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Pressemitteilung

AfD: Prozess um Millionen-Strohmannspende beginnt

Heute beginnt die Verhandlung um eine mutmaßlich illegale Spende in Höhe von 2,35 Millionen Euro an die AfD. Die Plakatspende von Gerhard Dingler aus dem vergangenen Bundestagswahlkampf wurde im August 2025 von der Bundestagsverwaltung als verbotene Strohmannspende eingestuft und eingefordert. Die AfD geht gegen diese Entscheidung vor und fordert die Spende zurück.

von 7. Mai 2026

Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteifinanzierung:

„Der eigentliche Skandal ist, dass es überhaupt zu so einem Prozess kommen kann. Spenden in dieser Höhe sollten schlicht nicht erlaubt sein, denn sie sind undemokratisch und verzerren den politischen Wettbewerb. Selbst wenn die AfD heute unterliegt und die Spende beim Bundestag verbleibt, ist der Schaden längst angerichtet. Die Wahl ist gelaufen, die Plakatkampagne hat ihre Wirkung entfaltet, das lässt sich nicht mehr umkehren. Deshalb fordern wir einen Spendendeckel von 50.000 Euro pro Spender und Jahr – in den meisten anderen EU-Staaten ist so etwas längst Standard.

Schärfere Kontrollen von Parteispenden dringend nötig

Der Fall offenbart aber auch, wie schlecht es um die Kontrolle der Regeln zu Parteispenden bestellt ist. Dass diese Spende überhaupt vom Bundestag eingezogen werden konnte, ist ein Ausnahmefall, der nur daran liegt, dass österreichische Geldwäschebehörden die entscheidenden Belege lieferten. Die deutsche Bundestagsverwaltung hat selbst keine Ermittlungsbefugnisse und kann so die entscheidenden Beweise nicht sicherstellen. Bei einer weiteren Millionenspende aus dem Bundestagswahlkampf an die AfD gibt es ebenfalls starke Verdachtsmomente für eine Strohmannspende durch den Thüringer Unternehmer Udo Böttcher. Allerdings wird dieser Verdacht wohl nie aufgeklärt und sanktioniert werden.

Die Annahmeverbote im Parteiengesetz verhindern Korruption und stellen demokratische Grundregeln sicher. Sie sind damit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass es überhaupt Parteispenden geben darf. Doch in der Praxis sind sie derzeit faktisch wirkungslos, weil sie nicht kontrolliert und durchgesetzt werden können. Auch der letztjährige Prozess um die mutmaßliche Einflussspende des Berliner Immobilienunternehmers Christoph Gröner legte die Dysfunktionalität der gegenwärtigen Regeln offen.

Ein Parteispendendeckel ist die einfachste und wirksamste Reformmaßnahme, da er illegitime Einflussmöglichkeiten durch Parteispenden ganz allgemein reduziert und Strohmannkonstruktionen inpraktikabel macht.“

Hintergrund

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