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Aus der Lobbywelt

Verschärfte Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte

Der Bundestag hat heute die verschärfte Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten als Teil der Geschäftsordnung bestätigt. Damit können die im Sommer mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Transparenzregeln endgültig in Kraft treten. Die Union ist damit von ihrer Gegenposition abgerückt.
von 18. Oktober 2005

Der Bundestag hat heute die verschärfte Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten als Teil der Geschäftsordnung bestätigt. Damit können die im Sommer mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Transparenzregeln endgültig in Kraft treten. Die Union ist damit von ihrer Gegenposition abgerückt. Die Neuregelung sieht vor, dass Abgeordnete in Zukunft ihre Nebeneinkünfte in drei Einkommensstufen (weniger als halbe Diät /zwischen halber und voller Diät / mehr als volle Diät) im Bundestagshandbuch und Internet veröffentlichen müssen. In den letzten Tagen hatten sich über 1.000 Bürgerinnen und Bürger an einer E-Mail-Aktion von Campact und Transparency International für die Neuregelung eingesetzt. Die Aktion wurde von LobbyControl unterstützt. Mit der Neuregelung wird es mehr Transparenz über Nebeneinkünfte und mögliche Lobby-Verbindungen von Abgeordneten geben. Allerdings nicht sofort: nach Auskunft des Bundestags haben die neuen Abgeordneten drei Monate Zeit, ihre veröffentlichungspflichtigen Angaben zu melden. Das Amtliche Handbuch des deutschen Bundestages erscheint in der Regel fünf Monate nach der Konstituierung des neuen Bundestages.

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