Aus der Lobbywelt

SPD-Skandal: Eingeständnis ist ein erster Schritt, Gesetze müssen folgen

Die SPD hat heute angekündigt, dass es keine gesponsorten vorwärts-Gespräche mehr geben soll und die von Frontal21 aufgedeckten Vorgänge um käuflichen Zugang zu SPD-Politikern intern untersucht werden sollen. Für LobbyControl ist das ein positiver erster Schritt, reicht aber nicht aus. Eine SPD-Tochter darf keine Lobbydienstleistungen anbieten – und zwar dauerhaft. Die SPD muss das gesamte […]
von 23. November 2016

Die SPD hat heute angekündigt, dass es keine gesponsorten vorwärts-Gespräche mehr geben soll und die von Frontal21 aufgedeckten Vorgänge um käuflichen Zugang zu SPD-Politikern intern untersucht werden sollen. Für LobbyControl ist das ein positiver erster Schritt, reicht aber nicht aus. Eine SPD-Tochter darf keine Lobbydienstleistungen anbieten – und zwar dauerhaft. Die SPD muss das gesamte Angebot ihrer Agentur NWMD zur Kontaktvermittlung sofort stoppen und alle Informationen über die gesponsorten vorwärts-Gespräche offenlegen. Die Ergebnisse und Details der angekündigten internen Untersuchung muss sie für die Öffentlichkeit transparent machen.

Mit diesen Worten wirbt die SPD-Agentur WMD auf ihrer Webseite für ihre Dienste.

Mit diesen Worten wirbt die SPD-Agentur NWMD auf ihrer Webseite für ihre Dienste.

Zudem muss die SPD endlich eine gesetzliche Regelung für das Parteiensponsoring auf den Weg bringen. Die gestern veröffentliche Einschätzung der Bundestagsverwaltung unterstreicht, wo das Problem liegt: Der eigentlich Skandal ist, dass diese Praxis derzeit nicht eindeutig illegal ist. Es kann nicht sein, dass die Parteien durch die Zwischenschaltung von Firmen solche Vorgänge jeglicher öffentlichen Kontrolle entziehen.

Die Bundestagsverwaltung hatte LobbyControl gegenüber erklärt, dass die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien über ihre Finanzen sich nicht auf das Zahlenwerk von eigenständigen Tochterfirmen erstrecke. Damit räumt sie klar ein, dass hier eine Regelungslücke besteht.

Das Problem: Sponsoring ist bislang nicht im Parteiengesetz geregelt. Das ist nicht nur politisch und moralisch fragwürdig, sondern auch verfassungsrechtlich. Artikel 21 Grundgesetz sagt, die Parteien müssen über ihre Finanzmittel Rechenschaft ablegen. Weil es bei der Abfassung des Parteiengesetzes noch kein Sponsoring gab, sind deshalb dort nur Spenden geregelt.  Sponsoring hat sich deshalb zur Dunkelkammer der Parteienfinanzierung entwickelt. Sponsorengelder an Parteien müssen endlich offengelegt werden, auch wenn sie über Tochterfirmen der Parteien laufen.

Wir kritisieren seit Jahren, dass die Parteien das Parteiengesetz nicht entsprechend nachbessern. Nach den vielen Sponsorskandalen der letzten Jahre erscheint dies aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger als bewusste Trickserei. Jedes weitere Aussitzen ist unverantwortlich – zumal in einer Zeit, in der Demokratiegegner Zulauf bekommen.

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