Dazu kommentiert Nina Katzemich, Expertin für Lobbyregeln des EU-Parlaments
„Es wäre ein fatales Signal für die Bürgerinnen und Bürger, wenn das Parlament Nieblers Immunität nicht aufhebt. Der Vorwurf, der im Raum steht, ist die Veruntreuung von Steuergeldern. Wie soll man den Steuerzahlenden erklären, dass das Parlament Untersuchungen zur Zweckentfremdung ihrer Abgaben verhindert? Der Schaden für die Legitimität durch eine solche Entscheidung des Parlaments wäre immens.
Abgeordnete haben zwar große Freiheiten, wie sie ihr Mandat ausüben wollen, aber die ihnen zur Verfügung gestellten staatlichen Gelder müssen sie für ihre Arbeit nutzen und können sie nicht einfach für private oder geschäftliche Zwecke einsetzen. Wenn das Parlament nun weitere Ermittlungen blockiert, dann signalisiert es, dass es bereit ist, wegzuschauen, wenn sich Abgeordnete mit Steuermitteln bereichern. Wenn die Europäische Staatsanwaltschaft Angelika Nieblers Fall seit Monaten prüft und genügend Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen sieht, dann muss das Parlament dem Folge leisten.
Die Immunität von Abgeordneten soll vor politischer Verfolgung und exekutiven Übergriffen schützen, doch davon kann hier keine Rede sein. Schon dass der Rechtsausschuss dem Parlament empfiehlt, die Immunität nicht aufzuheben und damit die Ermittlungen zu blockieren, ist ein Missbrauch dieser Sonderrechte. Auch das Misstrauen, das er damit der Europäischen Staatsanwaltschaft gegenüber ausdrückt, ist erschreckend. Das Parlament hat jetzt die Möglichkeit, diese Fehlentscheidung zu korrigieren.“
Gemeinsam mit Transparency International EU, Corporate Europe Observatory und The Good Lobby fordern wir heute die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu dieser Korrektur auf.
Hintergrund
- In Nieblers Fall geht es um die Frage, ob sie vom Parlament bezahlte Mitarbeitende für private Zwecke und für ihre Nebentätigkeiten eingesetzt hat.
- Die Abgeordneten müssen hier glasklar trennen, wofür sie die Gelder nutzen. Gerade Niebler ist ein aufschlussreiches Beispiel. Denn ihr wird unter anderem vorgeworfen, Mitarbeitende für ihre Nebentätigkeiten eingesetzt zu haben. Zum Beispiel für Fahrten zum Wirtschaftsbeirat Bayern, der ein Interessenverband CSU-naher bayerischer Unternehmen ist und dem sie vorsitzt. Auch um Unterstützung für ihre Nebentätigkeit als Honorarprofessorin soll es laut Medienberichten gegangen sein. Niebler besitzt seit 2008 eine Honorarprofessur an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München.
- Niebler verdient mit ihren Nebentätigkeiten mehr als in ihrem Mandat, nämlich über 14.000 Euro monatlich. Wer so viele Nebentätigkeiten hat wie sie, muss besonders streng darauf achten, diese von ihrer parlamentarischen Arbeit zu trennen. Denn es wäre problematisch, diese teils lukrativen Nebenverdienste auch noch mit veruntreuten EU-Geldern zu subventionieren.
