Aus der Lobbywelt

Bundesrat beschließt Informationsfreiheit und Offenlegung von Managergehältern

Das Informationsfreiheitsgesetz hat heute den Bundesrat passiert und kann damit zum ersten Januar 2006 in Kraft treten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann demnach Einsicht in Behördenakten verlangen, ohne dies speziell begründen zu müssen. Umgekehrt müssen die Behörden begründen, wenn sie die Auskunft verweigern – auf Basis der verschiedenen Ausnahmeklauseln z.B. zum Schutz von Betriebsgeheimnissen […]
von 8. Juli 2005

Das Informationsfreiheitsgesetz hat heute den Bundesrat passiert und kann damit zum ersten Januar 2006 in Kraft treten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann demnach Einsicht in Behördenakten verlangen, ohne dies speziell begründen zu müssen. Umgekehrt müssen die Behörden begründen, wenn sie die Auskunft verweigern – auf Basis der verschiedenen Ausnahmeklauseln z.B. zum Schutz von Betriebsgeheimnissen oder der öffentlichen Sicherheit. Trotz der Schlupflöcher wurde das Gesetz von Journalistenorganisationen, Humanistischer Union und Transparency International begrüßt.

Der Bundesrat winkte zudem das Gesetz durch, nachdem börsennotierte Unternehmen ab 2007 die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder detailliert offenlegen müssen (inkl. Boni und Sachleistungen). Ausnahme: drei Viertel der Aktionäre beschließen, dass es keine Offenlegung geben soll. Dafür hatte sich u.a. Porsche eingesetzt.

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