Lobbyismus in der EU

EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Meinungsfreiheit!

Eine neue EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gibt Anlass zur Sorge. Ihre Umsetzung könnte die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden. Eine Woche vor Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments machen wir gemeinsam mit anderen Organisationen auf diese Gefahren aufmerksam.
von 9. Juni 2015

Eine neue EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gibt Anlass zur Sorge. Ihre Umsetzung könnte die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden. Eine Woche vor Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments machen wir in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Organisationen auf die davon ausgehenden Gefahren aufmerksam.

Unterzeichnet haben die Erklärung neben uns der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V.

Worum geht es?

Das Bild zeigt einen Ausschnitt des EU-Parlamentsgebäudes in Brüssel. Der Rechtsausschuss des Parlaments stimmt kommende Woche über die Richtlinie zu Geschöftsgeheimnissen ab.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt des EU-Parlamentsgebäudes in Brüssel. Der Rechtsausschuss des Parlaments stimmt kommende Woche über die Richtlinie zu Geschöftsgeheimnissen ab. von LobbyControl Alle Rechte vorbehalten

Ziel der EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Die Richtlinie hätte gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern. Skandale, zum Beispiel beim Datenschutz oder der Beihilfe zur Steuervermeidung, würden möglicherweise aus Angst vor gravierenden rechtlichen Folgen in Zukunft nicht aufgedeckt.

Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung von Akteuren aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

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