen. Generell sollte in unseren Augen noch einmal überprüft werden, ob die weite Geltung der gesetzlichen Schweigepflicht für alle MandantInnen (z.B. auch LobbykundInnen) nötig ist. Dabei sollten die Verschwiegenheitspflichten im Interesse der Transparenz von Abgeordneten eng ausgelegt werden.

Teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Kommentar absenden

1 Kommentare

Sabrina Jirschikowsky7. März 2010 um 14:32

Liebe Leute von LobbyControl,

nachdem die Einkünfte der 17. Legislaturperiode veröffentlicht wurden, war ich doch sehr irritiert von Westerwelles Veröffentlichung. Hier ist nur die Einkunft seiner Außenministeriumstätigkeit aufgelistet.

Ist der jetzt wirklich aus allen Stiftungen, Körperschaften und Vorständen augetreten? Und hätte er nicht einige seiner Einkünfte von diversen Vorträgen bei Firmen, die er 2008 und 2009 bezogen hat, nicht
auch veröffentlichen müssen aufgrund der Zwei-Jahres-Regel?

Bitte überprüft das doch mal. Es kann doch nicht sein, daß Herr Westerwelle als Reaktion der zuvor öffentlichen und berechtigten Kritik seiner Nebeneinkünfte nun auf das Gesetz pfeift und keine richtigen Angaben mehr macht. Ich zweifle seine Aufrichtigkeit an, da er sicher nicht aus allen seinen Stiftungen ausgetreten ist, bei denen er ehrenamtlich tätig ist.

Und mich interessiert sehr wohl, was dieser Mann von welchem Unternehmen einnimmt!
Vielen Dank.
Das waren seine Einkünfte der 16.Legislaturperiode und auch seine Mitgliederschaften in diversen Vereinen, Stiftungen, und unternehmerischen Beiräten:
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Agentur Schenck, Berlin,

Vortrag, August 2008, Stufe 3

Aspecta HDI Gerling Lebensversicherung AG, Mainz,

Vortrag, Februar 2007, Stufe 3

AXA-Krankenversicherung AG, Köln,

Vortrag, Januar 2006, Stufe 3

BCA AG, Bad Homburg,

Vortrag, März 2009, Stufe 3

Close Brothers Seydler AG, Frankfurt/Main,

Vortrag, Juni 2008, Stufe 3

Congress Hotel Seepark, Thun/Schweiz,

Vortrag, September 2007, Stufe 3

CSA Celebrity Speakers GmbH, Düsselsdorf,

Vortrag, Oktober 2008, Stufe 3

Vortrag, März 2009, Stufe 3

Dr. Schnell Chemie AG, München,

Vortrag, Januar 2009, Stufe 3

DS Marketing GmbH, Brühl,

Vortrag, März 2006, Stufe 3

econ Referenten-Agentur, Straubing,

Vortrag, Mai 2006, Stufe 3

Vortrag, Juli 2007, Stufe 3

EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH, Rottendorf,

Vortrag, Juli 2006, Stufe 3

EDEKA Zentrale AG & Co.KG, Hamburg,

Vortrag, Juni 2009, Stufe 3

EUTOP Speaker Agency GmbH, München,

Vortrag, Juli 2007, Stufe 3

Vorträge, 2006, Stufe 3

Fertighaus WEISS GmbH, Oberrot,

Vortrag, September 2006, Stufe 3

Flossbach & von Storch Vermögensmanagement AG, Köln,

Vortrag, Mai 2007, Stufe 3

Gemini Executive Search, Homburg,

Vortrag, Oktober 2007, Stufe 3

Genossenschaftsverband Frankfurt, Frankfurt,

Vortrag, Oktober 2005, Stufe 3

Hannover Leasing GmbH & Co. KG, Pullach,

Vortrag, Juni 2006, Stufe 3

Vortrag, Oktober 2008, Stufe 3

Lazard Asset Management Deutschland GmbH, Hamburg,

Vortrag, Januar 2007, Stufe 3

LGT Bank AG, Zürich/Schweiz,

Vortrag, April 2007, Stufe 3

Lupus Alpha Asset Management GmbH, Frankfurt/Main,

Vortrag, November 2008, Stufe 3

MACCS GmbH, Berlin,

Vortrag, November 2007, Stufe 3

Maritim Hotelgesellschaft mbH, Bad Salzuflen,

Vortrag, November 2005, Stufe 3

Movendi GmbH, Lohmar-Honrath,

Vortrag, Oktober 2008, Stufe 3

Rednerdienst & Persönlichkeitsmanagement Matthias Erhard, München,

Vortrag, Oktober 2006, Stufe 3

Vorträge, 2009, Stufe 3

Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln,

Vortrag, März 2006, Stufe 2

Serviceplan Agenturgruppe für innovative Kommunikation GmbH & Co. KG,

Haus der Kommunikation, München,

Vortrag, Februar 2007, Stufe 3

Solarhybrid AG, Brilon,

Vorträge, Juni 2008, Stufe 3

Team Event Marketing GmbH, Rosbach v.d.H.,

Vortrag, Mai 2007, Stufe 3

Vincero Holding GmbH & Co. KG, Aachen,

Vortrag, September 2007, Stufe 3

Wolfsberg – The Platform for Executive & Business Development, Ermatingen/Schweiz,

Vortrag, September 2008, Stufe 3
3. Funktionen in Unternehmen

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Deutsche Vermögensberatung AG, Frankfurt/Main,

Mitglied des Beirates, jährlich, Stufe 3

Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, Hamburg,

Mitglied des Beirates (bis 31.12.2008)

TellSell Consulting GmbH, Frankfurt/Main,

Mitglied des Beirates, 2006, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates (bis 31.07.2006)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV), Aachen,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Atlantik-Brücke e.V., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Deutsche AIDS-Stiftung, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Initiative „für mich, für uns, für Bonn“ zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements, Bonn,

Mitglied der Jury, ehrenamtlich

Internationale Journalistenprogramme (IJP) e.V., Königstein/Taunus,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Verein der Freunde und Förderer des Theaters „Haus der Springmaus“ e. V., Bonn,

Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich