Nebeneinkünfte

Bundestag beschließt transparentere Nebeneinkünfte

In seiner heutigen Sitzung will der Bundestag die neuen Regeln für die Offenlegung von Abgeordneten-Nebeneinkünften endgültig im Plenum beschließen. Ab der nächsten Legislaturperiode müssen Abgeordnete demnach ihre Nebeneinkünfte bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro in zehn Stufen offenlegen. Gravierende Transparenzlücken bleiben aber bestehen.
von 14. März 2013

In seiner heutigen Sitzung will der Bundestag die neuen Regeln für die Offenlegung von Abgeordneten-Nebeneinkünften endgültig im Plenum beschließen. Ab der nächsten Legislaturperiode müssen Abgeordnete demnach ihre Nebeneinkünfte bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro in zehn Stufen offenlegen. Die bisherige Grenze lag bei 7.000 Euro. Daher ist es für die Öffentlichkeit bisher nicht nachvollziehbar, ob ein Abgeordneter für eine Nebentätigkeit 8.000 oder 80.000 Euro erhalten hat.

Offenlegung von höheren Nebeneinkünften

Die Regelung ist ein Fortschritt, aber wir bruachen weitere Verbesserungen. Positiv ist, dass die erweiterten Regelungen nun höhere Nebeneinkommen der Abgeordneten sichtbar machen. Wir kritisieren aber, dass die schwarz-gelbe Koalition eine Offenlegung auf Euro und Cent weiterhin ablehnt. Problematisch ist außerdem, dass die Neuregelung erst für den nächsten Bundestag gilt. Für die kommende Wahl müssen Wählerinnen und Wähler also weiter im Nebel stochern.

Transparenzlücken bleiben bestehen

Der Verbesserung bei den Stufen stehen drei unbearbeitete Probleme gegenüber:

  • Redneragenturen: Wenn wie bei Peer Steinbrück Redneragenturen bei Vorträgen dazwischengeschaltet werden, bleiben die wahren Auftraggeber unbekannt.
  • Anwälte und Unternehmensberater mit Bundestagsmandat: Diese müssten zumindest die Branchen von Kunden offenlegen. Diese Möglichkeit wird von den geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete bereits eingeräumt, von Schwarz-Gelb aber abgelehnt.
  • Kontrolle und Sanktionen: Die bestehenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind nicht ausreichend.

Bei den Redneragenturen haben die Parteien einen Prüfauftrag für eine mögliche Regelung an die Bundestagsverwaltung gestellt. In diesem Bereich ist noch Bewegung möglich. Bei den Anwälten und der Kontrollfrage hat Schwarz-Gelb Reformen abgelehnt. Union und FDP blockieren also weiter eine umfassende Transparenz der Nebeneinkünfte. Die Erweiterung der Stufen kann nur ein Anfang sein – unterstützen Sie uns dabei, das Thema Lobbyismus und Transparenz in den Wahlkampf zu tragen!

Eine Aufschlüsselung der neuen Stufen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Lobbypedia.

Update: Heute (15.4.) wurde ein freiwilliger Verhaltenskodex für Bundestagsabgeordnete auf ZEIT ONLINE vorgestellt. Abgeordnete, die den Kodex unterzeichnen verpflichten sich u.a. dazu, ihre Nebeneinkünfte auf Euro und Cent offenzulegen und auch die Höhe der Nebeneinkünfte zu begrenzen. Entwickelt wurde der Kodex von den Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD) und Gerhard Schick (Grüne). Ausführlich haben wir darüber hier berichtet.

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