Nebeneinkünfte

Bundestag: Nebeneinkünfte veröffentlicht – Höhere Einkommen sichtbar

Die Nebentätigkeiten und -einkünfte der Bundestagsabgeordneten des 18. Bundestags wurden heute veröffentlicht. Die in der letzten Legislaturperiode beschlossenen neuen Veröffentlichungsregeln lassen nun erstmalig höhere Nebenverdienste für die Öffentlichkeit sichtbar werden. Jetzt mit ersten Zahlen und Ergebnissen.
von 21. März 2014

nebeneinkünfte stufenDie Nebentätigkeiten und -einkünfte der Bundestagsabgeordneten des 18. Bundestags wurden heute veröffentlicht. Die in der letzten Legislaturperiode beschlossenen neuen Veröffentlichungsregeln lassen nun erstmalig höhere Nebenverdienste für die Öffentlichkeit sichtbar werden. Bisher mussten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte nur in drei Stufen offenlegen, wobei die dritte Stufe alle Einkünfte über 7.000 Euro erfasste.

Die nun geltende Zehn-Stufen-Regelung macht Einkünfte ihrer Größenordnung nach bis 250.000 Euro sichtbar. Auch müssen Vortragshonorare nun so offen gelegt werden, dass die Herkunft der Einkünfte sichtbar wird. Bisher wurde im Falle der Vermittlung des Vortrages über eine Redner-Agentur nur die Agentur angezeigt und nicht der eigentliche Auftraggeber.

Es ist ein klarer Fortschritt, dass nun auch höhere Einkünfte zumindest in ihrer Größenordnung sichtbar sind. Um Interessenkonflikte oder Abhängigkeiten abschätzen zu können, macht es viel aus, ob ein Abgeordneter 10.000 oder 100.000 Euro erhält. Allerdings wäre eine Offenlegung auf Euro und Cent deutlich genauer gewesen. Das lehnten Union und FDP letztes Jahr aber ab. Gerade die Stufen 3 und 4 fallen verhältnismäßig groß aus – in diesen Bereich fallen aber tendenziell viele Nebeneinkünfte.

Abgeordnete können weiterhin als Lobbyisten hinzuverdienen

Dennoch sind mehr Transparenz notwendig, auch der Umgang mit Interessenkonflikten muss klarer geregelt werden. Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag ein neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung verabschiedet. Dennoch ist es weiterhin möglich, zugleich Mandatsträger und bezahlter Lobbyist zu sein.

Auch bei Abgeordneten, die nebenbei als Berater oder Anwalt arbeit, ist mehr Transparenz notwendig. Hier wäre zumindest eine Offenlegung der Branche, aus der Klienten stammen, richtig. Dieses Schlupfloch muss geschlossen werden.

Ein erster Blick auf die Zahlen: 28 mal über Stufe 3 (Update)

Ein erster Blick auf den Datensatz zeigt: Es gibt nur eine überschaubare Zahl an Nebeneinkünften, bei denen die neuen, höheren Stufen zur Geltung kommen. Insgesamt gibt es 28 Abgeordnete, die mindestens eine Nebeneinkunft der Stufe 4 oder höher ausweisen. Bei dieser Spitzengruppe handelt es sich mit einer Ausnahme um jährliche oder einmalige Bruttoeinkünfte. Die Stufen gelten nämlich sowohl für monatliche als auch jährliche oder einmalige Einkünfte.

Monatliche Einkünfte, die über die bisherige Stufe 3 (über 7.000 Euro) hinausgehen, finden sich lediglich bei einem Abgeordneten: Achim Post (SPD). Post erzielt dieses Einkommen allerdings nicht in einem Unternehmen oder als Selbstständiger, sondern als Generalsekretär der Sozialdemokratischen Partei Europas.

Einmalige Einkünfte werden sicher im Laufe der nächsten Monate noch einige dazukommen. Denn sie müssen ja erst ab der Bundestagswahl angegeben werden.

