Pressemitteilung

Kritik des Europarats: Deutschland muss Lobbyismus besser regeln

Berlin, 06.07.2017 – Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats kritisiert Deutschland für die mangelnde Umsetzung von Reformempfehlungen zu den Themenkomplexen Lobbyismus und Korruptionsbekämpfung. Laut einem heute veröffentlichten Bericht schrammt Deutschland knapp am Urteil „allgemein unbefriedigend“ vorbei. Timo Lange von LobbyControl kommentiert: „Es ist beschämend, dass die internationalen Korruptionswächter Deutschland erneut verwarnen müssen. Beim Thema […]
von 6. Juli 2017

Berlin, 06.07.2017Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats kritisiert Deutschland für die mangelnde Umsetzung von Reformempfehlungen zu den Themenkomplexen Lobbyismus und Korruptionsbekämpfung. Laut einem heute veröffentlichten Bericht schrammt Deutschland knapp am Urteil „allgemein unbefriedigend“ vorbei. Timo Lange von LobbyControl kommentiert:

Es ist beschämend, dass die internationalen Korruptionswächter Deutschland erneut verwarnen müssen. Beim Thema Lobbykontrolle und dem Umgang mit Interessenkonflikten von Abgeordneten sind andere europäische Länder deutlich weiter. Es ist ein Unding, dass Bundestagsabgeordnete nach wie vor in Bereichen als Lobbyisten tätig sein dürfen, für die sie auch politisch verantwortlich sind.“

GRECO hatte Deutschland bereits 2015 verwarnt

Bereits 2015 hatte GRECO Verbesserungen bei der Transparenz möglicher Interessenkonflikte bei Politikern und der Unabhängigkeit der Justiz angemahnt und dazu acht Empfehlungen ausgesprochen. Laut heute veröffentlichtem Bericht habe Deutschland lediglich drei davon „zufriedenstellend umgesetzt oder in zufriedenstellender Weise behandelt“. Zwei Empfehlungen wurden teilweise und drei gar nicht umgesetzt.

GRECO kritisiert, dass insbesondere der Bundestag Reformempfehlungen zur Transparenz und dem Umgang mit Interessenkonflikten blockiert habe. Es sei „bedenklich, dass zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung de Evaluierungsberichts noch keine konkreten Schritte zur Umsetzung dieser wichtigen Empfehlung unternommen wurden.“

Staatengruppe fordert legislativen Fußabdruck

Die Staatengruppe spricht sich in dem Bericht für einen „legislativen Fußabdruck“ aus, mit dem die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens erhöht werden soll. Der Bericht hebt hier das Beispiel des Bundesjustizministeriums positiv hervor, das zumindest schriftliche Stellungnahmen von Interessenverbänden seit 2016 veröffentlicht.

Hinweis an die Redaktion:

Den heute veröffentlichten (aber bereits im März verabschiedeten) Umsetzungbericht finden Sie hier: https://rm.coe.int/vierte-evaluierungsrunde-korruptionspravention-in-bezug-auf-abgeordnet/168072fd67(pdf)

Den Evaluierungsbericht, auf den sich der Umsetzungsbericht bezieht, finden Sie hier (4. Evaluierungsrunde): http://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c639a (pdf)

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