Kurzmeldung

Lobbyisten erfolgreich: Leistungsschutzrecht soll kommen

Die schwarz-gelbe Koalition hat am Sonntag Abend angekündigt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Damit hat sich die langjährige Lobbyarbeit einiger Verlage ausgezahlt. Schon einige Monate vor der letzten Bundestagswahl drängte die Axel Springer AG und der Verleger Hubert Burda auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Auf dessen Grundlage sollen Verlage von „Werkvermittlern“, wie beispielsweise […]
6. März 2012

Die schwarz-gelbe Koalition hat am Sonntag Abend angekündigt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Damit hat sich die langjährige Lobbyarbeit einiger Verlage ausgezahlt. Schon einige Monate vor der letzten Bundestagswahl drängte die Axel Springer AG und der Verleger Hubert Burda auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Auf dessen Grundlage sollen Verlage von „Werkvermittlern“, wie beispielsweise Suchmaschinen, Gebühren für Textzitate verlangen dürfen. Kritiker, wie die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL), befürchten gravierende Einschnitte der Informationsfreiheit.

Intensive Lobbyarbeit der Axel Springer AG

Um die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger auf das Vorhaben einzustimmen, initiierte die Axel Springer AG im Frühjahr 2009 eine verdeckte Kampagne. So heuerte sie u.a. den vermeintlich unabhängigen Medienrechtler, Anwalt und Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin Prof. Dr. Jan Hegemann an. Hegemann verfasste zum Thema „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ein neun-seitiges Memorandum, das dann – mit dem Absender des Konzerngeschäftsführers Public Affairs der Axel Springer AG, Christoph Keese – Anfang April 2009 an mehrere Bundestagsabgeordnete verschickt wurde. In dem nicht-öffentlichen Memorandum argumentierte Hegemann, der urheberrechtliche Schutz für Presseverleger würde nicht ausreichen. Es müsse zusätzlicher Schutz eingeführt werden, der nicht vom Recht der Autoren abgeleitet sei und den Verlagen ein eigenes Recht an Veröffentlichungen einräume.

Hegemann schrieb ferner einen Essay in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in dem er sich vehement für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einsetzte, ohne allerdings seine Tätigkeit für die Axel Springer AG offenzulegen. Gleiches galt auch für ein Interview, das er der Springer-Zeitung Die Welt gab. Für beide Fälle wurde Hegemann von der Beschwerdekammer des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) ermahnt. Hegemann, so der Ratsspruch, habe gegen die DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum und den Code de Lisbonne verstoßen, nach denen Lobbyisten, sofern sie an öffentlichen Diskussionen teilnehmen, die die Ziele des Auftraggebers betreffen, zur Offenlegung des Auftraggebers und seiner Interessen verpflichten sind.

Auch das enge Verhältnis von Friede Springer, der mächtigen Frau hinter dem Springer-Konzern, zu Angela Merkel gilt es hier zu berücksichtigen. Die beiden sind seit langem miteinander befreundet. Sie selbst ist CDU Mitglied.

Bereits 2009 legte die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag die Absicht fest, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Nun scheinen sich die Lobbyisten einiger Printverlage endgültig durchgesetzt zu haben. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie der entsprechende Gesetzesentwurf schlussendlich aussieht.

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6 Kommentare

M6. März 2012 um 14:55

Spannend in diesem Zusammenhang ist ja auch noch die Beziehung der Brüder von Klaeden. Der Eckart von Klaeden ist Bundeskanzleramts-Chef und der Dietrich von Klaeden ist Cheflobbyist von Spinger.

Norbert6. März 2012 um 20:12

Ein guter Kommentar dazu war: „Das ist das gleiche, wie wenn der U-Bahn-Fahrer dem Wirt des Hacker-Zelts dafür zahlen müßte, die Leute zum Oktoberfest bringen zu dürfen“.
Eine Traumvorstellung wäre, wenn Google und weitere Aggregatoren einfach den Hahn zudrehen. Es würde sofort ein großer Teil des Besucherstroms ausbleiben. Der Aufschrei wäre ähnlich groß wie damals, als BMW aus dem Index von Google entfernt wurde.

Be Nötigt7. März 2012 um 2:21

ein seltsames gefühl, wenn man nichtmal einem professor eine gewisse unabhängigkeit zutrauen kann…natürlich kein pauschal urteil.
aber wer kennt schon die dunkelziffer…

sehr bedenklich…

SirAlec7. März 2012 um 11:54

Die Verlage werden dann schon sehen was sie davon haben. Das beste Beispiel ist Belgien, wo Google nach einem Gerichtsurteil alle Tageszeitungen aus den Suchergebnissen genommen hat. (http://www.golem.de/1107/85019.html)

Hans Dampf7. März 2012 um 13:03

Dürfen denn nur Verlage Gebühren für Textzitate verlangen oder auch Privatpersonen die bestimmte Ereignisse als erste twittern, facebooken oder ähnliches?

Spott oder Wut?12. März 2012 um 20:50

Nichts Besseres könnte uns passieren als dieses Gesetz. Endlich verschwindet der niveaulose Verdummungs“journalismus“ von Springer und Burda aus dem Netz. Suizid wie man ihn sich wünscht. Denn natürlich reagiert Google mit Herausnehmen solcher Suchergebnisse. Auch Burda ist übrigens ein „guter Freund“ vom Merkel, es lebe der Cronyismus.

Die „schützenswerten“ Produkte von Burda muss man sich noch mal auf der Zunge zergehen lassen:

(http://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Burda_Media#Produkte.2FUnternehmen)