Kurzmeldung

Immer mehr Gesetz-Outsourcing in Ministerien

Immer häufiger wirken externe Unternehmen an Gesetzen mit. Das zeigt die Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion zum Thema Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen (PDF, 4,9 MB). Neben dem Spiegel berichtet nun die WAZ über den wachsenden Beratungsbedarf von Ministerien – und fragt, wo der Sachverstand aufhört und wo Korruption beginnt. Allein im Jahr 2009 […]
6. November 2009

Immer häufiger wirken externe Unternehmen an Gesetzen mit. Das zeigt die Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion zum Thema Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen (PDF, 4,9 MB). Neben dem Spiegel berichtet nun die WAZ über den wachsenden Beratungsbedarf von Ministerien – und fragt, wo der Sachverstand aufhört und wo Korruption beginnt.

Allein im Jahr 2009 wurden 16 Gesetze verkündet, an denen Externe mitgewirkt haben. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es gerade mal ein Gesetz. Diese Praxis, die unter Rot-Grün begonnen wurde, setzte die Große Koalition munter fort und baute sie noch weiter aus. Aus dem Dokument geht hervor, in welchem Ministerium an wie vielen Gesetze Externe mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare für Unternehmen, die mehrfach von der Großen Koalition beauftragt wurden, werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien über 4 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium den beteiligten Anwaltskanzleien für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten.

Nicht immer klar ersichtlich ist allerdings, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields am Finanzmarktstabilisierungsgesetzt vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren. Bekannt ist aber, dass auch zahlreiche Banken zu den Kunden der Kanzlei gehören.

LobbyControl hält diese Entwicklung für hoch problematisch. Gesetze müssen von den Ministerien oder dem Parlament selbst entworfen werden. Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen (siehe dazu auch unseren Blog zu von Guttenbergs Auftrag an die Kanzlei Linklaters).

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3 Kommentare

Lobbster6. November 2009 um 23:35

Für die externen Zuarbeiten habe ich in in gewissem Maße Verständnis: Denn zumindest bei den mir bekannten Gesetzgebungsverfahren (z. B. CCS-Gesetz) wurden vom BMU einige spezialisierte Institutionen beauftragt, deren Beiträge durchaus zu einer qualitativen Verbesserung des Gesetzes beigetragen haben dürften (zumal es die Regierung ja auch noch plötzlich sehr eilig hatte). Allerdings wäre es schon wichtig zu erfahren in welcher Form die Externen tatsächlich beigetragen haben. Eine Möglichkeit wäre eine vollständige Offenlegung dieser Fachbeiträge nach skandinavischem Vorbild.
Erstaunlich finde ich auch die Höhe der gezahlten Honorare. Auch hier sollten die jeweiligen Verträge offengelegt werden, und ggf. in einer Art Honorarordnung Grenzen gesetzt werden.

nosmoky12. November 2009 um 23:50

Korruption? – Korruption!
Für private Formulierung von Gesetzen ist die Bezeichnung `Lobby(ismus)` irreführende Verharmlosung, geradezu eine Art greenwashing. Ich freue mich, dass Lobbycontrol mit der WAZ endlich den Mut zur Frage nach `Korruption` findet. Und wuensche viel Erfolg bei zukünftig wahrheitsgemässer Benennung.
Wie kann ich solchen Mut unterstützen/ helfen?

Ingo Wendt14. November 2009 um 11:28

@Lobbster: dass es beim CCS-Gesetzgebungsverfahren ‚Hilfe von außen‘ gab, ist so positiv auch nicht, oder? Denn auch hier stecken wieder wirtschaftliche Interessen dahinter, mit denen man so weiter machen will wie bisher; nämlich alte Technologien, die unseren Planeten sehr ruinieren, beibehalten. Doch ich sehe hier die selbe Problematik wie beim Atommüll: es gibt kein Endlager … auch nicht für CO2. Denn wer will denn wodurch belegen können, dass in 10, 100, 1000 oder mehr Jahren an welcher Stelle kein Riss in die Erdkruste kommt, der das CO2 dort wieder entweichen läßt?!
Wir leben damit auf Kosten späterer Generationen; das kann ich nicht richtig heißen.
Und, um wieder zum Ausgangspunkt zurück zu kommen, Firmen machen hier wieder ihren Einfluss geltend, um Gewinne auf Kosten der Alllgemeinheit zu machen. Dies ist meiner Ansicht nach durch nichts zu begründen.
Soweit mir bekannt ist, haftet der Staat nach 10 Jahren oder so, wenn ein Leck entsteht. Was ist das, wenn nicht privates Interesse, für das im Notfall dann wieder dei Allgemeinheit haftet?!