Lobbyismus an Schulen

Amazon-Wettbewerb in weiteren Bundesländern verboten [Update]

Nach Hessen haben jetzt weitere Bundesländer den Amazon-Wettbewerb „Kindle Storyteller Kids“ verboten. Das haben uns die betroffenen Schulministerien auf Anfrage mitgeteilt. In den letzten drei Jahren ist das offenbar niemandem aufgefallen.
von 7. Juni 2016

Nach Hessen haben jetzt weitere Bundesländer den Amazon-Wettbewerb „Kindle Storyteller Kids“ verboten. Das haben uns die betroffenen Schulministerien in NRW und Baden-Württemberg auf Anfrage mitgeteilt. In Rheinland-Pfalz ist zwar nicht von einem Verbot, aber von „erheblichen Bedenken“ die Rede. Aus Bayern lag uns bereits eine kritische Bewertung des Wettbewerbes vor.

Diese Entscheidung ist begrüßenswert und hat Signalwirkung. Denn hier haben die Schulministerien das Schulgesetz deutlich strenger ausgelegt als bisher. Eines der Ziele von Amazon, mit dem Wettbewerb sein Image zu fördern, wurde dabei sogar als Begründung genannt.

Warum kommt das Verbot erst jetzt?

Drei Jahre konnte der Amazon-Wettbewerb ungehindert stattfinden. In dieser Zeit ist anscheinend niemandem aufgefallen, dass der Wettbewerb gegen das Schulgesetz verstößt. Das offenbart ein strukturelles Problem: Die Schulministerien haben die Verantwortung den Schulen zugeschoben, sie aber nicht ausreichend für die Themen Meinungsmache und Marketing sensibilisiert. Die zuständigen Politikerinnen und Politiker müssen daraus Konsequenzen ziehen und sich aktiv für einen kritischeren Umgang mit außerschulischen Akteuren einsetzen. Beispielsweise sollten zukünftige Lehrkräfte bereits in der Ausbildung für die Gefahren dieser Einflussnahme sensibilisiert werden.

Überall verboten, nur in Sachsen nicht?

Überrascht hat uns die Antwort des Schulministeriums in Sachsen. Auch am Amazon-Standort in Leipzig hatte der Wettbewerb in den letzten drei Jahren stattgefunden. Dort hält das Ministerium den Wettbewerb für unproblematisch. Durch Schulaktivitäten sein angeschlagenes Image zu verbessern sei kein „Versagensgrund“. Außerdem gebe es “keine Hinweise auf eine rein kommerzielle Nutzung“. Wäre das der Fall, dann würde der Wettbewerb auch in Sachsen gegen das Schulgesetz verstoßen.

Angesichts der deutlichen Kritik aus Hessen ist diese Einschätzung aus Sachsen unerklärlich und inakzeptabel. Dass Amazon die Kreativität von Kindern für Geschäftsinteressen instrumentalisiert, sollte in allen Bundesländern gleichermaßen verboten sein.

Update: 12. Juli 2016: Mit Verspätung hat jetzt auch Brandenburg auf unsere Anfrage reagiert: „Ein direktes Verbot der Teilnahme am Amazon-Wettbewerb ist vorerst nicht vorgesehen.“ Zudem liege die Verantwortung bei den Schulen: „Ob die Grenzen zur unerlaubten Werbung überschritten wurden, hängt davon ab, wie die Schulen im Einzelnen die Teilnahme an dem Wettbewerb organisierten.“

Dank Leseförderung öffnet sich für Amazon die Schultür

Der Schulwettbewerb „Kindle Storyteller Kids“ (im letzten Jahr „Lesen macht Spaß!“) wird von Amazon bundesweit an seinen Logistikzentren durchgeführt. Teilnehmen können Grundschulen im Einzugsgebiet. Als Türöffner dient dabei die Leseförderung. Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, eine Geschichte zu schreiben. Die Klasse mit der besten Geschichte erhält als Gewinn 30 eBook-Reader des Unternehmens und einen Gutschein für digitale Bücher im Wert von 1.750 €.

Amazon profitiert von dem Wettbewerb auf vielen Ebenen: Er bietet die Chance, mit einem positiven Artikel in der Lokalpresse aufzutauchen. Außerdem können so Kontakte zu den zuständigen Verantwortlichen der Logistikstandorte aufgebaut oder gepflegt werden. Auf seiner Webseite führt das Unternehmen den Schulwettbewerb zudem als Beleg für seine gesellschaftliche Verantwortung auf. Kritik an dem Konzern, der wegen schlechter Arbeitsbedingungen und Steuerflucht Schlagzeilen macht, findet im Rahmen der Schulwettbewerbe keine Erwähnung.

Weitere Informationen

Bild: Screenshot von der Webseite amazon-logistikblog.de/storytellerkids/der-wettbewerb/

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