Seitenwechsel

Karenzzeit: Entscheidendes Gremium fehlt weiterhin

Seit Mitte letzten Jahres gelten für Mitglieder der Bundesregierung neue Regeln für den Wechsel zu Unternehmen und Verbänden. Eine zentrale Rolle bei der Frage, ob eine Karenzzeit ausgesprochen werden soll, spielt laut Gesetz ein neu zu schaffendes Gremium, das eine Beschlussempfehlung abgeben soll. Doch dieses Gremium gibt es immer noch nicht.
von 10. Februar 2016
Unterschriften-Übergabe Karenzzeiten, Juni 2015

Unterschriftenübergabe vor der Anhörung im Bundestag zum neuen Karenzzeit-Gesetz, Juni 2015

Seit Mitte letzten Jahres gelten für Mitglieder der Bundesregierung neue Regeln für den Wechsel zu Unternehmen und Verbänden. Eine zentrale Rolle bei der Frage, ob eine Karenzzeit ausgesprochen werden soll, spielt laut Gesetz ein neu zu schaffendes Gremium, das eine Beschlussempfehlung abgeben soll. Doch dieses Gremium gibt es immer noch nicht.

Die Empfehlung des Beratungsgremium soll veröffentlicht werden, sodass die Bundesregierung nicht einfach Wechsel durchwinken kann, die aus Sicht des Gremiums nur mit Karenzzeit gestattet werden sollten. Die Regierung müsste sich dadurch stark rechtfertigen, wenn sie einen Seitenwechsel entgegen dem Votum des Gremiums durchsetzt. Das Gremium spielt also bei der Umsetzung des neuen Gesetzes eine wichtige Rolle.

Unstimmigkeiten in der Regierung?

Doch offenbar scheint es größere Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung zu geben, welche Personen in dieses Gremium berufen werden sollen. Das zeigt die Antwort des Kanzleramts auf eine schriftliche Frage der Parlamentarischen Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte, über die auch der Tagesspiegel heute berichtete. Dort schreibt Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, auf die Frage, ob das Gremium schon besetzt sei und wenn nein, warum nicht, lakonisch: „Der Abstimmungsprozess hierzu innerhalb der Bundesregierung dauert noch an.“

Karenzzeit ohne Gremium nicht anwendbar

Scheinbar ist die Bundesregierung noch nicht einmal in der Lage, einen Termin zu nennen, wann das Gremium besetzt und arbeitsfähig sein soll. Solange es das Gremium nicht gibt, gilt die Karenzzeit zwar theoretisch. Praktisch würde aber die Bundesregierung im Falle des Ausscheidens eines Ministers oder einer Staatssekretärin vermutlich entgegen ihrem eigenen Gesetz ohne Beratungsgremium und entsprechende Empfehlung über die Karenzzeit entscheiden. Das ist ein unhaltbarer Zustand und lässt daran zweifeln, wie ernst es der Regierung mit dem Instrument Karenzzeit tatsächlich ist.

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