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]]>Unter dem Druck der Lobbyskandale der vorigen Wahlperiode hat die Ampel-Koalition viele neue Lobbyismus-Regeln auf den Weg gebracht. Sie hat viele Vorhaben aufgeholt, die jahrzehntelang versäumt wurden. Trotzdem bleiben gravierende Missstände, die behoben werden müssen, um das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken.
In unserem neuen Lobbyreport 2024 zeigen wir, wie diese neuen Regeln wirken: Verschärfungen beim Lobbyregister, bei der Parteienfinanzierung, bei Seitenwechseln oder gegen Korruption von Abgeordneten.
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In der vorherigen Legislaturperiode bis 2021 fügten eine Reihe von Lobby- und Korruptionsskandalen dem Vertrauen in die Politik und dem Ansehen des Bundestags schweren Schaden zu: Mehrere Unionsabgeordnete nutzten ihre Stellung, um sich private wirtschaftliche Vorteile durch Maskendeals mit Ministerien zu verschaffen, während Millionen Menschen aufgrund der Corona-Pandemie um ihre Jobs bangten oder in Kurzarbeit steckten. Zugleich wurden weitere Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete im Zusammenhang mit Schmiergeldern aus Aserbaidschan bekannt.
Das verlangte nach einer entschiedenen Antwort der Politik, einem klaren Zeichen gegen Korruption sowie Maßnahmen zur Stärkung von Transparenz und Integrität in der Politik insgesamt. Unter dem Druck der Maskendeal- und Aserbaidschanaffären stimmte die Union 2021, kurz vor Ende der Wahlperiode, einem gesetzlich verpflichtenden Lobbyregister sowie einer umfassenden Verschärfung der Regeln für Bundestagsabgeordnete zu.
Doch sowohl in diesen beiden Bereichen als auch darüber hinaus, etwa bei der Parteienfinanzierung oder der Transparenz bei der Gesetzgebung, bestand weiter Handlungsbedarf. Da neben der SPD auch Grüne und FDP im Wahlkampf solche weitergehenden Schritte forderten, trat die Ampelkoalition in Sachen Transparenz und Lobbykontrolle Ende 2021 durchaus entschlossen und engagiert an.
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Der Koalitionsvertrag enthält dementsprechend Vorhaben in beinahe allen in diesem Lobbyreport betrachteten Feldern: von der Verschärfung des Lobbyregisters und dessen Ergänzung um eine Lobby-Fußspur für Gesetze über neue Regeln für die Parteien- und Wahlkampffinanzierung bis hin zur Reform des Strafgesetzes, um wirksam gegen Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit vorzugehen.
Die Bilanz der Ampelkoalition bei der Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag kann sich insgesamt durchaus sehen lassen: Alle angekündigten Vorhaben wurden entweder bereits umgesetzt oder befinden sich kurz vor der Verabschiedung. Die Ampelkoalition hat damit im Bereich Transparenz und Lobbyregulierung mehr vorangebracht als ihre Vorgänger. Dennoch bleiben gravierende Lücken und Missstände bestehen: Insbesondere mangelt es an einer effektiven Kontrolle und Durchsetzung der bestehenden Regeln, und zwar in allen hier betrachteten Bereichen. Große Defizite bestehen nach wie vor im Bereich der Parteienfinanzierung insbesondere durch die fehlende Höchstgrenze für Spenden und Sponsoring.
Zudem wurden in dieser Legislaturperiode die mangelhaften Regeln und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten in den Ministerien besonders deutlich. Aber auch bei den umgesetzten Vorhaben blieb die Ampel zum Teil hinter ihren eigenen Ambitionen zurück. Zufrieden zurücklehnen kann sich die Koalition daher in keinem der betrachteten Bereiche.
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Unsere Bewertung der einzelnen Regelungsfelder im Vergleich zum Lobbyreport 2021
→ ROT: Großer Handlungsbedarf, die bestehende Regelung ist mangelhaft oder eine Regelung ist nicht vorhanden.
→ GELB: Es existieren unzureichende Regelungen, die verbesserungsbedürftig sind.
→ GRÜN: Aktuell kein Handlungsbedarf, eine angemessene Regelung wurde umgesetzt.
Bei der Reform des erst Anfang 2022 eingeführten Lobbyregisters hat die Ampel an vielen Stellschrauben gedreht und in wesentlichen Punkten Verbesserungen erzielt. Lobbyist:innen müssen nun wesentlich umfangreicher Auskunft geben, worauf ihre Lobbyarbeit zielt, wie sie sich finanzieren und wer wen in welchem Umfang mit Lobbyarbeit beauftragt. Damit schließt Deutschland in Sachen Lobbyregister auch im europäischen Vergleich zur Spitzengruppe auf. Weiter bestehende Ausnahmen für einige Akteure wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bleiben aber problematisch.
→ Bei der Transparenz der Interessenvertretung springt unsere Bewertungsampel von Gelb auf Grün-Gelb.
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Die Bundesregierung beschloss Anfang März 2024 endlich eine Regelung für eine Lobby-Fußspur für Gesetze und setzte damit ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Der Beschluss weist in die richtige Richtung, bleibt aber zugleich klar hinter unseren Erwartungen zurück. Die neue Regelung lässt den Ministerien viel Spielraum dabei, welche Angaben sie zum Einfluss von Lobbyist:innen tatsächlich machen müssen.
→ Auf Grund der neu eingeführten, aber nicht ausreichenden Regelung springt unsere Bewertungsampel von Rot auf Gelb.
Beim Wechsel aus der Politik in Tätigkeiten bei Verbänden und Unternehmen kann es zu Interessenkonflikten kommen. Während die zu schwachen Karenzzeitregeln für Mitglieder der Bundesregierung unverändert blieben, hat die Ampel die Regeln für Seitenwechsel von hochrangigen Beamt:innen verschärft und damit Teile unserer Forderungen umgesetzt.
→ Dank der verschärften Regeln bei Seitenwechseln von politischen Beamten verbessert sich unsere Bewertungsampel von Gelb auf Grün-Gelb.
Die Reform des Parteiengesetzes Ende 2023 ist ein großer Fortschritt. Parteien stehen künftig erstmalig in der Pflicht, Einnahmen aus Sponsoring offenzulegen. Ebenso gibt es erstmalig eine Regelung für Wahlwerbeaktionen zugunsten einer Partei durch Dritte. Die Transparenz bei Parteispenden wurde dagegen nur marginal erhöht und ein Deckel für die maximale Zuwendungshöhe noch nicht einmal debattiert. Zudem bestehen auch hier Umsetzungsdefizite.
→ Unsere Bewertungsampel springt aufgrund der bedeutsamen, aber nicht ausreichenden Fortschritte von Rot nur auf Gelb.
Nachdem die Große Koalition 2021 das Abgeordnetengesetz verschärfte, wurden in dieser Wahlperiode die Auswirkungen der Reform sichtbar. Neben positiven Effekten wurden jedoch auch Defizite bei der Umsetzung und Schwächen der neuen Regeln deutlich. Zur Reform des Strafgesetzes gegen Abgeordnetenbestechung legte die Ampel einen Gesetzentwurf vor.
→ Unsere Bewertungsampel bleibt auf Grund weiter bestehender Defizite in den Abgeordnetenregeln bei Grün-Gelb.
Der Umgang mit Interessenkonflikten in den Bundesministerien gelangte durch eine Reihe prominenter Fälle auf die mediale und politische Agenda. Obwohl Vertreter:innen der Ampelkoalition Reformen ankündigten, sind diese nach unseren Informationen noch nicht in Gang gekommen.
→ Unsere Bewertungsampel steht auf Rot: Die bisherigen Regelungen und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten reichen keineswegs.
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]]>Nach gut zwei Jahren hat die Ampel damit viele Vorhaben aufgeholt, die jahrzehntelang versäumt wurden. Trotzdem bleiben gravierende Missstände, die behoben werden müssen, um das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken.
Timo Lange, Experte für Lobbyregulierung und Co-Autor des Lobbyreports:
„Die Bilanz der Ampelkoalition bei der Transparenz- und Lobbyregulierung kann sich nach gut zwei Jahren Regierungszeit durchaus sehen lassen. Das Lobbyregister ist reformiert und endlich gibt es auch eine Lobby-Fußspur für Gesetze, das sind zwei wichtige Elemente für transparentere Politik. Auch mit der umfassenden Reform des Abgeordnetenrechts und einigen Verbesserungen bei der Transparenz der Parteienfinanzierung ist Deutschland nun endlich auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Regelungsrahmen für Transparenz und Integrität in der Politik.