Vier Abgeordnete mit Einkommen der Stufe 10

Vier Abgeordnete zeigen eine Einkunft der Stufe 10 an, also 250.000 Euro oder mehr: Dr. Peter Gauweiler (CSU), Dr. Stephan Harbarth (CDU), Dr. h.c. Hans Michelbach (CDU) und Albert Stegemann (CDU). Peter Gauweiler erzielte sein Stufe-10-Einkommen als Anwalt mit einem lediglich als “Mandant 02? gekennzeichneten Mandaten. Weitere Informationen darüber, wer dieser Mandant ist bzw. welcher Branche er zugerechnet werden kann, erhält die Öffentlichkeit nach den geltenden Regeln des Bundestages nicht (siehe oben). Auch Stephan Harbarth arbeitet als Anwalt für die SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG aus Mannheim. Er hatte im Jahr 2013 insgesamt 13 Mandanten, erzielt sein Stufe-10-Einkommen aber als Vorstandsmitglied der Kanzlei. Beide Beispiele zeigen: Mehr Transparenz bei Anwälten und Beratern wäre dringend notwendig, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.

Hans Michelbach
ist kein Anwalt, sondern selbstständiger Unternehmer. Er erzielt sein jährliches (Neben-)Einkommen von 250.000 Euro oder mehr als “Mitglied der Geschäftsführung” bei der KIZ MIBEG Unternehmensgruppe, die unter anderem im Bausektor tätig ist. Albert Stegemann dagegen ist Landwirt. Sein Einkommen der Stufe 10 stammt von der Kooperative Milchverwertung eG. aus Emlichheim, bei der er auch im Aufsichtsrat sitzt.

Wie viele Abgeordnete gehen bezahlten Nebentätigkeiten nach? (Update 2)

Interessant ist die Frage, wie viele Abgeordnete des inzwischen nicht mehr ganz so neuen Bundestages überhaupt einer bezahlten Nebentätigkeit nachgehen. Nach unserer Rechnung trifft das auf 122 der insgesamt 631 Abgeordneten zu. Das heißt, 19,2 Prozent der Bundestagsabgeordneten gehen mindestens einer Nebentätigkeit nach, mit der sie mindestens ein Stufe-1-Einkommen erzielen. Ehrenamtliche oder andere Tätigkeiten, die unter der Bagatellgrenze von 1.000 Euro bleiben, wurden hier nicht mitgezählt.

Schlüsselt man diese 122 Abgeordneten nach Fraktionen auf, ergibt sich folgendes Bild: 77 Abgeordnete der Unionsfraktion geben mindestens ein Stufe-1-Einkommen an. Bei der SPD sind es 32, bei der Linken 7 und bei den Grünen 5. In Prozent ausgedrückt heißt das: 25 Prozent der Unions-Abgeordneten haben mindestens ein Stufe-1-Einkommen. Bei der SPD sind es 17 Prozent. Linke: 11 Prozent. Grüne: 8 Prozent.

Die Großverdiener im Bundestag (Update 3)

Quelle: bundestag.de/LobbyControl (eigene Berechnungen)

Quelle: bundestag.de/LobbyControl (eigene Berechnungen)

Obige Tabelle zeigt, welche Abgeordnete zu den Top-Nebenverdienern des neuen Bundestages gehören. Monatliche Einkünfte wurden mit 12 multipliziert. Abgeordnetenwatch.de hat den Zeitraum vom 22.Oktober 2013 – 21.März 2014 zu Grunde gelegt und monatliche Einkünfte daher nur mit 5 multipliziert, was zu etwas anderen Ergebnissen führt.

Die Minimum-Spalte zeigt, wie hoch das errechnete  Jahreseinkommen ist, wenn jeweils die Untergrenze der jeweiligen Stufe herangezogen wird. Bei Stufe 9 wäre das beispielsweise 150.000 Euro. Der Maximum-Spalte liegt dementsprechend die obere Grenze einer Stufe zu Grunde, also im Falle von Stufe 9 250.000 Euro. Da sich keine Aussagen darüber treffen lassen, wo innerhalb dieser Spannbreite von immerhin 100.000 Euro (bei Stufe 9) das tatsächliche Einkommen liegt, haben wir für die rechte Spalte den jeweiligen Mittelwert herangezogen. Für die nach oben offene Stufe 10 wurden 250.001 Euro angenommen. Diese Einkünfte könnten aber auch deutlich höher sein, theoretisch beliebig hoch. Die Tabelle gibt also keinen endgültigen Aufschluss darüber, welcher Abgeordneter tatsächlich am meisten dazuverdient. Klar ist auch, dass im Laufe des Jahres neue Nebenverdienste hinzukommen und andere wegfallen werden.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung zum Thema:

Nebeneinkünfte veröffentlicht – höhere Einkommen sichtbar (pdf)

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