Nach Brandenburg wird die Diskussion über ein Lobbyregister nun in einem zweiten Bundesland konkret: Berlin. Auf Initiative der Grünen diskutierte das frisch gewählte Abgeordnetenhaus gleich in seiner dritten Sitzung über zwei Anträge zur Einführung eines verbindliches Lobbyregisters. Grundsätzlich waren sich alle Fraktionen einig, dass ein Lobbyregister dazu beitragen würde, die Berliner Politik transparenter zu machen und stimmten der Initiative zu. Fraglich bleibt nun, ob es tatsächlich zu einem umfassenden Register kommt, wie es die Grünen vorschlagen. LobbyControl wird die Debatte weiterverfolgen und sich für ein umfassendes, verpflichtendes Lobbyregister auch in Berlin einsetzen. Bislang gibt es weder auf Bundesebene noch in einem Bundesland ein solches Register. In Brandenburg wird allerdings derzeit konkret an der Einführung eines solchen Registers gearbeitet.
Inhalte der Anträge
Die Grünen machten mit ihrem Antrag „Transparenz bei Lobbyarbeit – Ein öffentlich einsehbares Lobbyregister für Berlin!“ (pdf) den Aufschlag. Darin fordern sie ein verbindliches Register, in das sich alle Lobbyisten gleich welcher Organisationsform einzutragen haben. Das Register soll Informationen über Auftraggeber, Daten zu den handelnden Akteuren und deren Budget enthalten. Für die genauere Ausgestaltung verwies die Fraktion der Grünen auf das EU-Lobbyregister. Interessanterweise glich die Begründung des Antrags fast wörtlich dem rot-rot-grünen Entschließungsantrag aus Brandenburg. Die Fraktion der Piraten legte einen Änderungsantrag (pdf) vor, der im Wesentlich drei Präzisierungen enthält: Erstens sollen Kirchen und religiöse Gemeinschaften ausdrücklich einbezogen werden, zweitens sollen einfache Anfragen von Bürgern ausdrücklich ausgenommen werden und drittens drängen die Piraten darauf, das Register als Datenbank zu führen.
„Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie“
In der Plenumsdiskussion (pdf) zeigten sich alle Fraktionen offen gegenüber dem Vorhaben der Grünen und der Piraten. „Die Frage ist also nicht, ob man auch hier in Berlin ein Lobbyregister benötigt, sondern nur, wie man es im Einzelnen ausgestaltet, regelt, sanktioniert, pflegt und anderes mehr“, sagte Sven Rissmann für die CDU-Fraktion. Allerdings verwies Rissmann auf die Verbändeliste des Bundestags und das EU-Lobbyregister als Vorbild. Damit blieb unklar, ob die CDU-Fraktion sich für ein verbindliches und umfassendes Lobbyregister einsetzt, das sich – wie es die Grünen in ihrem Antrag fordern – eben deutlich von der Unverbindlichkeit der Vorbilder aus Bundestag und EU unterscheidet. Sven Kohlmeier von der SPD wehrte sich gegen den Verdacht, dass Referentenentwürfe aus den Senatsverwaltungen von Lobbyisten geschrieben seien. Ob er sich deswegen auch dafür ausspricht, den Anwendungsbereich des Lobbyregisters auf das Abgeordnetenhaus zu beschränken, ließ er allerdings offen.
Die üblichen offenen Punkte
Wie schon Brandenburg blieben zwei zentrale Fragen auch bei den Antragstellern noch ungeklärt. So wird in der weiteren Diskussion zu klären sein, ob das Lobbyregister in Form eines Gesetzes oder einer Veränderung der Geschäftsordnung umgesetzt wird. Weiterhin tauchte die Frage auf, ob Anwälte trotz ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihren Mandanten in einem Lobbyregister erfasst werden sollten. Die Anträge der Grünen und der Piraten wurden nun an den Rechtsausschuss übermittelt und sollen dort konkretisiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die schon recht weitgehenden Ansätze der Antragssteller in der konkreten Ausgestaltung nicht verwässert werden.
Diskussionen auch in Bayern
Neben Berlin und Brandenburg wird auf Initiative der Freien Wähler neuerdings auch in Bayern eine Diskussion über die Einführung eines Lobbyregister geführt. Im bayerischen Landtag reichte die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag zur Einführung eines „Transparenzregisters“ ein. Die Inhalte dieses Antrages sind jedoch sehr viel offener formuliert: Klar ist, dass sich ein solches Register nach dem Willen der Freien Wähler sowohl auf die Legislative als auch die Exekutive erstrecken soll. Zu entscheiden bleibt dagegen noch die zentrale Frage, ob es sich um ein verbindliches oder ein freiwilliges Register handeln soll. Der Antrag wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr im bayerischen Landtag diskutiert.
Weitere Informationen und Hintergründe:
- LobbyControl-Stellungnahme zur Diskussion über ein Lobbyregister in Brandenburg (pdf)
- LobbyControl-Positionspapier (pdf)
Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.