Trotzdem bleibt noch viel zu tun, denn weiterhin bestehen gravierende Lücken und Missstände. Vor allem werden die bestehenden Regeln nicht konsequent durchgesetzt und kontrolliert, und zwar in allen Feldern, die wir im Lobbyreport betrachten. Außerdem wurde in dieser Wahlperiode besonders sichtbar, dass wir eine starke, politisch unabhängige Aufsicht für Transparenz und Integrität brauchen. Dass es nicht genügt, dass Institutionen sich selbst kontrollieren, wird leider immer wieder deutlich.“
Aurel Eschmann, Experte für Lobbyregulierung und Co-Autor des Lobbyreports:
„Mit der Regelung für das Parteisponsoring und den neuen Vorgaben für Wahlwerbekampagnen durch Dritte hat die Ampelkoalition zwei lang bestehende Missstände behoben. Auch dass mehr hohe Spenden unverzüglich veröffentlicht werden müssen, ist ein spürbarer Transparenzgewinn. Trotzdem bleibt die Transparenz bei den Parteispenden unzureichend. Doch das größte Defizit ist, dass es auch weiterhin keine Obergrenze für Spenden und Sponsoring gibt. Damit ist Geld in unbegrenztem Ausmaß an politischen Einfluss gekoppelt, das darf nicht sein. Negativbeispiele wie der Fall um die Parteispende von Christoph Gröner an die Berliner CDU machen diese Problematik allzu deutlich. Und auch hier zeigt sich: Regeln sind wertlos, wenn sie nicht durchgesetzt oder kontrolliert werden.“
In dieser Wahlperiode ist der mangelhafte Umgang mit Interessenkonflikten in Bundesministerien prominent in den Fokus gerückt. Das gilt für persönliche Verflechtungen wie im Fall Graichen oder Bonhoff, aber auch für finanzielle Angelegenheiten wie bezahlte Vortragstätigkeiten oder Unternehmensbeteiligungen von hochrangigen politischen Entscheidungsträger:innen. Es braucht dringend modernisierte Compliance-Regeln und -Verfahren in den Bundesministerien.
„Wer Compliance-Regeln aus größeren Unternehmen kennt, wird sich wundern, wie Compliance-Fragen in den Bundesministerien behandelt werden. Dass Mitglieder der Bundesregierung und politische Beamt:innen noch nicht einmal private finanzielle Interessen oder Unternehmensbeteiligungen anzeigen müssen, ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Auch bei Besetzungs- und Bewilligungsverfahren kann es auf Grund privater Beziehungen zu potenziellen Interessenkonflikten kommen, wie prominente Fälle in dieser Wahlperiode zeigten. Der Umgang mit diesen Interessenkonflikten ist völlig unzureichend – und das gilt zum Teil auch für die Aufklärung und Aufarbeitung entsprechender Vorgänge, wie etwa bei der Wasserstoff-Affäre im Verkehrsministerium“, so Timo Lange weiter.
Imke Dierßen, Politische Geschäftsführerin von LobbyControl:
„Der heutige Lobbyismus ist durch ein starkes Machtgefälle gekennzeichnet: Wer über weniger Geld und Zugänge zur Politik verfügt, steht im Zweifel hinten an. Das führt zu unausgewogenen politischen Entscheidungen. Die Bürger:innen sehen diesen starken Einfluss von Lobby-Gruppen als großes Problem und fühlen sich nicht repräsentiert. Das Vertrauen in demokratische Politik nimmt mit jedem Lobbyskandal weiteren Schaden. Dieses verlorene Vertrauen in unsere Demokratie muss wieder aufgebaut werden, deshalb sind effektive Lobby- und Transparenzregeln so wichtig. Außerdem braucht es eine politische Kultur, in der Offenheit und Integrität groß geschrieben werden und Regelverletzungen konsequent aufgeklärt werden.“
Mit der Reihe Lobbyreport bilanziert LobbyControl seit 2013 die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Lobbyismus und Lobbyregulierung in einer Wahlperiode.
Der Lobbyreport beleuchtet sechs Handlungsfelder:
Beim Lobbyreport 2021 zum Ende der letzten Legislaturperiode stand die Bewertungsampel noch in zwei von damals fünf Handlungsfeldern auf Rot, in zwei weiteren auf Gelb. Durch die Fortschritte in fast allen betrachteten Feldern sieht die Bilanz diesmal deutlich besser aus. Mit Rot, also ungenügend, wird nun nur noch das neu betrachtete Feld „Interessenkonflikte in den Bundesministerien“ bewertet. Beim Lobbyregister, Seitenwechseln und bei Abgeordnetenregeln steht die Bewertungsampel dank der jüngsten Reformen sogar auf Grün-Gelb. Trotzdem gibt es in allen betrachteten Bereichen weiteren Verbesserungsbedarf.
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]]>The post AI Act: Erneut drohende Einflussnahme durch KI-Start-ups appeared first on LobbyControl.
]]>Eine neue Recherche zeigt die problematische Nähe der Regierungen Deutschlands und Frankreichs zu den europäischen KI-Start-ups Mistral AI und Aleph Alpha sowie die Verflechtung der Start-ups mit internationalen Akteuren wie Google, Microsoft & Co. und deren Einflussnahme auf den AI Act. Der gemeinsame Bericht von Observatoire des multinationales, Corporate Europe Observatory (CEO) und LobbyControl zeigt, wie die umfassende Lobbykampagne der KI-Industrie bisher dazu geführt hat, dass Basis-Modelle wie Chat GPT, sogenannte „General Purpose AI“, weitgehend von den Regeln des KI-Gesetzes ausgenommen wurden. Zudem müssen diese nur wenige Transparenzpflichten erfüllen. Deutschland, Frankreich und Italien hatten sich in den Verhandlungen für diese Ausnahmen eingesetzt.
Die Gefahr ist daher groß, dass sich diese einseitige Einflussnahme bei der Umsetzung der Regeln fortsetzt. Viele Details des AI Act sind noch offen und müssen in zahlreichen Ausführungsgesetzen geklärt werden, z.B. in Bezug auf Standards, Schwellenwerte oder Transparenzpflichten. Auch die Zusammensetzung des Beirats des neuen KI-Büros der EU ist noch offen.
Die Recherche zeigt, dass Tech-Konzerne und Start-ups einen privilegierten Zugang zu den Verhandlungen hatten. Dieser führte in Brüssel dazu, dass 78 Prozent der Treffen hochrangiger Kommissionsbeamter zum Thema KI im Jahr 2023 mit Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden stattfanden.
Doch noch deutlich brisanter sind die Zugänge der europäischen KI-Start-ups auf die Regierungen zentraler EU-Mitgliedstaaten. Aleph Alpha CEO und Gründer Jonas Andrulis traf sich zwischen Juni und November 2023 mit hochrangigen deutschen Politiker:innen wie unter anderem Olaf Scholz, Robert Habeck und Volker Wissing.
Auch in Frankreich ist der Mitgründer des führenden KI-Start-ups Mistral AI Cédric O ähnlich gut vernetzt: Der ehemalige Staatssekretär für Digitales ist Vertrauter von Emanuel Macron und Mitglied des Komitees für generative KI der französischen Regierung. Dem Komitee gehört auch Arthur Mensch an, der zweite Mitbegründer von Mistral AI, sowie Vertreter:innen von Google und Meta.
Felix Duffy von LobbyControl: „Die deutsche Regierung hat dem KI-Start-up Aleph Alpha bereitwillig die Türen geöffnet. Dadurch erhielt Aleph Alpha privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern. Die umfassende Lobbykampagne der KI-Industrie führt zu einer Verwässerung der Regeln. Angesichts der Dringlichkeit der KI-Regulierung ist bei der Umsetzung der Regeln mehr Transparenz und Ausgewogenheit nötig.“
Olivier Petitjean vom Observatoire des multinationales: „Die Debatte über die Regulierung von KI wurde in Deutschland und insbesondere in Frankreich von der KI-Industrie dominiert. Wichtige Regeln für KI dürfen jedoch nicht zugunsten von Unternehmensgewinnen geopfert werden. Eine ausgewogene Beteiligung an der Durchsetzung der Regeln muss sichergestellt werden.“
Bram Vranken von Corporate Europe Observatory: „Die große Lobbymacht von Big Tech darf nicht in der Lage sein, sich Zugang und Einfluss auf wichtige Gesetze zu erkaufen. Das KI-Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der Menschen respektiert werden. Wir fordern die EU daher auf, nicht zuzulassen, dass Big Tech und seine Verbündeten den Umsetzungsprozess verwässern.“
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]]>The post AI Act: Von der KI-Industrie in die Zange genommen appeared first on LobbyControl.
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Am 13. März stimmt das Europäische Parlament über den Artificial Intelligence Act (AI Act) ab, mit dem die EU erstmals einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen will. Sollte es dem Gesetz zustimmen, haben die Unternehmen Mistral AI aus Frankreich und Aleph Alpha aus Heidelberg Grund zur Freude. Denn es waren die europäischen KI-Start-ups, die sich dank der starken Unterstützung ihrer Regierungen bei den Regeln weitgehend durchgesetzt haben. Die endgültige Fassung des AI Act befreit sie von den meisten Auflagen und Regulierungen, die ihnen zu Beginn der Verhandlungen noch drohten. Da ihre KI-Systeme nicht als risikoreich eingestuft werden, unterliegen sie nur geringen Transparenz-Anforderungen.
Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Observatoire des multinationales aus Frankreich und Corporate Europe Observatory aus Brüssel haben wir untersucht, wie Mistral und Aleph Alpha ihren privilegierten Zugang zu Entscheidungsträgern in Deutschland und Frankreich erfolgreich genutzt haben, um darauf zu drängen, dass sogenannte „General Purpose AI” weitgehend von der Regulierung ausgenommen wird. Während Google und Microsoft ihren direkten Zugang zur Kommission in Brüssel nutzten, nahmen die KI-Start-ups die Verhandlungen in die Zange, indem sie ihren Einfluss in den wichtigen Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich geltend machten.
