Pressemitteilung

Lobby-Fußabdruck in Gesetzen: Was unsichtbar bleibt

91 Gesetzentwürfe hat die schwarz-rote Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Wir haben ausgewertet, wie transparent die Beteiligung von Interessenvertretungen dokumentiert wurde. Das Ergebnis ist ernüchternd und unterstreicht den Reformbedarf der Regelung zum „exekutiven Fußabdruck.“

von 10. Dezember 2025

Wenige Monate vor ihrem Scheitern hatte die Ampelkoalition noch eine wichtige Regelung eingeführt: Mit dem sogenannten „exekutiven Fußabdruck” als Ergänzung zum Lobbyregister sollten die Bundesministerien verpflichtet werden, Lobbyeinflüsse auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung transparent und nachvollziehbar zu machen.

Timo Lange, Experte für Transparenz- und Lobbyregeln:

„Unsere Auswertung der 91 Gesetzentwürfe der schwarz-roten Bundesregierung zeigt: Das Transparenzziel wurde klar verfehlt. Nur eine kleine Minderheit der Gesetzentwürfe enthält einen aussagekräftigen ‚exekutiven Fußabdruck‘. Die Anwendung der Vorschrift scheint selbst innerhalb einzelner Ministerien völlig uneinheitlich zu sein. Bei 27 Gesetzentwürfen fehlt der entsprechende Abschnitt ohne ersichtlichen Grund vollständig. Die Bundesregierung sollte die Fußabdruckregelung daher dringend gründlich überarbeiten.“

Die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgeschriebene Fußabdruck-Regelung verpflichtet die Ministerien, in der Gesetzesbegründung darzustellen, „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben.“

Lange: „Aus unserer Sicht ist ‚wesentlich‘ hier das Schlüsselwort. Den Ministerien ist hier viel Spielraum gestattet, wenn es darum geht einzuschätzen, ob der Lobbyeinfluss wesentlich war oder nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass diese bei fast der Hälfte der Gesetzentwürfe ohne weitere Erläuterung angeben, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben. Damit bleibt völlig offen, welche Interessengruppen wie am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren und ob dies ausgewogen war.“

Was gilt als ‚wesentlicher‘ Lobbyeinfluss?

Lange: „Aus unserer Sicht ist ‚wesentlich‘ hier das Schlüsselwort. Den Ministerien ist hier viel Spielraum gestattet, wenn es darum geht einzuschätzen, ob der Lobbyeinfluss wesentlich war oder nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass diese bei fast der Hälfte der Gesetzentwürfe ohne weitere Erläuterung angeben, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben. Damit bleibt völlig offen, welche Interessengruppen wie am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren und ob dies ausgewogen war.“

LobbyControl fordert die Bundesregierung auf, die Transparenz im Gesetzgebungsprozess durch eine umfassende Reform der Fußabdruck-Regelung deutlich zu verbessern. Lange: „Wichtig wäre vor allem eine verpflichtende Transparenz über Lobbytermine. Die EU-Kommission macht seit Jahren vor, wie das funktionieren kann. Wir sehen keinen vernünftigen Grund, warum das in Berlin nicht genauso klappen sollte. Die Fußabdruck-Regelung sollte außerdem auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, um die Verbindlichkeit zu erhöhen und eine einheitliche Anwendung in den Bundesministerien zu gewährleisten.“

Hintergrund

Übersichtstabelle zur Auswertung des „exekutiven Fußabdrucks“

Gesetzentwürfe der Bundesregierung in der aktuellen WahlperiodeAnzahl
Gesamt (ohne Vertragsgesetze)91
Davon:
Fußabdruck fehlt vollständig27
Fußabdruck: Angabe, es habe keinen Einfluss gegeben10
Fußabdruck: Angabe, es habe keinen wesentlichen Einfluss gegeben41
Fußabdruck: Einige Details zum Einfluss, z.T. sehr allgemein gehalten13
Teilen

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!