Ein Transparenzgesetz soll das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine zeitgemäße Regelung ersetzen, die den Bürger:innen den Zugang zu Informationen der Verwaltung gewährt – und nicht wie bisher nur auf Antrag.
Zudem verpflichtet ein Transparenzgesetz die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie. Mit einem Transparenzgesetz wird aus der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger eine Bringschuld der Verwaltung. Viele Informationen wären damit einfach online abrufbar.
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