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Aleph Alpha CEO und Gründer Jonas Andrulis verhandelte im März 2023 über die zweitgrößte europäische KI-Finanzierungsrunde in Höhe von 500 Millionen Dollar. Für Andrulis stand also viel auf dem Spiel. Die Verhandlungen über das KI-Gesetz hätten das Potenzial gehabt, seinen zukünftigen Investoren, darunter SAP, das US-Unternehmen Hewlett-Packard Enterprise, die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) und Bosch die Laune zu verderben, weil sie eine geringere Rendite in Aussicht gestellt hätten. Anbieter von „General Purpose AI” wie Aleph Alpha, das französische KI-Start-up Mistral, aber auch große Tech-Konzerne wie Google und Microsoft befürchteten, dass der AI Act sie für ihre KI-Systeme zur Verantwortung ziehen würde.
In dieser Situation beklagte sich Jonas Andrulis, dass es kaum Lobbyarbeit zu „General Purpose AI” gebe. Und er fügte trotzig hinzu: „Wahrscheinlich, weil wir hier die Innovation anführen, aber bisher null Lobbying betrieben haben.“
Nur zehn Monate später war Andrulis sichtlich erleichtert über den Ausgang der Verhandlungen: „Das KI-Gesetz ist in Ordnung. Eine Menge Arbeit hat auf der Ziellinie zu deutlichen Verbesserungen geführt.“ Und auch der Gründer des französischen Unternehmens Mistral, Arthur Mensch, stimmte zu: „Der AI Act ist für uns einfach zu handhaben.“
Unter dem Vorwand, die Entwicklung potenzieller europäischer Champions nicht zu behindern, die in der Lage sein müssen, mit den großen Tech-Konzernen aus den USA oder China zu konkurrieren, hatten die KI-Unternehmen Verbündete in den Regierungen Frankreichs, Deutschlands und Italiens gefunden. In der heißen Phase der Verhandlungen über das KI-Gesetz zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten sprachen sie sich gegen strenge Regeln aus und forderten in einem gemeinsamen Papier, die Regulierung von „General Purpose AI” auf freiwillige Verhaltensregeln und mehr Transparenz zu beschränken.
Als das Unternehmen OpenAI Ende 2022 den Chatbot ChatGPT veröffentlichte, löste dies weltweit einen großen KI-Hype aus. Bei ChatGPT handelt es sich um sogenannte „General Purpose AI” (auch Foundation Models oder Basis-Modelle), die aufgrund ihrer Fähigkeiten für verschiedene Zwecke eingesetzt werden kann.
Andere Konzerne, die ebenfalls ans Basis-Modellen arbeiteten, sahen sich besonders durch die enge Zusammearbeit von OpenAI und Microsoft unter Druck gesetzt. Google veröffentlichte nur wenige Monate nach OpenAI sein eigenes Basismodell BARD, das später in Gemeni umbenannt wurde.
In der allgemeinen Begeisterung rund um KI sahen sich KI-Start-ups wie Aleph Alpha plötzlich im Aufwind. Und nur kurze Zeit später wurde in Frankreich Mistral AI gegründet. Beide nutzten den Hype, um mehrere Millionen an Finanzierung einzusammeln.
Auch in Deutschland wollte die Politik den Hype für sich nutzbar machen. In einem internen Vermerk empfahl das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im April 2023 angesichts der breiten Berichterstattung, das BMWK im Bereich KI „sichtbar zu machen“.
Die Debatten um ChatGPT beeinflusste auch die Verhandlungen über den AI Act, der von der EU-Kommission bereits im April 2021 vorgelegt wurde. Schnell wurde in Brüssel die Forderung laut, dass der AI Act auch die neuen Basis-Modelle umfassen müsse. Eine Forderung, die bei den Anbietern dieser KI-Systeme auf wenig Begeisterung stieß.
Wie sehr Jonas Andrulis vom Hype um ChatGPT profitieren konnte, zeigt die lange Liste hochrangiger Treffen zwischen Aleph Alpha und Vertretern der Bundesregierung. Allein in den sechs Monaten zwischen Juni und November, der Hochphase der Verhandlungen zum KI-Gesetz, gab es zwölf solcher Treffen zum Thema KI-Regulierung. Darunter mit Olaf Scholz, dreimal mit dem für den AI Act zuständigen Minister Robert Habeck, dreimal mit Volker Wissing und je zweimal mit dem zuständigen Staatssekretär im BMWK Udo Philip und der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Franziska Brantner. Brantner, die für die Grünen im Bundestag sitzt, hat ihren Wahlkreis in Heidelberg –dem Standort von Aleph Alpha. Darüber hinaus wurde Jonas Andrulis im August 2023 zur Kabinettsklausur nach Meseberg eingeladen und traf dort die gesamte Bundesregierung.
„Dies ermöglicht Aleph Alpha einen privilegierten Zugang, der die Lobbyarbeit deutlich erleichtert und den andere Akteure, etwa aus der Zivilgesellschaft, nicht in gleichem Maße haben“, bestätigt auch Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von Algorithmwatch, der die Nähe zwischen Aleph Alpha und Robert Habeck bereits in der Vergangenheit kritisch kommentiert hat.
Einen Hinweis auf mögliche Inhalte, die bei den Treffen besprochen wurden, gibt die Antwort auf eine von uns gestellte IFG-Anfrage zu Positionspapieren, die Aleph Alpha an das BMWK geschickt hat. Diese Positionspapiere zeigen, wie detailliert das KI-Start-up versucht hat, die Position der Bundesregierung während der laufenden Verhandlungen zu beeinflussen. Aleph Alpha machte darin konkrete Änderungsvorschläge zum Gesetz und forderte beispielsweise, Basis-Modelle von der Regulierung auszunehmen.
Dabei wiederholten das Start-up und seine Vertreter immer wieder zwei zentrale Botschaften: Erstens solle nur die Anwendung von KI-Systemen reguliert werden, nicht die Systeme selbst. Diese Forderung wurde auch von Robert Habeck und Volker Wissing aufgegriffen. Etwa auf dem Digitalgipfel der Bundesregierung im November 2023. Auch das gemeinsame Papier von Frankreich, Deutschland und Italien, das gegen Ende der Verhandlungen in Brüssel für Aufsehen sorgte, argumentierte in diese Richtung.
Auch die zweite Botschaft von Aleph Alpha wurde von Deutschland und Frankreich geteilt, nämlich die Notwendigkeit, die KI-Industrie in Europa zu unterstützen, um mit den Tech-Konzernen in den USA und China mithalten zu können. Laut Robert Habeck hänge sogar die Wettbewerbsfähigkeit Europas davon ab, ob es gelinge, KI in Europa erfolgreich zu entwickeln. Dafür sei eine „innovationsfreundliche Regulierung“ notwendig.
Dem widerspricht Matthias Spielkamp von der NGO Algorithmwatch deutlich: Natürlich könne man KI regulieren und gleichzeitig Innovationen ermöglichen. Um die Gefahren von KI zu begrenzen, etwa bei der automatischen Gesichtserkennung, brauche es aber strengere gesetzliche Regelungen und keine Selbstverpflichtung der KI-Industrie.
Nicht nur bei seinen zahlreichen Treffen mit Mitgliedern der Bundesregierung, sondern auch bei zwei Anhörungen im Bundestag und in vielen Interviews verbreitete Jonas Andrulis seine Botschaften. In einem seiner Interviews ging der Chef von Aleph Alpha sogar noch einen Schritt weiter und drohte unverhohlen damit, Europa zu verlassen, sollte die KI-Regulierung seinen Handlungsspielraum zu sehr einschränken.
Das erst im April 2023 gegründete französische KI-Start-up Mistral AI stieg relativ spät in die Debatte um den AI Act ein. Im Sommer 2023 eröffnete das Unternehmen ein Lobbybüro in Brüssel. Verantwortlich für die Beziehungen zur EU wurde der ehemalige französische Staatssekretär für Digitales, Cédric O. Der Vertraute von Emanuel Macron hatte für Frankreich bereits den Digital Markets Act (DMA) ausgehandelt und ist daher in Brüssel bestens vernetzt.
Cédric O war mitverantwortlich dafür, die französische Regierung davon zu überzeugen, sich ebenfalls gegen verbindliche Regeln für „General Purpose AI” einzusetzen. Gemeinsam mit René Obermann, Präsident von Airbus, und Jeannette zu Fürstenberg vom Technologie-Risikokapitalfonds La Famiglia, war Cedric O im Juni 2003 einer der Initiatoren eines von 150 europäischen Unternehmen unterzeichneten offenen Briefes. In diesem wurde davor gewarnt, dass der AI Act „die Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität Europas gefährden“ würde.
Während Cedric O als Cheflobbyist von Mistral AI in Brüssel versuchte, Einfluss auf die Verhandlungen zum AI Act zu nehmen, wurde er im Oktober 2023 in das Komitee für generative künstliche Intelligenz berufen. Das Gremium berät die französische Regierung in Bezug auf ihre KI-Politik. Der Gründer von Mistral AI, Arthur Mensch, sowie Vertreter von Google und Meta wurden ebenfalls in das Komitee berufen.
Ende Oktober zeigte die Lobbyarbeit einen ersten deutlichen Erfolg. Bei einem Treffen der Wirtschaftsminister Frankreichs, Deutschlands und Italiens, an dem auch Unternehmensvertreter teilnahmen, sprachen sich alle drei im Sinne von Mistral und Aleph Alpha aus. Man wolle Hand in Hand mit der Industrie an einer innovationsfreundlichen KI-Regulierung arbeiten, kündigten die Minister an.
