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Arzneimittel-Importe: Altmaier beugt sich Lobbydruck aus Wahlkreis

Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich offenbar dem Lobbydruck des Pharmakonzerns Kohlpharma aus seinem Wahlkreis gebeugt. Ein klarer Fall von demokratieschädlichem Lobbyismus, der das Vertrauen in die Politik schwächt. Und ein klarer Beleg dafür, wie notwendig mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess ist.
von 26. August 2019

Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich offenbar dem Lobbydruck eines Pharmakonzerns aus seinem Wahlkreis gebeugt, wie SZ, WDR und NDR letzte Woche berichteten. Konkret geht es um die staatlich vorgeschriebene Förderquote für den Import von Arzneimitteln. Diese wird schon seit Jahren von vielen Seiten kritisiert, da sie die Arzneimittelsicherheit gefährde und fragwürdigem Medikamentenhandel Vorschub leiste. Die Bundesregierung nahm dies zum Anlass, um die Quote zu streichen und formulierte eine entsprechende Passage in einem Gesetzesentwurf. Doch Altmaier kassierte die geplante Neuregelung ein, nachdem der saarländische Arzneimittelimporteur Kohlpharma sich bei ihm gemeldet hatte. Ein klarer Fall von demokratieschädlichem Lobbyismus, der das Vertrauen in die Politik schwächt. Und ein klarer Beleg dafür, wie notwendig mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess ist.

Gesetzesstopp in letzter Minute

Die Arzneimittel-Importquote stand schon kurz vor dem Aus. Die geplante Streichung war innerhalb des zuständigen Gesundheitsministeriums abgestimmt, auch die Fachreferenten aus dem Wirtschaftsministerium hatten schon ihre Zustimmung signalisiert. Doch praktisch in letzter Minute stoppte Wirtschaftsminister Altmaier persönlich das Gesetzgebungsverfahren. Der offenbare Grund: Dem größten deutschen Arzneimittel-Importeur mit Sitz in Altmaiers saarländischem Wahlkreis hätte das Quoten-Aus große Umsatzeinbußen gebracht.

Ein Anruf und Gespräch bei Altmaier reichten aus, um den Passus wieder zu streichen. Am Ende stimmten Bundesrat und Bundestag einem Gesetzespaket zu Arzneimittelsicherheit zu, das die Importquote weiterhin zulässt. Kohlpharma konnte also seine guten Kontakte zum Wirtschaftsminister nutzen, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.

"Leitungsvorbehalt" wegen Kohlpharma

Das Rechercheteam von SZ, WDR und NDR gelangte über das Informationsfreiheitsgesetz an interne Unterlagen und E-Mail-Wechsel aus dem Wirtschaftsministerium, die diesen Fall von unverblümtem Lobbyismus deutlich belegen. Das Ministerium schrieb selbst, dass es bei der Streichung der Quote einen „Leitungsvorbehalt“ gebe und notierte in internen Unterlagen, dass der Grund für den Stopp durch die Hausleitung „Kohlpharma“ sei. Belegt ist außerdem, dass Kohlpharma einen Vorschlag für eine Neuregelung der Importquote einreichte, der am Ende wortgleich im Gesetz übernommen wurde. Die Details der Geschichte lesen Sie auf tageschau.de und in der Süddeutschen Zeitung.

Es ist immer wieder hilfreich, wenn Recherchen Lobbyeinflüsse offenlegen. Das hilft, solche Prozesse nachzuvollziehen und - im Nachhinein - kritisieren zu können. Besser wäre es allerdings, wenn schon während des Gesetzgebungsprozesses deutlich würde, wer in welcher Form und mit welchen Positionen Einfluss genommen hat. Denn das würde Kritik an problematischen Einflüssen während des Verfahrens ermöglichen und im Idealfall am Ende ausgewogenere Entscheidungen herbeiführen. Schließlich wissen häufig noch nicht einmal die Bundestagsabgeordneten, die über ein Gesetz entscheiden, wer in welcher Form bei der Formulierung im Ministerium beteiligt war. Das zeigt eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die schon im Frühjahr um mehr Informationen zu der Einflussnahme auf das Arzneimittel-Gesetz bei der Bundesregierung bat und nur unbefriedigende Antworten erhielt.

