Aus der Lobbywelt

Transparenz alleine reicht nicht, Herr Lammert!

LobbyControl kritisiert die Äußerung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert gegenüber der FTD, es seien im Umgang mit externen Mitarbeitern in den Ministerien lediglich Transparenzregeln notwendig. Die Tätigkeit externer Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft in den Ministerien ist ein Einfallstor für Lobbyisten. Transparenz alleine reicht nicht, um es zu schließen.
von 9. April 2008

LobbyControl kritisiert die Äußerung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert gegenüber der FTD, es seien im Umgang mit externen Mitarbeitern in den Ministerien lediglich Transparenzregeln notwendig. Die Tätigkeit externer Mitarbeiter aus der Privatwirtschaft in den Ministerien ist ein Einfallstor für Lobbyisten. Transparenz alleine reicht nicht, um es zu schließen.

Laut Bericht der Financial Times fordert Bundestagspräsident Norbert Lammert Transparenzverpflichtungen der Bundesministerien, die gewährleisten, dass der „Bundestag weiß, wer an welchen Gesetzen, die die Bundesregierung ihm weiterleitet, wie mitgewirkt hat“. Eine gesetzliche Regelung oder gar eine Beendigung der Tätigkeit von externen Mitarbeitern in den Ministerien lehne er ab.

Die Liste der Unternehmen, die externe Mitarbeiter in den Ministerien platziert haben, ist ein Who is who der Großunternehmen und Wirtschaftsverbände. Andere Interessen – etwa Soziale- oder Umweltinteressen – bleiben buchstäblich vor der Tür. Lammert übersieht diese Einseitigkeit, wenn er davon spricht, dass er den Kontakt ‚zwischen verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens‘ für erwünscht hält. Die Lobbyisten ziehen zudem nicht nur durch die Mitarbeit an Gesetzen einen direkten Nutzen aus ihrem Aufenthalt in den Ministerien, sondern auch indirekt durch bessere Einblicke und Kontakte in die Ministerien. Diese Vorzugsbehandlung wird auch durch mehr Transparenz nicht behoben.

Dass Lammert mehr Transparenz fordert, ist begrüßenswert, kann aber nur ein erster Schritt sein. Die Bundesregierung sollte unverzüglich alle bisherigen Fälle offen legen – samt Namen der beteiligten Personen und der Referate, in denen sie gearbeitet haben. Erst dann wird für die Öffentlichkeit das ganze Ausmaß des Skandals nachvollziehbar.

Allerdings reichten auch die bisher bekannten Fälle – etwa die Einflussnahme auf die Chemierichtlinie REACH durch einen BASF-Mitarbeiter oder die Mitgestaltung des Hedge-Fonds-Gesetzes durch eine Lobbyistin der Investmentbranche – aus, um deutlich zu machen, dass eine sofortige Beendigung der Praxis notwendig ist, um eine weitere Unterwanderung der Demokratie durch Einzelinteressen zu verhindern.

Unsere Datenbank mit den vor dem Bundesrechnungshofbericht bekannten Fällen finden Sie unter www.keine-lobbyisten-in-ministerien.de.

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