Nur drei Wochen später veröffentlichten die drei Länder ein gemeinsames Papier, in dem sie sich gegen gesetzliche Regelungen und für eine Selbstregulierung durch einen Verhaltenskodex aussprachen. Laut FAZ wurde dieses vom Europäischen Parlament als „Kriegserklärung“ aufgefasst.
Insbesondere in Frankreich ist die Debatte um die Regulierung von KI stark von der Forderung nach der Entwicklung europäischer Champions geprägt. Diese müssten in der Lage sein, mit den großen Tech-Konzernen aus den USA oder China zu konkurrieren und dürften daher in ihrer Entwicklung nicht behindert werden. Aber auch Wirtschaftsminister Habeck und Verkehrsminister Wissing bedienen sich dieser Argumente.
Diese Erzählung wurde deutlich in Frage gestellt, als Ende Februar 2024 bekannt wurde, dass sich Microsoft an Mistral AI beteiligt. Microsoft wird das Start-up mit 16 Millionen Dollar Kapital und Infrastruktur unterstützen.
Der Journalist Luca Bertuzzi vermutet, dass der Deal während der laufenden Verhandlungen über den AI Act ausgehandelt wurde. In diesem Fall wäre das Argument der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den großen Tech-Konzerne nur vorgeschoben. Laut Bertuzzi hätten viele am AI Act Beteiligte bemerkt, dass die Lobbyarbeit von Microsoft, Google & Co. gegen Ende der Verhandlungen nachgelassen habe, da Mistral die „Drecksarbeit“ für sie erledigt habe.
Als Reaktion auf die Zusammenarbeit von Mistral und Microsoft forderten mehrere Abgeordnete der Grünen die EU-Kommission auf, den Fall zu untersuchen. Sie sehen in der Zusammenarbeit einen möglichen Interessenkonflikt und eine mögliche Verletzung der Transparenzpflichten.
Während Mistral AI und Aleph Alpha über die Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich die Verhandlungen zum AI Act in die Zange nahmen, waren die großen Tech-Konzerne besonders in Brüssel aktiv. Eine Studie unserer Partnerorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) zeigt, wie Big Tech während der Verhandlungen privilegierten Zugang zu hochrangigen EU-Entscheidungsträgern hatte und diesen nutzte, um die Regeln für „General Purpose AI” zu verwässern.
78 % der Treffen hochrangiger Kommissionsbeamter zum Thema KI fanden mit Industrie- oder Wirtschaftsverbänden statt.
Berechnung von Corporate Europe Observatory
Die Forderung nach Selbstregulierung war auch eine der zentralen Botschaften bei den Treffen der EU-Kommission mit den Chefs von Google und Microsoft. Zahlreiche von CEO angeforderte Dokumente zeigen, dass die großen Tech-Konzerne mit intensiver Lobbyarbeit auf die Pläne der EU-Kommission für den AI Act reagiert haben. Insbesondere zwischen Mitte 2021 und Mitte 2022 gab es zahlreiche Kontakte mit Kommissionschefin Ursula von der Leyen, Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager und dem für den AI Act zuständigen Binnenmarktkommissar Thierry Breton.
Ein Ungleichgewicht zeigte sich auch im Jahr 2023. Eine von CEO durchgeführte Analyse belegt, dass 78 % der Treffen von hochrangigen Kommissionsbeamten zum Thema KI mit Industrie- oder Wirtschaftsverbänden stattfanden.
Die Tech-Konzerne können dabei auf ein enormes Budget für ihre Lobbyarbeit zurückgreifen. Unsere Berechnungen zeigen, dass der Digitalindustrie mittlerweile 113 Millionen Euro pro Jahr für Lobbyarbeit in Brüssel zur Verfügung stehen. Das sind 16,5 Prozent mehr als noch bei unserer Analyse von 2021. Im Vergleich der zehn größten Lobbyakteure ist die Digitalindustrie damit die Branche mit den höchsten Lobbyausgaben in der EU und übertrifft sogar die mächtige Auto-, Pharma- oder Finanzlobby.
Die Einflussnahme von Mistral AI, Aleph Alpha, Google, Microsoft & Co auf den AI Act verheißt nichts Gutes für die Umsetzung der Regeln, sollte das Europäische Parlament dem Gesetz wie erwartet am 13. März zustimmen. Zudem sind viele Aspekte noch offen und müssen in zahlreichen weiteren Rechtsakten diskutiert und geklärt werden. Das gilt sowohl für das beschlossene europäische KI-Büro als auch für die Transparenzpflichten für Basis-Modelle. Arthur Mensch von Mistral AI hat bereits Widerstand angekündigt. In einem Interview sagte er, der AI Act dürfe ihn nicht dazu zwingen, Geschäftsgeheimnisse preiszugeben, was Know-how und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen würde.
Es ist zu befürchten, dass auch die Transparenzregeln des AI Act in der Umsetzung weiter verwässert werden. Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland und Frankreich, müssen bei der Diskussion um die Umsetzung der Regeln daher auf Ausgewogenheit achten. Wichtige Regeln für Künstliche Intelligenz dürfen nicht zugunsten von Unternehmensgewinnen geopfert werden.
Die für die Umsetzung zuständigen Ministerien haben aber bereits angekündigt, sich für eine bürokratiearme und innovationsfreundliche Lösung einzusetzen. Am Standort von Aleph Alpha in Heidelberg wird man zufrieden sein.
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]]>The post Interessenkonflikte in der EU-Wettbewerbsbehörde: Die Fusion Bayer und Monsanto appeared first on LobbyControl.
]]>Der Verdacht steht im Raum, dass die Fusion auch deshalb zustande kam, weil ein lukratives Jobangebot für den Beamten in Aussicht stand. Die EU-Kommission trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern verweigert bisher alle internen Dokumente, mit denen sich erkennen ließe, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei einer Mega-Fusion wie der von Bayer und Monsanto 2018 muss sichergestellt werden, dass der Zusammenschluss von Konzernen dieser Größe nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung führen und den Wettbewerb beeinträchtigen kann. Deshalb hat die EU-Wettbewerbsbehörde die Mega-Fusion von Bayer und Monsanto geprüft. Eine zentrale Auflage für die Genehmigung war, dass Bayer Teile seines Saatgutgeschäfts an den Chemiekonzern BASF abtritt.
Eine Studie des Wirtschaftsberatungsunternehmens Compass Lexecon hatte dargelegt, dass es in diesem Fall weiter ausreichend Konkurrenz auf den meisten Märkten geben werde – die marktbeherrschende Stellung weniger Konzerne über den Saatgut- und Pestizidmarkt spielte in der Bewertung keine Rolle. Kurz darauf wechselte unseren Recherchen zufolge einer der Beamten, der an dem Verfahren beteiligt gewesen sein soll, in eine Führungsposition bei Compass Lexecon.
Wir haben interne Dokumente bei der Wettbewerbsbehörde angefragt, die Aufschluss darüber geben könnten, ob damals ein Interessenkonflikt vorlag – beispielsweise zu der genauen Rolle, die der Mitarbeiter bei der Fusion gespielt hat und ob er die besagte Studie empfohlen hat. Doch unsere Fragen sind bisher unbeantwortet. Ein Verdacht auf einen möglichen Interessenkonflikt kann so nicht ausgeräumt werden. Im Gegenteil, er verhärtet sich durch fehlende Transparenz. Für uns bleibt unklar, ob der Beamte bei seiner Empfehlung für die Kommission für die Fusion aus Überzeugung oder aus persönlichem Interesse – dem Anreiz eines lukrativen Jobangebots – gehandelt hat.
Auch der Spiegel hat ausführlich über unsere Recherche berichtet und Fragen an die Behörde gestellt. Doch auch gegenüber dem Spiegel bestritt die Wettbewerbsbehörde jegliche Interessenkonflikte. Dabei geht es womöglich um mehr als nur einen Einzelfall. Wie LobbyControl bereits in mehreren Recherchen nachgewiesen hat, fehlt häufig der nötige Abstand zwischen Wettbewerbsbehörde und den Wirtschaftsberatungsfirmen, die Unternehmen bei ihren Fusionen beraten.
Da wären zunächst die Seitenwechsel, bei denen Beamte ihre Kenntnisse aus dem Amt und politische Netzwerke in der Privatwirtschaft zu Geld machen. Zwischen der Wettbewerbsbehörde und den Wirtschaftsberatungsunternehmen gibt es problematisch viele davon. Die Wirtschaftsberatungen sind dabei in der Öffentlichkeit unauffällig, aber in der Fusionskontrolle extrem einflussreich. Dazu gehören etwa Compass Lexecon, Charles River Associates, Oxera oder RBB Economics. Seitenwechsel finden in beide Richtungen statt, wie wir bereits in einer früheren Recherche gezeigt haben.
So ist das Team des Chefökonomen der EU-Wettbewerbsbehörde regelmäßig mit Personal aus diesen Beratungsunternehmen besetzt. Aus öffentlich zugänglichen Informationen geht hervor, dass von den 29 Beamten, die für den Chefökonomen der Kartellbehörde arbeiten, fast die Hälfte (13) früher als Wirtschaftsberater in der Privatwirtschaft tätig waren. Neun Beamte der Generaldirektion Wettbewerb waren früher bei Charles River Associates (CRAI), einer der oben genannten Beratungsfirmen, darunter der Chefökonom selbst und die beiden Referatsleiter.