Lobbyreport 2017 mit unserer Forderung nach einer Legislativen Fußspur

Übernommene Textpassagen kenntlich machen

Mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren könnte eine sogenannte „Legislative Fußspur“ schaffen. Dafür setzen wir uns schon seit langem ein und haben in unserem Lobbyreport 2017 ausführlich erläutert, wie diese aussehen könnte. Sobald ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird, müssten demnach Stellungnahmen, Gutachten und anderer externer Sachverstand , der für das Gesetz herangezogen wurde, offengelegt werden. Auch Passagen, die wortwörtlich aus anderen Quellen übernommen wurden, müssten gekennzeichnet werden.

SPD, Grüne und Linke haben die Idee einer Legislativen Fußspur schon mehrfach in die politische Diskussion eingebracht – passiert ist bislang allerdings kaum etwas. Immerhin veröffentlichen die Ministerien inzwischen Stellungnahmen von Verbänden – sofern diese dem zustimmen. Allein auf Landesebene gibt es Fortschritte: Als erstes Bundesland führte Thüringen Anfang 2019 eine Legislative Fußspur ein.

Lobbyinterventionen und Netzwerkpflege

Die Vorgänge rund um Altmaier und Kohlpharma sind kein Einzelfall. Im Jahr 2015 hatte der Daimler-Cheflobbyist und frühere Staatsminister im Kanzleramt Eckart von Klaeden direkt im Kanzleramt interveniert, um die Einführung von realistischen Abgasmessungen auf der Straße zu verzögern. Der Chef des Kanzleramts war damals: Peter Altmaier. Auch Altmaiers Vorgänger Sigmar Gabriel hatte zu seiner Zeit als Wirtschaftsminister der Fusion von Edeka und Tengelmann zugestimmt, nachdem er sich mehrfach mit dem Edeka-Vorstandsvorsitzenden getroffen hatte.

Solche Lobbyintervention haben nur dann eine Wirkung, wenn sie auf langjähriger Netzwerkpflege aufbauen. Unternehmensgründer Edwin Kohl und Kohlpharma umgarnen Politikerinnen und Politiker schon seit vielen Jahren auf unterschiedliche Weise. Edwin Kohl zählt zu den reichsten Deutschen, sein Unternehmen zu den größten Familienunternehmen in Deutschland. Diese ökonomische Machtbasis ist für seine Kontaktpflege sicherlich hilfreich. Kohl ist außerdem Vorsitzender des Verbands der Arzneimittel-Importeure und Mitglied im Kuratorium der Stiftung Familienunternehmen, die u.a. Lobbyarbeit gegen die stärkere Besteuerung von Reichtum betreibt.

Kohlpharma als Sponsor beim CDU-Parteitag 2016 in Essen

Sponsoring im Saarland

Im Saarland macht sich das Unternehmen über Sponsoring beliebt – unter anderem mit Kulturförderung, durch eine Stiftungsprofessur für Gesundheitsmanagement an der Universität des Saarlands und auch in der Politik. Schon vor einigen Jahren sponserte Kohlpharma zahlreiche Veranstaltungen der saarländischen Staatskanzlei und der saarländischen Landesvertretung in Berlin. Von 2014 und 2016 ist uns bekannt, dass Kohlpharma auf den CDU-Bundesparteitagen als Sponsor auftrat.

Im Januar 2017 feierte der CDU-Landesverband Saar seinen Neujahrsempfang gleich direkt in den Räumlichkeiten von Kohlpharma. Für Kohlpharma hat sich diese Lobbyarbeit nun offenbar ausgezahlt. Die Verlierer sind diejenigen, die sich schon seit langem für die Abschaffung der Importquote einsetzen.

Mehr Informationen

- Beitrag in den Tagesthemen und im ARD-Radio mit O-Tönen von uns

- Mehr zu unserer Forderungen einer Legislativen Fußspur (pdf, S. 16)

