Aus der Lobbywelt

Teilerfolg von „Keine Lobbyisten in Ministerien“ – schärfere Regeln, aber kein Ende der Praxis

Über 8.000 Protest-E-Mails haben Bürgerinnen und Bürger in den letzten zehn Tagen an ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und sie aufgefordert, gegen die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien aktiv zu werden. Sie beteiligten sich an unserer Online-Aktion „Keine Lobbyisten in Ministerien“, die wir zusammen mit unserem Kampagnenpartner Campact gestartet haben. Allein die große Zahl der Teilnehmer/innen ist […]
von 5. Juni 2008

Über 8.000 Protest-E-Mails haben Bürgerinnen und Bürger in den letzten zehn Tagen an ihre Wahlkreisabgeordneten geschickt und sie aufgefordert, gegen die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien aktiv zu werden. Sie beteiligten sich an unserer Online-Aktion „Keine Lobbyisten in Ministerien“, die wir zusammen mit unserem Kampagnenpartner Campact gestartet haben. Allein die große Zahl der Teilnehmer/innen ist ein Erfolg, macht sie doch deutlich, dass viele nicht hinnehmen wollen, dass Lobbyisten bis ins Herz der Ministerien vordringen können.

Gestern hat nun die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Bundestages die Eckpunkte einer Richtlinie für externe Mitarbeiter in Ministerien vorgelegt. Und tatsächlich haben die Abgeordneten im Ausschuss diese Vorlage nicht einfach durchgewinkt, sondern einige deutliche Verschärfungen gefordert – ein Teilerfolg für uns und alle, die sich an der Protest-Aktion beteiligt haben! Vielen Dank an dieser Stelle für Ihr und Euer Engagement!

Forderungen des Haushaltsausschusses
Der Haushaltsausschuss hat von der Bundesregierung gefordert, „klar und eindeutig“ zu definieren, welche Bereiche für die „externen Mitarbeiter“ verboten sind. Dazu müssen nach seinem Willen die Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, die Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie bei der Auftragsvergabe gehören. Die Bundesregierung wollte die Lobbyisten nicht gänzlich von der Formulierung von Gesetzentwürfen ausschließen, sondern ihnen lediglich die verantwortliche Federführung untersagen.

Weiterhin verlangt der Haushaltsausschuss einen halbjährlichen Bericht, dessen Angaben über die bisherigen Pläne der Regierung hinausgehen sollen. Demnach sollen nicht nur die Anzahl der externen Mitarbeiter und die sie entsendenden Stellen genannt werden, sondern auch deren jeweiliger konkreter Einsatzbereich, die Dauer, die Form der Bezahlung sowie die vorherige Tätigkeit im entsendenden Unternehmen oder Verband. Der Haushaltsausschuss schlägt vor, diese Angaben auch öffentlich ins Internet zu stellen.

Verbesserungen – aber keine umfassende Lösung
Diese Verschärfungen, sofern sie von der Bundesregierung ohne Verwässerungen umgesetzt werden, bieten einige Möglichkeiten, die schlimmsten Auswüchse der bisherigen Praxis zu unterbinden und das verbleibende Treiben von Lobbyisten in den Ministerien besser zu beobachten und zu kritisieren.

Das Problem bei der Wurzel gepackt haben die Abgeordneten jedoch auch nicht. Dies hätte bedeuten müssen, die Mitarbeit von Lobbyisten in den Ministerien gänzlich zu verbieten. Das ist sehr ärgerlich und die Begründungen sind fadenscheinig. Expertise kann auf anderen, auf demokratischen Wegen, etwa durch transparent vergebene Gutachten oder Anhörungen eingeholt werden. Ein Blick nach Brüssel zeigt, dass man es dort keineswegs normal fand, dass Lobbyisten als „externe Mitarbeiter“ in der Kommission tätig waren. Der zuständige Kommissar Siim Kallas hat die Konsequenzen gezogen und angekündigt, diese Praxis zu verbieten. In Deutschland hat man sich bislang um diese einzig wirklich saubere Lösung gedrückt. Wir werden also am Thema dran bleiben!

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