Pressemitteilung

Glyphosat: EU-Zulassungsprozess kommt endlich auf den Prüfstand

Das EU-Parlament hat heute einen Sonderausschuss zur Untersuchung der Glyphosat-Zulassung eingerichtet. Für LobbyControl eine richtige Entscheidung. LobbyControl fordert, dass der intransparente und einseitige Glyphosat-Zulassungsprozess grundsätzlich auf den Prüfstand kommt.
von 18. Januar 2018

Köln, 18.01.2018 – Das EU-Parlament hat heute einen Sonderausschuss zur Untersuchung der Glyphosat-Zulassung eingerichtet. Für LobbyControl eine richtige Entscheidung. Damit mehren sich die Anzeichen, dass die Glyphosat-Zulassung grundsätzlich auf den Prüfstand kommt.

Max Bank von LobbyControl kommentiert: „Der Glyphosat-Untersuchungsausschuss ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz. Aktuell können Industrievertreter bereits über den Zulassungsprozess massiv Einfluss nehmen. Wenn Behörden prüfen, tun sie das zum Großteil auf Basis von Konzernstudien. Und die Öffentlichkeit darf diese nicht mal einsehen. Das muss sich ändern. Gesundheit geht vor Geschäftsgeheimnis.“

Zulassungsprozess ist derzeit intransparent und einseitig

LobbyControl kritisiert den gegenwärtigen Zulassungsprozess bei Pestiziden als intransparent und einseitig. So stammen die wissenschaftlichen Grundlagen bei der Zulassungsfrage von den Unternehmen, deren Produkt auf dem Prüfstand ist. Die Öffentlichkeit darf diese Daten nicht einsehen, die Unternehmen behandeln sie als Geschäftsgeheimnis. Zudem durften im Fall von Glyphosat in Europa sogar die Hersteller entscheiden, welche Behörde prüfen soll. Auch gibt es Indizien für eine enge Zusammenarbeit der Behörden mit Herstellern von gefährlichen Chemikalien.

Fünf Forderungen von LobbyControl zum Zulassungsprozess von Pestiziden:

  • Zulassungsbehörden dürfen keine Interessenkonflikte in Risikobewertungsgremien aufweisen. Deshalb müssen Lebensläufe und Verbindungen zu kommerziellen Organisationen aller ExpertInnen in den Gremien der Behörden öffentlich zugänglich sein.
  • Ein einseitiges Zurückgreifen auf Studien von Herstellern der Stoffe, die geprüft werden, ist inakzeptabel.
  • Wenn diese Studien zu Rate gezogen werden, dürfen sie der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Hier gilt das Prinzip: Gesundheit vor Geschäftsgeheimnis.
  • Wenn es Kommunikation mit den Herstellern der Stoffe gibt, dann muss diese transparent gemacht werden.
  • Die EU-Kommission und nicht die Hersteller sollen entscheiden, welche Behörde die Zulassung eines Stoffes prüft.

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