Pressemitteilung

Bundestagsverwaltung muss Pro-AfD-Wahlwerbung erneut prüfen

Berlin/ Köln, 18.5.2017 – LobbyControl fordert die Bundestagsverwaltung auf, die Wahlwerbung der „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ zugunsten der AfD erneut zu untersuchen. Neue Medienberichte deuten darauf hin, dass der Verein und die AfD bei der Wahlwerbung enger in Kontakt standen, als bisher bekannt. Demnach traf ein Organisator der Wahlwerbung bereits […]
18. Mai 2017

Berlin/ Köln, 18.5.2017 – LobbyControl fordert die Bundestagsverwaltung auf, die Wahlwerbung der „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ zugunsten der AfD erneut zu untersuchen. Neue Medienberichte deuten darauf hin, dass der Verein und die AfD bei der Wahlwerbung enger in Kontakt standen, als bisher bekannt. Demnach traf ein Organisator der Wahlwerbung bereits vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz 2016 den AfD-Landesvorstand in Mecklenburg-Vorpommern, um laut interner Mail über die „Erfahrungen in den aktuellen Wahlkämpfen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz“ sowie die kommende Wahl in MV zu sprechen. Dies gibt dem Fall eine neue Dimension. Ulrich Müller von LobbyControl kommentiert:

„Die neuen Informationen legen nahe, dass es bereits frühzeitig einen Informationsaustausch zwischen AfD-Entscheidern und Organisatoren der verdeckten Wahlwerbung gab. Jetzt muss die Bundestagsverwaltung den Fall erneut untersuchen und klären, was die Landesverbände der AfD und der Bundesvorstand wirklich über die Wahlwerbung wussten. Welche Kontakte gab es, wann wussten AfD-Entscheider über die Wahlwerbung, welche Informationen wurden ausgetauscht und welchen Absprachen wurden getroffen.“

Müller weiter: „Die AfD hat bislang alle Absprachen mit der Vereinigung abgestritten und behauptet, sie habe keine Kenntnis über deren Wahlwerbung gehabt. Nach den neuen Informationen entspricht das nicht der Wahrheit. Die AfD muss nun alle Kommunikation zwischen AfD-Landesverbänden und Beteiligten der Vereinigung auf den Tisch legen.“

Hintergrund und rechtliche Fragen

Die Bundestagsverwaltung hatte die Pro-AfD-Wahlwerbung der Vereinigung bereits 2016 geprüft. Damals hatte die AfD behauptet, dass die Unterstützungskampagne ohne Kenntnis und Beteiligung der AfD stattgefunden hätte. Die Zeit berichtet jedoch heute, dass der AfD-Landeschef in Mecklenburg-Vorpommern am 29. Januar mit Josef Konrad über die Landtagswahl sprach. Konrad war der Ansprechpartner der Vereinigung in den Wahlkämpfen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Laut interner Mail hat Konrad von „seinen Erfahrungen in den aktuellen Wahlkämpfen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz“ berichtet, „in denen er bereits tätig war.“ Laut Zeit haben die AfD in Stuttgart und Mainz verneint, dass Konrad dort als offizieller Wahlkämpfer tätig war. Deshalb liegt es nahe, dass mit Konrads Erfahrungen in Wirklichkeit seine Tätigkeit für die „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ gemeint ist.

Rechtlich geht es um die Frage, ob die Wahlkampfhilfe für die AfD der Partei als „Einnahme“ nach § 26 Parteiengesetz zuzurechnen ist. Als solche Einnahme gelten auch „Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird“, im Fall von Sachleistungen „unter Ansetzung mit den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für gleiche oder vergleichbare Leistungen üblicherweise zu zahlenden Preisen“. Dies aber nur, wenn die „Übernahme“ einer solchen Maßnahme vorliegt. Und eine solche „Übernahme“ setzt – jedenfalls nach der Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung – eine ausdrückliche (wenn auch nicht unbedingt schriftliche) Vereinbarung voraus. Wenn die Wahlkampfhilfe der AfD zuzurechnen wäre, müsste sie die Herkunft der Mittel in ihrem Rechenschaftsbericht offen legen (ab 10.001 Euro). Großspenden über 50.000 Euro hätten sofort offen gelegt werden müssen.

Die „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ hatte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit Wahlzeitungen und Großplakaten im großen Stil Werbung für die AfD gemacht. Auch im Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern war sie aktiv. Die Vereinigung (seit Sept. 2016 „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“) nutzt eine Lücke in den Transparenz-Vorschriften für Parteien. Die Finanziers des Vereins können verborgen bleiben, während Spenden an Parteien ab 10.001 Euro offen gelegt werden müssen. LobbyControl fordert, dass Wahlwerbung durch Dritte den gleichen Transparenzregeln unterliegen soll wie andere Parteispenden.

Hinweis an die Redaktion

Weitere Details zur „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ finden Sie in der Lobbypedia unter https://lobbypedia.de/wiki/Verein_zur_Erhaltung_der_Rechtsstaatlichkeit_und_der_b%C3%BCrgerlichen_Freiheiten

Die Geschichte um Josef Konrad findet sich heute in Artikeln der „Zeit“ und der „Schweizer Wochenzeitung“ (WoZ).

Teilen

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!