- Recherche von Correctiv zu Arzneimittelimporten in Deutschland

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5 Kommentare

Jörg Geller29. August 2019 um 14:24

Sehr geehrte Frau Deckwirth,

es ist gut, dass Sie sich für eine Transparenz von Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Wenn Sie aber im Einzelfall berichten, sollten Sie wenigstens alle Fakten kennen und diese angemessen bei Ihrer Bewertung berücksichtigen.
1. Förderquote
Es gibt keine staatlich oder gesetzlich vorgeschriebene Förderquote für Importarzneimittel wie von Ihnen behauptet. Tatsächlich ist in § 12 SGB V ein allgemeines Wirtschaftlichkeitsgebot für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen geregelt. Bezogen auf die Teilmärkte (Generika und Importarzneimittel) wo wirkstoffidentische Arzneimittel miteinander in Wettbewerb stehen, sind Konkretisierungen geregelt. In § 129 SGB V ist ein Mindestpreisabstand für Importarzneimittel festgeschrieben. Die Quote hat die Selbstverwaltung in einem Rahmenvertrag geregelt. Sie betrug bis zum 30. Juni 5 %. Seit dem 1. Juli gibt es diese Quote nicht mehr. Die Vertragsparteien haben nunmehr eine Ersparnis definiert, die mit Importen in dem relevanten Markt erreicht werden soll. Diese beträgt zwei Prozent.
Falsch ist auch, dass die Bundesregierung die Importquote streichen wollte. Tatsächlich sollte zunächst der Mindestpreisabstand verändert werden (generell 15%), später kusierte auch ein Entwurf, nach dem die Regelungen zu Importen gänzlich entfallen sollten. Dann hätte nur das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot gegolten.
2. Interessenslage
Importarzneimittel bieten die einzige preisliche Alternative zu patentgeschützten Arzneimitteln. Ihr Vorhandensein hindert die Industrie an einer freien Preissetzung in Europa. Deswegen dürfte und müsste Ihnen klar sein, wer vor allem gegen Importarzneimittel lobbyiert und das dabei über die letzten 44 Jahre fast jedes Argument recht war.
Mit Ausnahme der AOK Baden-Württemberg, dessen Chef persönliche Gründe hat, sind alle Kassen für den Einsatz von Importarzneimitteln. Die entsprechenden Stellungnahmen sind transparent. Andere Äußerungen stammen von Gegnern, die entweder von der Industrie oder den Apothekern finanziert werden.
3. Rahmenvertrag
Vor Verabschiedung des GSVG haben sich Apotheker und Krankenkassen auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt. Darin ist auch eine weitergehende und für die Importeure ungünstigere Regelung zu den Preisabständen enthalten.
4. Vorschlag der Importeure
Die Importeure haben den beiden Ministerien in einer Mail und weiteren Eingaben (und somit transparent) vorgeschlagen, die frei von den Parteien der Selbstverwaltung ausgehandelte Preisabstandsregel ins Gesetz zu übernehmen. Das war und ist nur vernünftig. An der Aushandlung dieser Regelung war kein Importeur beteilgt.
5. Sponsoring
Kultursponsoring und die (beendete Finanzierung einer Stiftungsprofessur gehören wohl zu den vornehmsten Aufgaben eines Familienunternehmens. Auf Parteitagen finden Sie auch einige VfA Firmen, die sicherlich deutlich mehr Geld ausgegeben haben. Wenn deren Interessen nun nicht vollständig berücksichtigt wurden, dann zeigt das eben nur, dass sich der bessere Vorschlag durchsetzt und nichts sonst.

Christina Deckwirth29. August 2019 um 15:21

Sehr geehrter Herr Geller,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Allerdings kann ich Ihre Aussage, dass einige meiner Aussagen falsch sind, nicht nachvollziehen. 1) Die Importquote ist im § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V verankert. Sie dient dazu, den Verkauf von importierten Arzneimitteln zu fördern. 2) Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzesentwurf vom 11.1.2019 vorgesehen, die Quote zu streichen. Sie schreiben ja selbst, dass ein Entwurf kursierte, in dem eine Streichung der Importregelung vorgesehen war.
Zu Ihren anderen Punkten: Ich will überhaupt nicht abstreiten, dass auch andere Akteure Lobbyarbeit im Gesundheitsbereich leisten. Wir weisen auf ganz unterschiedliche Akteure hin, wenn uns fragwürdige Formen der Einflussnahmen bekannt werden. Zum vfa, den Sie erwähnen, haben wir z.B. einen ausführlichen Artikel in unserer Lobbypedia, siehe auch unserer Kapitel zu Gesundheitspolitik in unserem LobbyPlanet Berlin.
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Deckwirth

Jörg Geller29. August 2019 um 15:59

Sehr geehrte Frau Deckwirth,

Wenn Sie Interesse haben, dürfen Sie unser Unternehmen gerne besuchen, um sich ein persönliches Bild vor Ort zu machen oder wir treffen uns einmal an anderem Ort. Etwa einmal im Monat bin ich auch in Berlin. Richtig bleibt aber, dass sich in § 129 SGB V an keiner Stelle der Begriff Importquote findet.

