Pressemitteilung

Lobbyregister-Entwurf: Fortschritte bei Transparenz, Ausnahme für Bundesregierung

Heute haben die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf für ein verpflichtendes Lobbyregister beim Bundestag beschlossen. Der nun vorliegende Entwurf wurde im Vergleich zum ersten Entwurf, der vor zwei Wochen vorzeitig bekannt wurde, überarbeitet und weist einige Verbesserungen auf. LobbyControl fordert den Bundestag dennoch auf, wesentliche Lücken bis zur finalen Abstimmung zu schließen.
von 9. September 2020

Berlin, 09.09.2020 – Auf ihren Fraktionssitzungen haben Union und SPD gestern ihren Gesetzentwurf für ein verpflichtendes Lobbyregister beschlossen. Der nun vorliegende Entwurf wurde im Vergleich zum ersten Entwurf, der vor zwei Wochen vorzeitig bekannt wurde, überarbeitet und weist einige Verbesserungen auf. LobbyControl fordert den Bundestag dennoch auf, wesentliche Lücken bis zur finalen Abstimmung zu schließen. 

Laut dem gestern von der großen Koalition in den Bundestag eingebrachten Entwurf wird es mehr Transparenz geben, wenn Lobbyisten im Auftrag von Dritten Interessen vertreten. Hier muss nun der konkrete Auftraggeber genannt werden, statt wie zuvor nur die Branche des Auftraggebers.

„Wir freuen uns, dass die Koalition nachgearbeitet hat. Ohne konkrete Angaben zu Auftraggebern wäre das Lobbyregister weitgehend nutzlos“, sagt Timo Lange von LobbyControl.

Aber zufrieden ist LobbyControl mit dem überarbeiteten Entwurf nicht: „Das größte Manko ist weiterhin, dass die Lobbyarbeit gegenüber Bundesregierung und Ministerien nicht miterfasst wird. Damit würde Deutschland in puncto Transparenz im Vergleich zu anderen Ländern weit zurückfallen. In den letzten Wochen haben wir viel über die Einflussnahme im Fall Wirecard oder auch die Amthor-Affäre diskutiert. Diese Fälle zeigen genau, warum das Lobbyregister auch für die Exekutive gelten muss. Hier muss die Koalition dringend nachlegen“, sagt Lange.

Auch weitere Punkte im Entwurf sieht LobbyControl kritisch. Zwar wurde bei den Angaben zu Finanzen nachgebessert, sodass nun konkreter gefasst wird, für welche Mandanten oder Klienten welche Lobbyausgaben erfolgen und wer wen finanziert. Allerdings wird Interessenvertretungen die Möglichkeit eingeräumt, Finanzangaben vollständig zu verweigern. In diesem Fall darf der Titel „registrierte Interessenvertreter“ nicht geführt werden.

Lange: „Es ist bedauerlich, dass gerade für Finanzangaben ganz bewusst eine Möglichkeit eingeräumt wird, intransparent zu bleiben. Hier hätten wir uns eine klare Pflicht für alle Lobbyakteure gewünscht, damit es zu keinem Unterbietungswettbewerb kommt. Auch sollten Lobbyist:innen klar angeben, worauf ihre Lobbyarbeit zielt. Da auch ein sogenannter legislativer Fußabdruck nicht Teil der Initiative ist, bleibt der Gesetzgebungsprozess selbst weiterhin zu undurchsichtig.“

Hintergrund

LobbyControl setzt sich seit Jahren für ein verpflichtendes Lobbyregister ein und hat schon 2017 gemeinsam mit abgeordnetenwatch.de einen beispielhaften Gesetzentwurf entwickelt. Nach vielen Lobby-Skandalen hatte die Große Koalition angekündigt, im Herbst 2020 endlich ein Lobbyregister einzuführen. Der erste Entwurf des Gesetzes, der Ende August durchsickerte, wies erhebliche Mängel auf und wurde von LobbyControl scharf kritisiert. Eine Unterschriften-Aktion von LobbyControl für ein umfassendes Lobbyregister haben über 32.000 Unterstützer:innen unterzeichnet.

Der aktuelle Gesetzentwurf auf der Seite des Bundestags.

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