Während die Beratungsunternehmen über die Seitenwechsel in Pressemitteilungen frohlocken, sieht die EU-Bürgerbeauftragte durch die laxen Genehmigungen der Seitenwechsel die Integrität der EU-Verwaltung in Gefahr. Nach einer Untersuchung der Frage, ob die Kommission genug dagegen tut, dass Beamte ihre Kenntnisse und Netzwerke in der Privatwirtschaft zu Geld machen, hat sie die EU-Kommission 2022 zu einer härteren Gangart aufgefordert und speziell die Wettbewerbsbehörde als Problemfall benannt.
Zugleich überfluten die Beratungsunternehmen die Wettbewerbsbehörde mit Studien. Im Auftrag von Konzernen liefern sie ökonomische Auftragsstudien, die rechtfertigen, warum es diesen gestattet sein sollte, ihre Monopolstellung noch weiter auszubauen. Hilfreich sind etwa Gutachten, die bescheinigen, dass der Verbraucherschutz nicht leide oder dass ihr Geschäftsgebaren unbedenklich für den Wettbewerb sei.
Als verantwortliche Kartellbehörde ist die Generaldirektion Wettbewerb dazu verpflichtet, bei der Prüfung von Fusionen alle eingereichten Unterlagen zu berücksichtigen. Aus dem Kreis der Kommissionsbeamt:innen der Generaldirektion Wettbewerb liegen Informationen vor, die darauf hinweisen, dass bei Prüfungsverfahren häufig so viele wirtschaftliche Bewertungen eingereicht werden, dass die Kartellbehörde ihr Pensum kaum bewerkstelligen kann.
Diese Taktik kann die Behörde durchaus an ihre Ressourcengrenzen bringen und sie in die Defensive drängen. Der ehemalige Chefökonom der EU-Wettbewerbsbehörde, Tommaso Valletti, hat dieses Vorgehen bereits öffentlich kritisiert, wie wir in unserem ausführlichen Blog zu der Problematik der Monopolmacht der Techkonzerne beschrieben haben. In der Techbranche ist der Erfolg der mächtigen Beratungsfirmen besonders gut zu sehen: Von den 1.000 Fusionen, an denen Big-Tech-Firmen in den letzten 20 Jahren beteiligt waren, sei kein einziger gestoppt worden, so Valletti. Darunter ist die Fusion von Facebook mit Instagram (2012) und Whatsapp (2014).
Die EU-Kommission weigert sich auch hier, das Problem anzuerkennen. Wie gering das Problembewusstsein ist, zeigen weitere Beispiele: Im Jahr 2023 wollte die EU-Kommission einer der Beratungsfirmen, dem Unternehmen RBB Economics, gar die Überprüfung ihrer Fusionskontrollverfahren in Auftrag geben. Die Wirtschaftsberatung hatte kurz zuvor das Unternehmen Google bei einer umstrittenen Fusion unterstützt.
Nur durch die Skandalisierung durch LobbyControl und Corporate Europe Observatory zog Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den Auftrag zurück. Das Politik-Magazin Politico enthüllte zudem, dass die Wirtschaftsberatungsunternehmen Beamte der Kommission regelmäßig zu Büroeröffnungen oder exklusiven Konferenzen einluden – und dabei deren Kosten übernahmen.
Die Nähe zwischen EU-Wettbewerbsbehörde und den Brüsseler Beratungsfirmen, die Konzerne bei ihren Fusionen unterstützen, ist viel zu groß. Die EU-Kommission sollte endlich anerkennen, dass dies gravierende Folgen haben kann: Nämlich Entscheidungen ihrer Wettbewerbsbehörde, die dem Gemeinwohl widersprechen. Um glaubwürdig und dem Gemeinwohl verantwortlich zu bleiben, muss sie dringend für mehr Abstand sorgen.
Wir fordern von der Generaldirektion Wettbewerb:
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]]>The post Wasserstoff-Affäre im Verkehrsministerium: Was folgt? appeared first on LobbyControl.
]]>Skikumpels, die sich offenbar Fördergelder zuschieben und ein Unternehmer, der einen Abteilungsleiter per privater Mail auf einen noch ausstehenden Förderbescheid hinweist – der Vorwurf der Vetternwirtschaft im Ministerium wiegt schwer. Angemessene Reaktionen kamen viel zu spät, doch mittlerweile musste ein Abteilungsleiter gehen, ein Referatsleiter wurde versetzt, die Wasserstoff-Förderung eingefroren und die hausinterne Aufklärungsarbeit zu den Vorwürfen komplett neu aufgerollt. Das ist ganz schön viel – und doch reicht es nicht. Wir werfen einen Blick zurück auf die Wasserstoff-Affäre und zeigen auf, warum es auch jetzt noch weitere Schritte braucht.
Im Juli 2023 berichtete Daniel Delhaes im Handelsblatt das erste Mal über Freundschaftsnetzwerke rund um die Vergabe von Fördergeldern für Wasserstoff-Projekte im Straßenverkehr. Der Vorwurf der Vetternwirtschaft stand im Raum. In den darauf folgenden Monaten erhärtete sich dieser Anfangsverdacht immer weiter. Klar ist inzwischen: Der Abteilungsleiter Klaus Bonhoff war mit dem Chef eines Lobbyverbands befreundet, der eine Millionenförderung aus Geldern des Verkehrsministeriums erhielt. Mailwechsel belegen, dass Bonhoff eng in die Kommunikation dazu eingebunden war.
Auch mit einem Unternehmer aus Bayern, der ebenfalls Wasserstoff-Gelder erhielt, stand er in sehr vertrautem Austausch, u.a. über einen noch ausstehenden Förderbescheid. Diese beiden Fälle wurden nach Veröffentlichungen von uns und im Spiegel breiter in der Öffentlichkeit thematisiert. Damit ist auch klar, dass Bonhoff in mindestens zwei Fällen nicht ausreichend zwischen privaten und dienstlichen Kontakten getrennt hat. Im Februar 2024 musste schließlich auch das Verkehrsministerium „Ungereimtheiten“ im eigenen Haus einräumen und zog entsprechende erste Konsequenzen, indem es u.a. den beschuldigten Abteilungsleiter entließ.
Damit fehlt ein wesentlicher Akteur in einem ganzen Netz aus Freundschafts- und Lobbyverbindungen rund um die Vergabe von Wasserstoff-Geldern. Mit unseren ausführlichen Recherchen haben wir weitere Netzwerke sichtbar gemacht: etwa rund um die bundeseigene Behörde zur Vergabe von Fördergeldern im Verkehrsbereich NOW und den Wasserstoff-Lobbyverband DWV. Hier bestehen weitere problematische Verbindungen – etwa die enge Freundschaft zwischen Bonhoff und NOW-Geschäftsführer Kurt-Christoph von Knobelsdorff. Ein weiterer Skifreund von Bonhoff sitzt dem Beirat der NOW vor, dessen Lobbyverband und auch die Firma seines Schwiegersohns Fördergelder von der NOW erhielten. Hier braucht es dringend weitere Aufklärungsarbeit.
Allein der Anschein der Vetternwirtschaft ist bereits hochproblematisch und schadet der Glaubwürdigkeit des Ministeriums. Gerade in Zeiten des wachsenden Misstrauens gegenüber demokratischen Institutionen wiegen die Vorwürfe schwer. Das gilt besonders für den Bereich der Geldervergabe. Dieser scheint besonders anfällig für Vetternwirtschaft und sogar Korruption. Es sollte deshalb klar sein, dass hier besonders strenge Compliance-Regeln gelten sollten – und die Einhaltung dieser auch genau kontrolliert wird. Doch das ist hier ganz offenbar nicht passiert.
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Die Empörung war zurecht groß, nachdem das Handelsblatt Mitte Juli 2023 erstmals die Vorwürfe der Vetternwirtschaft im Verkehrsministerium erhoben hatte. Viele Medien berichteten, wir griffen den Fall sofort auf. In Fachkreisen zeigten sich viele erleichtert, dass das Handelsblatt die Wasserstoff-Netzwerke endlich sichtbar machte, über deren problematische Rolle schon lange gemunkelt wurde. Auch das Ministerium reagierte auf die Vorwürfe und leitete recht zügig eine interne Untersuchung durch die sogenannte Innenrevision des Hauses ein. Doch im Rückblick wird deutlich: Diese verlief völlig unzureichend.
Bereits Ende August legte das Ministerium einen ersten Zwischenbericht ihrer Innenrevision vor. Das Ministerium räumte damals ein, dass Bonhoff mit den Chefs des Wasserstoff-Verbands tatsächlich sehr eng befreundet ist. Der zuständige Staatssekretär Stefan Schnorr berichtete außerdem, dass Bonhoff in die Kommunikation zu einem Förderantrag an einen Freund eingebunden war: Er hatte eine Mail mit einem Fördergesuch von seinem Ski-Freund an einen Referatsleiter in seiner Abteilung weitergeleitet.
Brisant ist auch, was Schnorr damals gegenüber den Journalist:innen nicht berichtete, aber bereits gewusst haben sollte: Bonhoff hatte den entsprechenden Förderbescheid seines Skifreundes nicht nur weitergeleitet, sondern vorab bereits befürwortet. Das stand in einer Mitteilung des Verkehrsministeriums an den Bundestagsabgeordneten Victor Perli. Warum dieses wichtige Detail der Öffentlichkeit vorenthalten wurde, bleibt unklar. Als der Spiegel und wir darüber berichteten, kam erstmals Bewegung in die weitere Debatte.
