Nebeneinkünfte

Lobby-Hinweise

1) Bundesverfassungsgericht verhandelte über Regeln für Nebeneinkünfte 2) Medikamenten-Aufklärung mit Hindernissen 3) Wolfgang Clement wird Vorsitzender des neuen ‚‚Adecco Institute’’
von 13. Oktober 2006

1) Bundesverfassungsgericht verhandelte über Regeln für Nebeneinkünfte
2) Medikamenten-Aufklärung mit Hindernissen
3) Wolfgang Clement wird Vorsitzender des neuen ‚‚Adecco Institute’’

1) Bundesverfassungsgericht verhandelte über Regeln für Nebeneinkünfte
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Mittwoch über die Klagen von neuen Abgeordneten gegen die neuen, leicht verschärften Regeln für Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. Die Medien haben ausführlich berichtet (z.B. die Tagesschau). Weitere Informationen zum Verfahren auch in der Pressemitteilung des BVG vor dem Verhandlungstag. Mit einem Urteil ist frühestens Ende des Jahres zu rechnen – und Bundestagspräsident Lammert blockiert weitere die Veröffentlichung der Informationen über die Nebeneinkünfte, ohne rechtlichen Grund.

Weitere Informationen und Argumente im Archiv unter dem Stichwort Nebeneinkünfte. Siehe auch die Stellungnahme von Transparency International (pdf)

2) Medikamenten-Aufklärung mit Hindernissen
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Stopp einer Artikelserie über wirksame und preisgünstige Medikamente – offensichtlich auf Druck der Pharmafirmen.

3) Wolfgang Clement wird Vorsitzender des neuen ‚‚Adecco Institute’’
via Nachdenkseiten

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1 Kommentare

Udo Ehrich15. Oktober 2006 um 15:38

Bemerkenswert ist ja, daß Friedrich Merz auch noch gegen den Passus im Abgeordnetengesetz klagt, der vorschreibt, daß für den Abgeordneten das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit zu stehen habe. Das zeigt überdeutlich, welches Verständnis seiner Tätigkeit als Abgeordneter Friedrich Merz hat, wenn er gegen eine solche Selbstverständlichkeit klagt.

Daß er seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht offenlegen will, paßt ebenfalls gut ins Bild. Was ich allerdings durchaus für den Gipfel halte ist, was im Fernsehen berichtet wurde, daß die klagenden Abgeordneten der Auffassung seien, daß sie keine Nebentätigkeiten sondern Berufe ausüben würden, die man eben nicht als Nebentätigkeiten bezeichnen könnte.

Der Bundestag ist kein Feierabendparlament. Wer dort Abgeordneter ist, hat umfassenden Schutz und auch Garantien für die Rückkehr in seinen Beruf. Dies liegt eben in der Logik, daß für einen Abgeordneten die Ausübung des Mandates im Mittelpunkt stehen soll und nichts anderes.

Bleibt zu hoffen, daß das Verfassungsgericht die Abgeordneten, die klagen, daran erinnert, auch wenn laut der Berichte zu befürchten steht, daß sie teilweise derer Argumentationen folgen wollen.