Lobbyismus in der EU

Verbesserungen beim EU-Lobbyregister unklar

Bis heute herrscht Unklarheit über den genauen Beschluss der Arbeitsgruppe der EU- Kommission und des Europaparlaments, die über die Weiterentwicklung des EU-Lobbyregisters entscheiden sollte. Bisher gibt es keinen offiziellen Text, nur eine grobe Zusammenfassung der Diskussionen. Diese enthält zwar Fortschritte, bleibt aber insgesamt enttäuschend. Wir erwarten, dass der endgültige Text konkreter und besser sein wird. Der offizielle Text sollte so rasch wie möglich veröffentlicht werden.
von 19. Dezember 2013

Bis heute herrscht Unklarheit über den genauen Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe der EU- Kommission und des Europaparlaments, die über die Weiterentwicklung des EU-Lobbyregisters entscheiden sollte. Letzte Woche fand das letzte Treffen der Gruppe statt. Aber die Kommunikation der Ergebnisse war chaotisch und teilweise widersprüchlich. Bei der Überprüfung des Registers ist die zentrale Frage, ob Lobbyisten und Lobbyorganisationen sich in Zukunft verpflichtend registrieren müssen. Das hat bereits in der Vergangenheit zu Streit zwischen dem Parlament und der Kommission geführt.

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Im November überreichten wir gemeinsam mit unserem europäischen Netzwerk ALTER-EU über 10.000 Unterschriften für ein verpflichtendes Lobbyregister in Brüssel.

Verpflichtend oder nicht?

Europaparlament und EU-Kommission veröffentlichten nach dem Treffen zwei separate Pressemitteilungen, die sich deutlich unterscheiden. Die Stellungnahme der EU-Kommission verweist darauf, dass die rechtlichen Grundlagen für ein verpflichtendes Register schwierig seien. Das Europaparlament dagegen betont den Wunsch nach einem verpflichtenden Lobbyregister. Die EU-Kommission solle dafür eine neue Rechtsgrundlage schaffen. Wenn das nicht möglich sei, solle die EU-Kommission 2016 einen Vorschlag für ein verpflichtendes Register auf Basis des bisherigen EU-Vertrages vorlegen. Dieser sollte dann auf Grundlage von §352 des Vertrages eingebracht werden. Dieses Verfahren erfordert allerdings die einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten, was eine hohe Hürde bedeutet. Aber die Position des Europaparlaments bedeutet dennoch, dass das Register perspektivisch verpflichtend gemacht werden soll.

Vage Notizen statt endgültiger Ergebnisse

Zusätzlich zu den Pressemitteilungen wurde ein Dokument mit 30 Vorschlägen der Arbeitsgruppe veröffentlicht. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen formalen Beschluss, sondern um eine sehr vage formulierte Zusammenfassung der Diskussionen der vergangenen Treffen. Sollten diese Punkte tatsächlich das Endresultat der Arbeitsgruppe widerspiegeln, wäre das Ergebnis enttäuschend. Zwar zielen etwa ein Drittel der aufgeführten Maßnahmen in die richtige Richtung. Die anderen Punkte aber sind kleinere technische Anpassungen, schwache Vorschläge oder teilweise sogar Rückschritte.

Mehr Druck auf unregistrierte Lobbyisten?

Eine offene Frage ist etwa, ob es neue Anreize oder Regeln geben wird, um den Druck auf Lobbyisten zu erhöhen sich zu registrieren. In dem 30-Punkte-Dokument wird nur dazu aufgefordert, dass Parlament und EU-Kommission über mögliche Anreize nachdenken sollen (“the institutions give further consideration to incentives available to regulate the institutions‘ relations with interest groups”). In der Diskussion waren Vorschläge, Treffen von Abgeordneten mit nicht-registrierten Lobbyisten zu unterbinden und deren Mitwirkung in Expertengruppen und Beratungsgremien der Kommission einzuschränken. Wir hoffen und erwarten nach unseren Informationen, dass der endgültige Text konkreter sein wird.

Wir fordern die schnelle Veröffentlichung des offiziellen Texts

Erst wenn dieser offizielle Text veröffentlicht wird, ist deshalb eine abschließende Beurteilung der Ergebnisse möglich. Wir fordern den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Rainer Wieland (MdEP), auf, das Dokument schnellstmöglich zu veröffentlichen, damit die Ergebnisse öffentlich diskutiert werden können. Sobald das der Fall ist, werden wir eine genauere Analyse präsentieren.

 

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