Nebeneinkünfte

Erste Einschätzung…

… zu den veröffentlichen Nebeneinkünften: bei einigen Abgeordneten oder Tätigkeiten fehlen die Angaben über die Höhe der Einkünfte – gerade bei den Anwälten. Auch bei einzelnen Aufsichtsratsmandaten sind oft keine Angaben gemacht, wobei unklar ist, ob die Einkünfte daraus tatsächlich unter 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr liegen oder ob die Daten […]
von 5. Juli 2007

… zu den veröffentlichen Nebeneinkünften: bei einigen Abgeordneten oder Tätigkeiten fehlen die Angaben über die Höhe der Einkünfte – gerade bei den Anwälten. Auch bei einzelnen Aufsichtsratsmandaten sind oft keine Angaben gemacht, wobei unklar ist, ob die Einkünfte daraus tatsächlich unter 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr liegen oder ob die Daten unvollständig sind.

Insgesamt ist die Präsentation der Einkommensstufen etwas verworren, wenn nicht sogar irreführend. Denn sie beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Zeiträume: Bei Angela Merkel (CDU) findet man z.B. „Bundeskanzlerin, Berlin, monatlich, Stufe 3“. Stufe 3 bedeutet, dass ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit über 7.000 Euro liegen, in diesem Fall monatlich.

Bei Reinhard Göhner (CDU) findet man u.a. „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, Hauptgeschäftsführer, jährlich, Stufe 3“. Dabei dürfte Herr Göhner auch ein regelmäßiges monatliches Einkommen vom BDA bekommen. Also müsste es eine monatliche Angabe geben (die vermutlich auch in der Stufe 3 liegen sollte). Oder meint hier „jährlich, Stufe 3“ das gleiche wie „monatlich, Stufe 3“?

Auf ersten Blick erstmal merkwürdig und scheinbar nachbesserungswürdig.

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