Lobbyismus in der EU

Seitenwechsel von EU-Kommissaren: EU-Parlament blockt Teile des Haushalts

In die Debatte um sechs Ex-EU-Kommissarinnen und –Kommissare, die nach ihrem Abschied aus der Kommission im Februar lukrative Beratungstätigkeiten in der Privatwirtschaft aufgenommen haben, kommt neue Bewegung: Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat am vergangenen Mittwoch (28.9.) beschlossen, Teile des Haushalts für die EU-Kommission – über den das Parlament die Kontrolle hat – mit einem […]
von 4. Oktober 2010

In die Debatte um sechs Ex-EU-Kommissarinnen und –Kommissare, die nach ihrem Abschied aus der Kommission im Februar lukrative Beratungstätigkeiten in der Privatwirtschaft aufgenommen haben, kommt neue Bewegung: Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat am vergangenen Mittwoch (28.9.) beschlossen, Teile des Haushalts für die EU-Kommission – über den das Parlament die Kontrolle hat – mit einem Vorbehalt zu belegen. Es handelt sich dabei um ein Zehntel der Kommissargehälter (460.000 Euro). Dies soll so lange der Fall sein, bis die Kommission ihren Verhaltenskodex überarbeitet hat. Konkret forderten die Ausschussmitglieder eine mindestens zweijährige Abkühlphase für Ex-Kommissarinnen und –Kommissare.

Auch wenn noch nicht klar ist, ob das Gesamtparlament letztlich zustimmen wird – es ist als erster Erfolg zu werten, dass das EU-Parlament aktiv wird und seine demokratischen Instrumente nutzt. Dazu hat unsere Arbeit in den letzten Wochen und unser gemeinsamer Protest einen wichtigen Beitrag geleistet. Deshalb: Üben Sie weiteren Druck auf die Kommission aus, damit diese endlich eine Abkühlphase für Ex-Kommissarinnen und Kommissare einführt: Unterschreiben Sie schnell unsere Aktion: Stoppen Sie das Absahnen von EU-Kommissaren! Stoppen Sie Verheugen! Denn bald will die Kommission entscheiden, wie sie mit Seitenwechslern wie Verheugen und McCreevy umgeht.

PS: Unterlagen aus dem Handelsregister zeigen übrigens, die starke Rolle von Günter Verheugen in der neuen Firma „European Experience Company“. Er hält als Gesellschafter die Hälfte der Anteile und hat die gleichen Rechte wie seine Geschäftspartnerin Petra Erler (seine ehemalige Brüsseler Kabinettschefin). Verheugen und Erler hatten in ihrer Verteidigung darauf verwiesen, dass Verheugen nur ehrenamtlicher Geschäftsführer wäre. Siehe zu Verheugens fragwürdiger Verteidungsstrategie auch den englischen Blogbeitrag unserer Brüsseler Kollegen vom Corporate Europe Observatory.

PPS: Weitere Hintergrund-Informationen über die gesamte Lobbyismus-Debatte in Brüssel gibt es in dem Buch „Bursting the Brussels Bubble„, das wir mit unseren europäischen Partnern herausgegeben haben.

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!