Der einschlägige Absatz lautet:
2. Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln, wenn deren für den Versicherten maßgeblicher Abgabepreis unter Berücksichtigung der Abschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b um den folgenden Prozentwert oder Betrag niedriger ist als der Abgabepreis des Bezugsarzneimittels:

a)
bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis bis einschließlich 100 Euro: mindestens 15 Prozent niedriger,
b)
bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis von über 100 Euro bis einschließlich 300 Euro: mindestens 15 Euro niedriger,
c)
bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis von über 300 Euro: mindestens 5 Prozent niedriger; in dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Regelungen vereinbart werden, die zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen…

Eine Importquote war im bis zum 1. Juli gültigen Rahmenvertrag geregelt. Sie betrug 5 %. Aktuell findet sich im Rahmenvertrag wie ausgeführt keine Importquote mehr. § 12 SGB V Satz 1 lautet:
1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

In konsequenter Anwendung dieser nie in Frage gestellten Regelung wären ohne die Einschränkungen des § 129 SGB V Apotheker verpflichtet, immer das günstigste Präparat abzugeben, im Falle von patentgeschützten Arzneimitteln also immer den günstigsten Import.

2. Am 11.1, also dem Tag, an dem ich Herrn Altmaier ein Mail geschrieben habe, war mir kein Gesetzesentwurf bekannt, der eine Quote streichen wollte. Wie ausgeführt findet sich dieser Begriff nicht im Gesetz. Seinerzeit war es Absicht des BMG einen generellen Preisabstand von 15 % als Ersatz der damals gültigen Staffelung bis 100 € 15 Prozent und ab 100 € 15 € einzuführen. Das ergibt sich schon aus meiner veröffentlichten Mail: „Bislang war es die Absicht des BMG, die Regelung des § 129 SGB V dahingehend zu verändern, dass Importe grundsätzlich 15 % und nicht wie bisher 15 % oder 15 € günstiger als das Original sein sollen. Diese Neuregelung würde den Import gerade höherpreisiger Arzneimittel nahezu unmöglich machen, da diese Preisabstände zwischen den europäischen Märkten nur in Ausnahmefällen existieren.

Parallel dazu haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, der höhere Einsparungen als bisher bewirken soll und die bisherige Regelung des § 129 SGB V dahingehend ergänzt, dass Arzneimittel über 300 € 5 % Prozent günstiger als das Original sein sollen.

Wenn eine Änderung des § 129 SGB V überhaupt Sinn macht, dann wäre es am Besten, die Ergänzung aus dem Rahmenvertrag dort nachzuvollziehen.“

Für diese Regelung hatte der VfA lobbyiert, der durchaus weiss, dass die Möglichkeit Ware im Ausland zu beschaffen mit steigenden Preisabständen sinkt.

Der von Ihnen zitierte Entwurf mit einer Streichung der Preisabstandregel wurde später durch Apotheke adhoc veröffentlicht und war offensichtlich nicht autorisiert.

Ich hoffe Sie haben Verständnis, dass wir als mittelständisches Unternehmen auch gegen den Goliath VfA unsere Interessen erklären und nötigenfalls verteidigen. Das uns das gegen einen weitaus größere Unternehmen vertretenden Verband gelingt, spricht für gute Argumente auf unserer Seite.

Mit besten Grüßen
Jörg Geller

Christina Deckwirth30. August 2019 um 9:51

Sehr geehrter Herr Geller,
Ihrer Antwort kann ich nicht entnehmen, dass die Aussagen aus meinem Artikel falsch waren. Trotzdem bedanke ich mich für Ihre Ergänzungen.
Mich irritiert, dass Sie sich als mittelständisches Unternehmen bezeichnen. Das widerspricht allen anerkannten Defintionen von mittelständischen Unternehmen (z.B. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mittelstand-40165). Hier bitte ich Sie um Korrektheit.
Mit herzlichen Grüßen,
Christina Deckwirth

Thomas Chan15. Oktober 2019 um 22:17

Dieses Unternehmen hat keinerlei Daseinsberechtigung. Das ist doch keine Arbeit.
Kaufen den Rumänen und Bulgaren Medikamente zu günstigen Preisen weg, dann kommt wird umetikettiert und teuer wieder verkauft. Und in diesen Ländern kommen die Menschen nicht mehr an Medikamente die sie sich mit ihrer Kaufkraft leisten können. Statt dessen müssen sie die Medikamente die für ihre Märke bestimmt waren in Deutschland teuer „zurückkaufen“.
Einfach nur erbärmlich. Aber die Geldgier steht halt an erster Stelle.
Und Altmeier lässt sich von diesen Lobbyisten „vorschreiben“ wie Gesetze auszusehen haben.

Diese Korruption ist einfach nur zum Kotzen. Aber jeder unserer Politiker ist sich scheinbar selbst am nächsten und lässt sich kaufen.