Nebeneinkünfte

Lammerts setzt Transparenzregeln weiter NICHT um

In den Medien wird heute berichtet, dass Bundestagspräsident Lammert die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten bald veröffentlichen will. Auslöser ist ein Interview Lammerts mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gestern. Darin erklärt Lammert, dass er nicht weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage einiger Abgeordneter gegen die neuen Transparenzregeln warten werde. Er fühle sich „verpflichtet, jene […]
von 21. Mai 2007

In den Medien wird heute berichtet, dass Bundestagspräsident Lammert die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten bald veröffentlichen will. Auslöser ist ein Interview Lammerts mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gestern. Darin erklärt Lammert, dass er nicht weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage einiger Abgeordneter gegen die neuen Transparenzregeln warten werde. Er fühle sich „verpflichtet, jene Daten zu veröffentlichen, die nicht Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung sind“.

Im Klartext:
1. Lammert wird weiterhin NICHT die vom Bundestag verabschiedeten und rechtsgültigen Transparenzregeln für die Abgeordneten umsetzen. Er will nur einen Teil der Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und das mehr als ein Jahr nach der eigentlichen Veröffentlichungsfrist. Wir werden also bald die Nebentätigkeiten der Abgeordneten kennen (wie früher auch), aber nicht die (in 3 Stufen anzugebene) Höhe der Nebeneinkünfte.

2. Lammert kümmert sich weiterhin nicht darum, dass die Klage der Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht keine rechtlich aufschiebende Wirkung hat. Nach Rechtslage müsste er längst alle Daten veröffentlicht haben.

In den Medien erscheint es nun jedoch so, als sei das Problem das Bundesverfassungsgericht. Es ist zwar richtig, dass es im Bundesverfassungsgericht ein Patt gibt und deshalb bislang kein Urteil (siehe den Bericht in der Frankfurter Rundschau). Aber das ändert nichts daran, dass es Lammert offensichtlich nach Gutdünken entscheidet, welche Regeln für ihn rechtsgültig sind. Oder wie es Wulf Schmiese in seinem Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung beschreibt: Lammert „stoppte aus freien Stücken im März 2006 erst einmal das neue Gesetz, genauer gesagt: Er setzte die Veröffentlichungspflicht aus.“ „Aus freien Stücken“ – eine Schönfärberei ersten Ranges für die Tatsache, dass sich der Bundestagspräsident über vom Parlament beschlossene Regeln hinwegsetzt.

Dass er nun eine Teil-Umsetzung anstrebt, dürfte nicht nur mit den Verzögerung beim Bundesverfassungsgericht zu tun haben. Vermutlich will Lammert vor den kommenden Gesprächen über eine Diäten-Erhöhung auch die Angriffsfläche an diesem Punkt verringern.

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7 Kommentare

Demokrat21. Mai 2007 um 20:19

Ich frage mich nur, weshalb kein Abgeordenter oder Fraktion gegen diese Aussetzung klagt.

iwendt22. Mai 2007 um 19:35

Zum Kommentar von „Demokrat“: Ein Schelm wer böses dabei denkt …
Na ja, vielleicht ist es auch „nur“ Parteidisziplin. Zumal „die“ doch eh alle machen, was sie wollen.

Meudalherr23. Mai 2007 um 12:35

In Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz steht:

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Gilt dieser Satz auch für Lammert? Kein Wunder, wenn viele Bürger den Eindruck bekommen, der Reichstag diene Der Deutschen Wirtschaft.

Rieger23. Mai 2007 um 19:29

Kein Wunder bei Lammert, ist der doch im Aufsichtsrat einer RWE-Tochter. Diese Verbindung und Einkünfte daraus möchte er nicht öffentlich machen. Nur ein Wort ist zutreffend: korrupt – (bis unter die Haarspitzen)

Walter Keim31. Mai 2007 um 12:42

Da der Bundespräsident die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten abgelehnt hat: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/070515btp.pdf versuche ich beim Verwaltungsgericht die Veröffentlichung zu erzwingen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0706vgb.htm

Walter Keim
8 German states violate the human right og freedom of information: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm

otti4. Juni 2007 um 20:24

Grundgesetz:
Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Blödsinn!

S.Hillemann29. Juni 2007 um 10:30

Hallo!
Der Herr Lammert ist doch Rechtsanwalt,somit
ist das was er da macht“Vorsatz“.Er muß die
Nebeneinkünfte veröffentlichen.Man könnte ihn
anzeigen,aber Staatsanwälte sind ja weisungs-
gebunden,also zwecklos.Doch Bananenrepublik.