All dies reichten Staatssekretär Schnorr und der Innenrevision allerdings nicht aus, um Bonhoff einen Verstoß gegen die Compliance-Regeln des Ministeriums vorzuwerfen. Als Begründung nannte Schnorr, dass Bonhoff bei der Vergabe von Fördergeldern formal nicht mitgezeichnet habe. Das ist allerdings eine sehr enge Auslegung dessen, was Compliance-Empfehlungen üblicherweise vorsehen. Im „Verhaltenskodex gegen Korruption“ der Bundesregierung heißt es wörtlich: „Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen.“ Dass Bonhoff hier nicht wirklich streng getrennt hatte, war seit Ende August bereits klar.
Im Nachhinein wird immer deutlicher, dass das Ministerium nicht nur Compliance-Regeln äußert eng auslegte, sondern auch die Aufklärungsarbeit nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit durchgeführt hatte. Denn einige weitere brisante Informationen kamen erst durch Berichte vom Spiegel und von uns an die Öffentlichkeit. Parallel zu der Arbeit der Innenrevision erreichten das Ministerium ab Juli 2023 mehrere Anfragen zu den Vorfällen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – so u.a. auch vom Spiegel und von uns. Auf diese Anfragen gab das Verkehrsministerium Dokumente heraus, die der Innenrevision nicht vorlagen.
Es stellte sich also heraus, dass die IFG-Anfragen offenbar gründlicher bearbeitet wurden als die Aufforderungen der Innenrevision. Und: Die Innenrevision wurde auch nicht über die Bearbeitung der IFG-Anfragen informiert. So passierte es, dass erste brisante Mails schon im September 2023 an die Organisation FragdenStaat und später an den Spiegel und uns herausgegeben wurden. Von diesen erfuhr die Innenrevision aber erst im Februar 2024, als der Spiegel darüber schrieb und wir Auszüge daraus veröffentlichten. Das ist erstaunlich und zeichnet gleichzeitig ein desaströses Bild der angeblich so gründlichen Aufklärungsarbeit.
Eine wichtige Rolle in der Debatte um die Wasserstoff-Affäre spielte eine veröffentlichte „Klarstellung“ des Handelsblatts. Diese erschien kurz nachdem das Verkehrsministerium den Fall auf Grundlage seines ersten Zwischenberichts für unproblematisch erklärt hatte. Anders als das Handelsblatt vermutet und entsprechend berichtet hatte, war der bayerische Wasserstoff-Unternehmer Tobias Brunner laut eigenen Aussagen nicht mit Abteilungsleiter Bonhoff befreundet oder in den Urlaub gefahren. Dazu legte Bonhoff dem Ministerium eine eidesstattliche Erklärung vor.
Daraufhin veröffentlichte das Handelsblatt einen Teil-Widerruf und berichtete zunächst nicht mehr über den Fall. Abteilungsleiter Bonhoff setzte das Handelsblatt offenbar so weit unter Druck, dass dieses seinen eigenen Redakteur zwingen wollte, seine Quellen offenzulegen und er nicht länger über Verkehrsthemen berichten durfte. Es kam schließlich zu einem Vergleich zwischen Bonhoff und dem Handelsblatt. Den Widerruf des Handelsblatts verstanden viele so, als seien sämtliche Vorwürfe falsch gewesen. Diese Sicht legte auch die Kommunikation des Ministeriums nahe.
Das Ministerium erhöhte den Druck auf Medien weiter, indem es mehrere Medien auf die Klarstellung des Handelsblatt hinwies. So kam bei vielen nun an: Das Handelsblatt habe falsch berichtet, der Vorwurf der Vetternwirtschaft sei aus dem Raum. Die Medienresonanz mit der entsprechenden Botschaft war riesig: Der Deutschlandfunk etwa berichtete am 7. September 2023 fälschlicherweise, dass das Handelsblatt seine Vorwürfe „komplett“ zurückgezogen habe.
Das verzerrte die Debatte enorm. Denn der Hauptvorwurf des Handelsblatts, dass es rund um die Vergabe von Fördergeldern problematische Freundschaftsnetzwerke gegeben habe, blieb weiter bestehen, ging aber in der Berichterstattung verloren. Dabei hatten sich die Vorwürfe gegen Bonhoff im Zuge der Untersuchung der Innenrevision bereits weiter verdichtet. Dennoch verwies das Ministerium immer wieder auf den Widerruf des Handelsblatts, um die Vorwürfe gegen sein Haus abzuwehren. Die Botschaft lautete: Der Fall sei doch nun ausgestanden.
Das Ministerium hat sich bei seiner hausinternen Untersuchung offenbar zu sehr auf eine gründliche Zuarbeit seiner Mitarbeiter:innen verlassen. Die Ministeriums-Mitarbeiter:innen wurden schriftlich und mündlich aufgefordert, ihre Postfächer nach bestimmten Stichwörtern zu durchsuchen und entsprechende Ergebnisse an die Innenrevision weiterzuleiten. Das Ministerium betonte im Nachhinein auch, dass alle auf ihre Pflicht zur Beteiligung hingewiesen worden seien.
Weitere Kontrollen gab es aber offenbar nicht. Der für die Aufklärung zuständige Staatssekretär Stefan Schnorr teilte dem Haushaltsausschuss des Bundestags im Februar 2024 während einer Befragung mit, dass die Anhaltspunkte für eine tiefergreifende Untersuchung nicht ausgereicht hätten. Es habe gegolten, die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter:innen zu schützen.
Die Aussagen des Ministeriums zu den Berichten der Innenrevision lassen sich nicht überprüfen, weil diese nicht öffentlich waren. Das Ministerium lud lediglich eine ausgewählte Runde an Journalist:innen ein, um erste Untersuchungsergebnisse vorzustellen. Aus einem Großteil dieses Briefings durften die anwesenden Journalist:innen nicht berichten. Selbst Bundestagsabgeordnete durften den Bericht nur unter hohen Auflagen in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen – und auch keine Informationen daraus weitergeben. Entsprechend groß war die Kritik an der mangelnden Transparenz bei der Aufklärung vor allem von Oppositions-Bundestagsabgeordenten wie Ulrich Lange (CSU) oder Victor Perli (Linke).
Der nachlässige Umgang des Ministeriums mit dem Fall Bonhoff steht im Widerspruch zu Schnorrs Aussagen dazu. Der Staatssekretär hatte anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts und auch auf weitere Nachfragen hin immer wieder betont, wie gründlich die Untersuchung hausintern durchgeführt worden sei. Er bemühte sich, mit allen Mitteln, keinerlei Zweifel an der Aufklärungsarbeit und deren Ergebnissen zu wecken.
Als der Abschlussbericht der Untersuchung vom Dezember 2023 veröffentlicht wurde, war die Überaschung nicht mehr groß, dass dieser ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Fehlverhalten gegeben hätte. Zu diesem Zeitpunkt interessierte sich sowieso noch kaum jemand für den Fall – die Kommunikation des Ministeriums hatte seine Wirkung bereits erzielt. Weitere Medienberichte gab es erst, nachdem der Spiegel und wir weitere Details zu den Vorwürfen an die Öffentlichkeit brachten. Dadurch wurde nun für alle sichtbar und nachvollziehbar, dass Abteilungsleiter Bonhoffs Absprachen mit seinen Freunden und Bekannten zu weit gegangen waren. Das wiederum setzte das Ministerium unter Handlungsdruck.
Der Fall Bonhoff ist kein Einzelfall. Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft und problematischer Interessenkonflikte in Ministerien haben sich gerade im letzten Jahr gehäuft: Besonders prominent in den Medien war der Fall des Staatssekretärs Patrick Graichen im Bundeswirtschaftsministerium, dessen Trauzeuge Chef bei der DENA werden sollte und dessen Schwester einem Umweltverband vorsaß, der Gelder aus dem Ministerium bekam.
Brisant war ebenfalls ein Fall aus dem Bundesfinanzministerium: Referatssleiterin Gerda Hofmann erläuterte auf einem Seminar für Hochvermögende, wie diese die Steuern vermeiden können, die ihr Haus gerade erarbeitet. Hofmann wurde inzwischen innerhalb des Ministeriums versetzt.
Diese und weitere Fälle zeigen, dass es weitergehende Konsequenzen braucht. Wir haben bereits nach dem Fall Graichen erste Eckpunkte mit Vorschlägen für den Umgang mit Interessenkonflikten in Ministerien erarbeitet. Nun muss das Verkehrsministerium handeln. Gleichzeitig braucht es neue Regeln und Verfahren für die gesamte Bundesregierung.
Das Verkehrsministerium hat bereits erste Konsequenzen gezogen: Bonhoff wurde entlassen, ein zuständiger Referatsleiter versetzt und die Wasserstoff-Förderung eingefroren. Die bundeseigene NOW soll extern untersucht werden. Zusätzlich veröffentlichte das Ministerium bereits im Dezember hausintern einen „Compliance Leitfaden zu Interessenkonflikten“ und rollte die hausinterne Untersuchung durch die Innenrevision ab dem 7.2.2024 neu auf. Das sind wichtige Schritte, doch sie kamen viel zu spät und reichen noch nicht aus. Nun muss das Ministerium endlich die notwendige Ernsthaftigkeit beweisen, um seine Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.
