Nebeneinkünfte

Abgeordnete klagen gegen Offenlegungspflicht

Sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte. Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto (alle FDP) und Peter Danckert (SPD) haben gemeinsam eine Klage eingereicht, Friedrich Merz (CDU) und Max Straubinger (CSU) klagen separat. Die Klagen richten sich gegen den neuen Verhaltenskodex für Abgeordnete, der seit […]
von 1. März 2006

Sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte. Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto (alle FDP) und Peter Danckert (SPD) haben gemeinsam eine Klage eingereicht, Friedrich Merz (CDU) und Max Straubinger (CSU) klagen separat. Die Klagen richten sich gegen den neuen Verhaltenskodex für Abgeordnete, der seit Januar gilt. Bis spätestens Ende März müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder aber über 7000 Euro verdienen. Ausnahmen gibt es für Freiberufler. Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen – besonders gegen diesen Punkt richten sich die Klagen.

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