Lobbyismus in der EU

EU-Handbuch: Verschleierung von Lobbykontakten

Wie der EU Observer bereits in der vergangenen Woche berichtete, hat die Generaldirektion Handel der EU-Kommission einen 15-seitigen Leitfaden (pdf) über die Anwendung der Verordnung zum Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten (Access to Document Regulation, Nr. 1049/2001) herausgegeben. Darin wird den Mitarbeitern nahe gelegt, beim Verfassen von Protokollen und E-Mails im Kopf zu behalten, dass diese […]
von 17. April 2009

Wie der EU Observer bereits in der vergangenen Woche berichtete, hat die Generaldirektion Handel der EU-Kommission einen 15-seitigen Leitfaden (pdf) über die Anwendung der Verordnung zum Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten (Access to Document Regulation, Nr. 1049/2001) herausgegeben. Darin wird den Mitarbeitern nahe gelegt, beim Verfassen von Protokollen und E-Mails im Kopf zu behalten, dass diese möglicherweise durch eine Informationsanfrage an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Die EU-Verordnung 1049/2001 gewährt BürgerInnen Zugang zu allen EU Dokumenten, die keiner besondern Geheimhaltung unterliegen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Transparenz-Initiative (ETI), die das Vertrauen in die EU-Institutionen stärken soll.

Der Leitfaden weist die Mitarbeiter u.a. an, in E-Mails private Treffen mit Unternehmensvertretern nicht zu erwähnen. So heißt es: „For instance, when writing an e-mail to an external contact which you happen to know personally or have contacts with outside the professional sphere, refrain from any message that may be of personal nature (e.g. don’t refer to the great lunch you have had with an industry representative privately or add a PS asking if he/she would like to meet for a drink). (siehe S. 13 des Leitfadens (pdf))

Weiterhin wird vorgeschlagen, Berichte in zweifacher Ausführung zu erstellen: Eine offizielle („factual“) Version, die im Falle einer Anfrage herausgegeben wird, und eine weitere, in der interne Notizen enthalten sind, die nicht nach Außen gelangen soll.

Anfragen sollen zudem so eng wie möglich ausgelgt werden. Werde beispielsweis nur nach Informationen zu Treffen mit „einzelnen Unternehmen“ gefragt, könne man Treffen mit Unternehmensverbänden in der Antwort weglassen, weil danach ja nicht gefragt wurde (siehe S. 5).

Unsere Partnerorganisation Corporate Europe Observatory kritisiert, der Leitfaden sei ein „skandalöser Versuch, Beweise für die enge Verbindung der Generaldiraktion Handel zu Unternehmenslobbyisten vor Informationsanfragen zu verbergen.“ (Übersetzung LobbyControl).

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