Dazu zählen folgende weitere Schritte:
Es braucht aber auch für die gesamte Bundesregierung einen angemessenen Umgang mit Fragen von Interessenkonflikten, Compliance und Integrität. Das Thema muss in der Bundesregierung gut verankert werden – und nicht nur beim passenden Anlass dem politischen Gegner angekreidet werden. Hierfür braucht es eine entsprechende Kultur und Haltung in allen Teilen der Politik, die immer wieder neu gepflegt werden muss. Entsprechende Schulungen sind hier wichtig.
Die bestehenden Regeln haben sich als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Sie setzen zu sehr auf die Pflichttreue der Beamt:innen und auf deren Fähigkeit, mögliche Interessenkonflikte selbst einzuschätzen und anzuzeigen. Bestehende Regelwerke der Ministerien sollten entsprechend abgeglichen, angepasst und vereinheitlicht werden. Internationale Empfehlungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Korruptionsprävention sollten dabei als Vorbild dienen.
Als erste wichtige Schritte schlagen wir vor:
Ausführliche Informationen zum Thema Regelungsbedarf zu Interessenkonflikten in Ministerien und vielen anderen Entwicklungen und Neuerungen im Bereich Lobbyregulierung und was noch zu tun ist, finden sie in unserem Lobbyreport, der am 14.03.2024 erscheint.
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]]>The post Offener Brief: Big Tech zur Kasse bitten für Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) appeared first on LobbyControl.
]]>Der Digital Markets Act (DMA) der EU soll ab heute den Machtmissbrauch der große Techkonzerne begrenzen. Die sogenannten Gatekeeper Google, Apple, Microsoft, Amazon, Microsoft und Bytedance (TikTok) müssen sich damit an strenge Regeln halten, damit sie ihre Monopolstellung nicht mehr ausnutzen können.
Doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Tech-Konzerne nicht ohne weiteres an die neuen Regeln halten werden. Ein zentrales Problem ist, dass der EU-Kommission die nötigen Ressourcen fehlen, um die Einhaltung der Regeln gegen die Tech-Konzerne durchzusetzen. Statt der geforderten 220 Stellen hat die Kommission bisher nur 80 Personen zur Verfügung, um den Digital Markets Act durchzusetzen.
Felix Duffy von LobbyControl kommentiert:
„Gemeinsam mit 17 Organisationen aus ganz Europa fordern wir die EU-Kommission auf, mehr Ressourcen zur Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) auf den Weg zu bringen. Die Tech-Konzerne selbst sollen durch eine Gebühr für eine bessere Aufsicht sorgen.“
Bereits während der Gesetzgebung hatten Politiker:innen und Zivilgesellschaft die unzureichenden Ressourcen für die Durchsetzung des DMA kritisiert. So forderte der DMA-Berichterstatter Andreas Schwab (CDU) bereits im Februar 2022 eine Personalausstattung von 220 Personen für die Kommission, um den mächtigen Tech-Konzernen mit ihren gigantischen Ressourcen Paroli bieten zu können.
Eine finanzielle Beteiligung von den Tech-Konzernen wurde hinter den Kulissen wiederholt diskutiert. Angesichts der Ankündigungen von einzelnen Gatekeepern, sich nur begrenzt an die Regeln halten zu wollen, bekommt die Forderung nach einer finanziellen Beteiligung der Tech-Konzerne Aufwind. Zuletzt hat auch Staatssekretär Sven Giegold vergangene Woche auf der Internationalen Kartellkonferenz in Berlin mehr Ressourcen für den DMA gefordert. Das sollte die Kommission aufgreifen und sich zu eigen machen.
Duffy weiter:
„Der DMA darf kein zahnloser Tiger werden. Die EU-Kommission muss jetzt sofort hart reagieren, wenn sich Tech-Konzerne nicht an die neuen Regeln halten. Und sie muss entschieden mehr Ressourcen für den DMA bereitstellen, damit die Tech-Konzerne die Regeln ernst nehmen.“
Offener Brief der Zivilgesellschaft mit der Forderung nach einer Gebühr für Big Tech zur Durchsetzung des DMA
LobbyControl Petition für mehr Ressourcen zur Durchsetzung des DMA
Liste der Organisationen, die den Brief unterzeichnet haben:
The post Offener Brief: Big Tech zur Kasse bitten für Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) appeared first on LobbyControl.
]]>The post Ampel-Regierung beschließt endlich Lobby-Fußspur appeared first on LobbyControl.
]]>Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung für eine Lobby-Fußspur für Gesetze beschlossen. Demnach sollen die Bundesministerien ab Juni 2024 zu jedem Gesetzentwurf darstellen, inwieweit Interessenvertreter:innen wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben.
Die Ampelkoalition setzt damit endlich das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, mit dem das Lobbyregister sinnvoll ergänzt werden soll. Die neue Transparenzvorschrift bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück. Sie lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse tatsächlich offenlegen. Damit wird es stark vom politischen Willen abhängen, wie transparent die Gesetzgebung letztlich wird. Mehr konkrete Vorgaben wären besser gewesen, auch um den Erfüllungsaufwand für die zuständigen Ministerialbeamten zu erleichtern.
In der vergangenen Wahlperiode hatten Union und SPD bereits über eine Regelung zu einem exekutiven Fußabdruck auf gesetzlicher Grundlage verhandelt. Das Bundesjustizministerium hatte einen durchaus überzeugenden Entwurf erarbeitet. Dieser scheiterte aber letztlich am Widerstand der Union. Die nun von der Ampel beschlossene Regelung sieht keine gesetzliche Grundlage vor, sondern lediglich eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und bleibt auch inhaltlich deutlich hinter dem Entwurf aus der letzten Wahlperiode zurück. So enthält er etwa keine Verpflichtung Gesprächstermine umfassend offenzulegen.
Statt ausgiebig Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränkt sich die Bundesregierung darauf, nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen „erfolgreich“ waren.
So ergibt sich aber kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz. Für den Bundestag und die Öffentlichkeit ist es durchaus relevant zu wissen, welche Argumente nicht berücksichtigt wurden und wie ausgewogen Interessengruppen beteiligt waren. Die Bundesregierung sollte ihre Regelung daher zumindest um eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbyterminen auf Leitungsebene ergänzen, so wie es die EU-Kommission seit Jahren vormacht.
Der große Interpretationsspielraum macht die Anwendung der neuen Regeln in den Ministerien nicht unbedingt leichter. Die Beamt:innen müssen permanent abwägen, inwieweit Interessenvertretung sich wesentlich in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat oder ob dadurch der Inhalt in zentralen Fragen geändert wurde.
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Aus unserer Sicht wäre es konsequenter und für die Ministerien letztlich leichter zu handhaben, Angaben zu allen Lobbyterminen und schriftlichen Eingaben zu machen. Die Beantwortung der Frage, was wesentlich ist oder welche Fragen zentral sind, könnten sie dann dem Bundestag und der Öffentlichkeit überlassen. Auf der anderen Seite bietet der Spielraum auch Chancen: Zumindest prinzipiell lässt die neue Regel zu, dass die Ministerien den Interesseneinfluss tatsächlich umfassend darstellen. Welcher Einflusskanal, eine Stellungnahme, ein persönliches Gespräch oder auch ein Telefonat dabei relevant war, ist unerheblich, solange davon ein wesentlicher Einfluss auf das Gesetz ausging. Wir werden jedenfalls ab Juni 2024 sehr genau hinschauen, welche Ministerien einen hohen Transparenzstandard umsetzen und wer die großen Spielräume der Regelung in gegenteiliger Richtung ausnutzt.
Der vollständige Beschluss zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist hier zu finden.
Ausführlichere Informationen zur Fußspur, den vielen anderen Neuerungen im Bereich Lobbyregulierung und was noch zu tun ist, finden sie in unserem Lobbyreport, der am 14.03.2024 erscheint.
The post Ampel-Regierung beschließt endlich Lobby-Fußspur appeared first on LobbyControl.
]]>The post Bundesregierung beschließt Lobby-Fußspur für Gesetze appeared first on LobbyControl.
]]>Timo Lange von LobbyControl:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich eine Lobby-Fußspur für Gesetze und Verordnungen beschlossen hat. Die neue Transparenzvorschrift ergänzt das Lobbyregister, bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück. Der heutige Beschluss lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse offenlegen. Damit wird es stark vom politischen Willen abhängen, wie transparent die Gesetzgebung letztlich wird. Hier wären mehr konkrete Vorgaben besser gewesen.“
In der vergangenen Wahlperiode hatten Union und SPD bereits über eine Regelung zu einem exekutiven Fußabdruck auf gesetzlicher Grundlage verhandelt. „Das Bundesjustizministerium hatte einen durchaus überzeugenden Entwurf erarbeitet“, so Lange. Dieser scheiterte aber letztlich am Widerstand der Union. Die nun von der Ampel beschlossene Regelung sieht keine gesetzliche Grundlage vor, sondern lediglich eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und bleibt auch inhaltlich deutlich hinter dem Entwurf aus der letzten Wahlperiode zurück. So enthält er etwa keine Verpflichtung Gesprächstermine umfassend offenzulegen.
Lange: „Die Ampel verfolgt damit einen anderen Ansatz als wir uns das gewünscht hätten.“
Statt umfassend Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränkt sich die Ampel darauf, nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen erfolgreich waren.
