Aus der Lobbywelt

Streit um Jauch als Christiansen-Nachfolger

Heute berät die ARD-Hauptversammlung über die Verträge mit Günter Jauch für die Nachfolge von Sabine Christiansen. Allerdings gab es die letzten Tage Diskussionen über die Werbeverträge von Jauch – mehr hier in der taz: Ein generelles Werbeverbot für Jauch, wie es Vertreter der Rundfunkräte von WDR und NDR damals forderten, gilt mittlerweile aber als ausgeschlossen. […]
von 28. November 2006

Heute berät die ARD-Hauptversammlung über die Verträge mit Günter Jauch für die Nachfolge von Sabine Christiansen. Allerdings gab es die letzten Tage Diskussionen über die Werbeverträge von Jauch – mehr hier in der taz:

Ein generelles Werbeverbot für Jauch, wie es Vertreter der Rundfunkräte von WDR und NDR damals forderten, gilt mittlerweile aber als ausgeschlossen. Erst letzte Woche wurden einige Details aus den Entwürfen bekannt, die aufhorchen ließen: Nur im Einzelfall wolle man prüfen, welche Werbekooperationen zu Interessenkonflikten führen und damit die Glaubwürdigkeit der ARD beschädigen würden.

Eigentlich sieht § 7 Abs 7 des Rundfunkstaatsvertrags (pdf) vor: „In der Fernsehwerbung und beim Teleshopping im Fernsehen dürfen keine Personen auftreten, die regelmäßig Nachrichtensendungen oder Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen.“

ARD-intern ist „Sabine Christiansen“ zwar formal in der Unterhaltungssparte angesiedelt, weil dadurch mehr Spielräume bei den Verträgen möglich sind. Aber bei aller Kritik wäre sie real doch eher als „Sendung zum politischen Zeitgeschehen“ zu werten.

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