Nebeneinkünfte

Erste Einschätzung…

… zu den veröffentlichen Nebeneinkünften: bei einigen Abgeordneten oder Tätigkeiten fehlen die Angaben über die Höhe der Einkünfte – gerade bei den Anwälten. Auch bei einzelnen Aufsichtsratsmandaten sind oft keine Angaben gemacht, wobei unklar ist, ob die Einkünfte daraus tatsächlich unter 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr liegen oder ob die Daten […]
von 5. Juli 2007

… zu den veröffentlichen Nebeneinkünften: bei einigen Abgeordneten oder Tätigkeiten fehlen die Angaben über die Höhe der Einkünfte – gerade bei den Anwälten. Auch bei einzelnen Aufsichtsratsmandaten sind oft keine Angaben gemacht, wobei unklar ist, ob die Einkünfte daraus tatsächlich unter 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr liegen oder ob die Daten unvollständig sind.

Insgesamt ist die Präsentation der Einkommensstufen etwas verworren, wenn nicht sogar irreführend. Denn sie beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Zeiträume: Bei Angela Merkel (CDU) findet man z.B. „Bundeskanzlerin, Berlin, monatlich, Stufe 3“. Stufe 3 bedeutet, dass ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit über 7.000 Euro liegen, in diesem Fall monatlich.

Bei Reinhard Göhner (CDU) findet man u.a. „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, Hauptgeschäftsführer, jährlich, Stufe 3“. Dabei dürfte Herr Göhner auch ein regelmäßiges monatliches Einkommen vom BDA bekommen. Also müsste es eine monatliche Angabe geben (die vermutlich auch in der Stufe 3 liegen sollte). Oder meint hier „jährlich, Stufe 3“ das gleiche wie „monatlich, Stufe 3“?

Auf ersten Blick erstmal merkwürdig und scheinbar nachbesserungswürdig.

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3 Kommentare

Medienbeobachter5. Juli 2007 um 16:52

Herr Merz hatte leider vergessen anzugeben, dass er Mitglied bei der INSM ist. Warum hat er das vergessen?? Ansonsten hat er doch sogar angegeben in welchen Sportvereinen er Mitglied ist.

Vgl.:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/merz_fr0.html
http://www.insm.de/Foerderverein/Mitglieder_des_Foerdervereins.html

genauso
Carl-Ludwig Thiele, FDP

Perkeo6. Juli 2007 um 10:57

Falls jemand seiner Veröffentlichungspflicht nicht nachkommt soll er angeblich zuerst ermahnt werden und für den Fall, dass das nicht hilft eine Geldstrafe von bis zu 42000 Euro (die Hälfte des Jahresgehalts eines Abgeordneten) aufgebrummt bekommen. Doch was passiert, wenn jemand trotz dieser Geldstrafe seine Einkünfte nicht veröffentlicht?

Martin Betzwieser6. Juli 2007 um 19:45

In den vom vom Deutschen Bundestag veröffentlichte Nebentätigkeitsliste ist Walter Riester, Bundesarbeitsminister a.D. und Erfinder der gleichnamigen Rente, mit 22 Einzelposten der Kategorie 3 (€ 7.000,00 und höher) gelistet. Die meisten dieser Einträge betreffen Vorträge für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen, also private Altersversorgung. Wer ist der Meinung, dass es sich hier nicht um Koruption handelt …

s. http://www.bundestag.de/mdb/bio/R/riestwa0.html

s. http://www.nachdenkseiten.de/?p=2467

Gruß
Martin Betzwieser
Frankfurt am Main