Aus der Lobbywelt

Erneut nicht gemeldeter „Externer Mitarbeiter“ in Ministerium

Eigentlich sollte – nach dem Skandal um die Mitarbeit von über hundert Angestellten privater Unternehmen in Ministerien – mit einem vom Innenministerium halbjährlich veröffentlichten Bericht Klarheit darüber geschaffen werden, welche Privatunternehmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in welche Ministerien entsenden. So sieht es eine Verwaltungsvorschrift aus dem Juli 2008 vor, die die Bundesregierung auf Druck von Parlament […]
von 2. Juli 2009

Eigentlich sollte – nach dem Skandal um die Mitarbeit von über hundert Angestellten privater Unternehmen in Ministerien – mit einem vom Innenministerium halbjährlich veröffentlichten Bericht Klarheit darüber geschaffen werden, welche Privatunternehmen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in welche Ministerien entsenden. So sieht es eine Verwaltungsvorschrift aus dem Juli 2008 vor, die die Bundesregierung auf Druck von Parlament und Öffentlichkeit verabschiedete, um zumindest klarere Regeln für diese Form der „Kooperation“ zwischen Wirtschaft und Politik zu schaffen. Nun zeigt sich zum wiederholten Mal, dass die Auflistungen lückenhaft sind. Diesmal ist es ein Mitarbeiter der Deutschen Bank, den das Bundesministerium des Innern (BMI) nicht vermerkt hat. Tätig war dieser unter anderem in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Innerer Dienst. Dabei hatte er auch Zugriff auf das Intranet. Ein Zugriffsrecht auf referatsinterne Dateien ist laut Ministerium damit nicht verbunden. Außerdem verfüge das Ministerium nicht über Vorgänge im Zusammenhang mit der Deutschen Bank. Weitere Konsequenzen hat der erneute Fehler nach Auskunft des BMI nicht.

Angesichts der anhaltenden Verstöße hält nicht nur Lobbycontrol Änderungen der derzeitigen Vorschriften für nötig. Auch Norbert Hauser, Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, betonte bei der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages, dass die derzeitige Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung externer Mitarbeiter verbessert werden müsse. Die zur Zeit noch „weiche“ Regelung, welche festlegt, dass Externe höchstens sechs Monate für ein Ministerium arbeiten sollten, müsse künftig strikter befolgt werden. Auch müssten befristete Arbeitsverträge, die derzeit nicht erfasst werden, in die – häufig fehlerhaften – Berichte aufgenommen werden.

In der Vergangenheit konnte nachgewiesen werden, dass Unternehmen in Bereichen tätig waren, die ihre Geschäftsinteressen betreffen. So arbeitete ein Mitarbeiter der DZ-Bank im Finanzministerium zu Grundsatzfragen des Finanzplatzes Deutschland und der EU und ein Angestellter der BASF im Umweltministerium.

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