Pressemitteilung

AfD muss ihre Verbindungen zu verdeckter Wahlwerbung offen legen

LobbyControl fordert Jörg Meuthen von der AfD auf, seine Verbindungen zu der PR-Agentur Goal AG und deren Wahlwerbung für die AfD offen zu legen.
17. Mai 2017

Berlin/ Köln, 16.5.2017 – LobbyControl fordert den AfD-Bundesvorstand Jörg Meuthen auf, seine Verbindungen zu der PR-Agentur Goal AG offen zu legen, die an der verdeckten Wahlwerbung für die AfD maßgeblich beteiligt ist. Bisher hat Meuthen behauptet, er sei über diese Wahlwerbung nicht informiert gewesen. Nun zeigt ein Bericht von Frontal 21, dass Meuthen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg selbst mit der Goal AG zusammenarbeitete. Die Agentur war für die Webseite Meuthens im Wahlkampf verantwortlich. LobbyControl-Recherchen bestätigen das. Ulrich Müller von LobbyControl kommentiert:

„Meuthen muss jetzt offen legen, welchen Kontakt er zur Goal AG und dessen Chef Alexander Segert hatte, wann und wie dieser Kontakt zustande kam und was er über die verdeckte Wahlwerbung und die Rolle der Goal AG dabei wusste. Meuthen hat im März 2016 vor der Landtagswahl behauptet, er habe vom ‚Extrablatt‘ und den Großplakaten nichts gewusst und habe damit nichts zu tun. Nun zeigt sich, dass er zur gleichen Zeit mit der Schweizer PR-Agentur zusammenarbeitete, die maßgeblich für diese Wahlwerbung verantwortlich ist. Die Goal AG hat in demselben Wahlkampf die Webseite für Meuthen und die Webseite für die ‚Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten‘ betreut, die für die AfD Stimmung machte. Meuthen hat gegenüber Frontal21 auch eingeräumt, dass er Segert kenne.

Die nun bekannt gewordene Doppelrolle der Goal AG ist brisant. Denn die AfD hat gegenüber der Bundestagsverwaltung behauptet, dass die Werbemaßnahmen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ‚ohne jede Kenntnis des Bundesvorstands und der Landesvorstände‘ stattgefunden hätten. Dies ist für die Beurteilung relevant, ob die Wahlwerbung der AfD zuzurechnen ist und damit den Regeln des Parteiengesetzes unterliegt.

Meuthens Kontakt zur Goal AG wirft nun die Frage auf, ob es wirklich keinen Informationsfluss zwischen der AfD und der Goal AG bzw. der Vereinigung gab. Die Bundestagsverwaltung muss den Fall der Wahlwerbung zugunsten der AfD erneut prüfen und die Rolle Meuthens untersuchen.“

Hintergrund und rechtliche Fragen

Die „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ hatte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit Wahlzeitungen und Großplakaten im großen Stil Werbung für die AfD gemacht. Die verdeckte Wahlwerbung nutzt eine Lücke in den Transparenz-Vorschriften für Parteien. Die Finanziers des Vereins können verborgen bleiben, während Spenden an Parteien ab 10.001 Euro offen gelegt werden müssen. LobbyControl fordert, dass Wahlwerbung durch Dritte den gleichen Transparenzregeln unterliegen soll wie andere Parteispenden.

Bei den Aktivitäten des Vereins taucht immer wieder die Schweizer PR-Firma Goal AG auf. Frontal 21 berichtet auch, dass die Post des Vereins von einem Bürodienstleister in die Schweiz weitergeschickt würde. Weitere Details zu den Verbindungen und dem Verein insgesamt in der Lobbypedia.

Rechtlich geht es um die Frage, ob die Wahlkampfhilfe für die AfD der Partei als „Einnahme“ nach § 26 Parteiengesetz zuzurechnen ist. Als solche Einnahme gelten auch „Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird“, im Fall von Sachleistungen „unter Ansetzung mit den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für gleiche oder vergleichbare Leistungen üblicherweise zu zahlenden Preisen“. Dies aber nur, wenn die „Übernahme“ einer solchen Maßnahme vorliegt. Und eine solche „Übernahme“ setzt – jedenfalls nach der Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung – eine ausdrückliche (wenn auch nicht unbedingt schriftliche) Vereinbarung voraus.

Für eine funktionierende „Spendenwaschanlage“ reicht es demnach, dass die Beteiligten behaupten, dass keine solche Vereinbarung existiert. Eben das tut die AfD. Auf die Anfrage der Bundestagsverwaltung zu dem Vorgang im März teilte der Bundesvorstand in dem uns vorliegenden Schreiben mit, die massiven Werbemaßnahmen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hätten „ohne jede Kenntnis des Bundesvorstands und der Landesvorstände“ stattgefunden. Sie seien „weder mit Gremien [der] Partei geplant oder abgestimmt“ worden noch habe die Partei sie „ihrerseits finanziert“.

Hier findet sich der Beitrag von Frontal21 online (Ab Minute 6:25 geht es um die Verbindung zu Meuthen).

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