„So ergibt sich aber kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz. Für den Bundestag und die Öffentlichkeit ist es durchaus relevant zu wissen, welche Argumente nicht berücksichtigt wurden und wie ausgewogen Interessengruppen beteiligt waren. Die Bundesregierung sollte ihre Regelung daher zumindest um eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbyterminen auf Leitungsebene ergänzen, so wie es die EU-Kommission seit Jahren vormacht“, sagt Lange.
Weiterhin bemängelt LobbyControl den großen Ermessens- und Auslegungsspielraum der nun beschlossenen Regelung. Demnach müssen die Beamtinnen und Beamten in den Bundesministerien permanent abwägen, inwieweit Interessenvertretung sich wesentlich in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat oder ob dadurch der Inhalt in zentralen Fragen geändert wurde.
„Hier wäre es aus unserer Sicht konsequenter und für die Ministerien leichter zu handhaben, Angaben zu allen Lobbyterminen und schriftlichen Eingaben zu machen und die Beantwortung der Frage, was wesentlich ist oder welche Fragen zentral sind, dem Bundestag und der Öffentlichkeit zu überlassen. Stattdessen bleibt vieles im Ungefähren und erfordert Abwägungen im Einzelfall“, so Lange.
Lange weiter: „Positiv ist hingegen, dass die Transparenzvorschrift prinzipiell zulässt, dass die Ministerien den Interesseneinfluss tatsächlich umfassend darstellen. Zwar wären konkretere Vorgaben besser gewesen. Aber in der Offenheit der Vorschrift liegen auch Chancen, den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Wir werden jedenfalls ab Juni sehr genau hinschauen, welche Ministerien einen hohen Transparenzstandard umsetzen und wer die Spielräume der Regelung in gegenteiliger Richtung ausnutzt.“
Hintergrund
The post Bundesregierung beschließt Lobby-Fußspur für Gesetze appeared first on LobbyControl.
]]>The post Europas Schutzschild gegen die Macht von Big Tech stärken appeared first on LobbyControl.
]]>Die EU hat mit dem Digital Markets Act (DMA) wichtige Regeln zu unserem Schutz geschaffen, von denen wir alle profitieren werden. Doch für deren Einhaltung braucht sie mehr qualifiziertes Kontrollpersonal als aktuell vorhanden. Das freut Konzerne wie Apple, die bereits angekündigt haben, sich kaum an die Regeln halten zu wollen. So ein Verhalten ist Gift für unsere Demokratie.
Nur mit zusätzlichen Ressourcen kann die Durchsetzung des DMA gestärkt und wir effektiv vor dem Machtmissbrauch durch Big Tech geschützt werden. Die EU soll darum Google, Meta, Apple & Co. zur Kasse bitten und von ihnen Gebühren erheben, um ihre Kontrolle zu finanzieren!
die EU hat mit dem Digital Markets Act (DMA) ein wichtiges Schutzschild gegen den Machtmissbrauch durch Big Tech geschaffen. Doch die Stärke von Regeln steht und fällt mit deren Durchsetzung. Schützen Sie uns Bürgerinnen und Bürger gegen den Machtmissbrauch der Tech-Konzerne und sorgen Sie dafür, dass sich Google, Meta, Apple & Co. an die Regeln des Digitalmarktgesetzes halten.
Wir fordern Sie darum auf:
Stärken Sie jetzt die schwache Personaldecke der EU. Setzen Sie sich dafür ein, dass eine finanzielle Selbstbeteiligung von Big Tech nach dem Verursacherprinzip über eine Monitoring-Gebühr im DMA ergänzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
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Warum ist die Macht von Big Tech ein Problem?
Techkonzerne wie Amazon oder Google sind zu groß und zu mächtig. Ihre Macht führt dazu, dass sie praktisch unregulierbar geworden sind und sich verhalten, als gäbe es keine Gesetze.
Sie sammeln ungehindert und unbegrenzt unsere Daten, nutzen sie für unterschiedliche ihrer Dienste (Whatsapp/Facebook/Instagram). Sie beanspruchen diese Daten für sich und teilen sie nicht mit anderen, sondern vermarkten sie beispielsweise über angepasste Werbung und machen so Megaprofite.
Ebenso bevorzugen sie ihre eigenen Produkte in Suchmaschinen (Google), sie drängen kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Markt (Amazon) oder kaufen sie auf, wenn sie ihnen Konkurrenz machen könnten, wie der Kauf von Whatsapp und Instagram durch Meta belegen.
Wie bedroht die Macht der Internetplattformen unsere Demokratie?
Google, Meta, Apple & Co. gehören zu den mächtigsten und einflussreichsten Konzernen der Welt. Mehr als 113 Millionen Euro jährlich gibt die Digitalindustrie allein für Lobbyarbeit in Brüssel aus. Mit dieser Lobbymacht versuchen Google, Meta, Apple & Co. strengere Regulierung zu verhindern und ihre wirtschaftliche Macht auszubauen.
Auch die Marktmacht der großen Plattformen ist enorm groß. Sie haben in den letzten Jahren unzählige Konkurrenten aus dem Markt gedrängt oder aufgekauft, und nichts deutet darauf hin, dass sie damit freiwillig aufhören werden. Daraus resultieren schon jetzt monopolartige Stellungen: Googles Suchmaschine organisiert das Wissen im Internet, die hauseigene Videoplattform Youtube hängt das traditionelle Fernsehen ab. Amazon dominiert den Onlinehandel, Facebook kontrolliert mit Instagram und Whatsapp den Großteil der sozialen Netzwerke. Die öffentliche Verwaltung und die meisten Unternehmen sind abhängig von Microsoft-Produkten, während der Markt für mobile Apps von Google und Apple beherrscht wird.
Ihre dominante Stellung nutzen die Unternehmen zu ihren Gunsten aus. Sie missbrauchen die Kontrollmöglichkeiten ihrer Plattformen (die sogenannte „Gatekeeper“-Macht), um ihre wirtschaftliche Stellung noch weiter auszubauen und gesetzliche Regelungen zu verhindern. So kommt es zu einer immer stärkeren Machtkonzentration und letztlich einer Bedrohung der Demokratie.
Was ist der Digital Markets Act (DMA) genau?
Das Digitalmarktgesetz DMA soll verhindern, dass die großen Techkonzerne ihre Macht missbrauchen, um ihre Monopolstellung zu festigen und auszubauen.
Der DMA greift dazu direkt in die Geschäftsmodelle von Big Tech ein. Diejenigen, die als sogenannte Gatekeeper (Türsteher) definiert wurden, müssen mit dem DMA ab dem 7. März Änderungen an ihren Diensten vornehmen.
Whatsapp muss etwa künftig zulassen, dass man von anderen Messengern an eine Whatsappnutzer:in schreiben kann. Dadurch werden die Dienste geöffnet und die Nutzung von Alternativen erleichtert. Der DMA verhindert damit Ausgrenzung, er erhöht unsere Wahlfreiheit und sorgt dafür, dass Alternativen stärker zum Zuge kommen.
Verstoßen die Digitalkonzerne gegen die Regeln, drohen Strafen. Bei systematischen Verstößen könnte die EU-Kommission als letztes Mittel auch die Zerschlagung von Unternehmen anordnen.
Welche Techkonzerne fallen unter den DMA?
Erst ab einer bestimmten Größe und einer bestimmten Bedeutung für den europäischen Markt fallen Techkonzerne unter das Regelwerk des DMA. Zudem werden nicht die Konzerne selbst, sondern ihre Dienstleistungen reguliert. Bei Google sind das beispielsweise die Suchmaschine, Google Maps, Google Play, Google Shopping sowie die Onlinewerbung von Google und der Browser Chrome und das Betriebssystem Android.
22 Dienste von sechs Konzernen fallen unter die Regeln des DMA. Fünf der Unternehmen stammen aus den USA, eines aus China, keines aus Europa. Die Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge sind:
Folgende Dienste der Unternehmen werden geregelt:
Wie wollen die Techkonzerne den DMA umgehen?
Bereits während der DMA-Verhandlungen hatten sich die Technologiekonzerne dafür eingesetzt, die Durchsetzung der Regeln abzuschwächen. Das Ergebnis ist, dass die besonders harten Sanktionen, die bei Verstößen verhängt werden können, erst dann greifen, wenn ein Gatekeeper systematisch gegen die Regeln des DMA verstößt. Diese so genannte „systematic non-compliance“ liegt erst vor, wenn es innerhalb von acht Jahren zu drei Verstößen gekommen ist.
Insbesondere Apple hat bereits angekündigt, sich zwar auf dem Papier an die Regeln zu halten, diese aber so auszulegen, dass sich an den Machtverhältnissen kaum etwas ändert. So sollen Konsument:innen zwar in Zukunft die Wahl zwischen verschiedenen App-Stores haben, doch die technischen Hürden werden absehbar so groß bleiben, dass sie Anbieter und Nutzer:innen weiterhin abschrecken.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Google, Meta, Apple & Co. Verstöße gegen die Regeln nicht nachvollziehbar machen. Durch den DMA sind die Unternehmen zwar verpflichtet, regelmäßig detaillierte Berichte zu veröffentlichen, in denen sie darlegen, wie sie die Regeln einhalten. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass solche Berichte unvollständig sind und daher eine rasche Reaktion der Kommission erfordern.
Was muss am DMA verbessert werden?
Um den DMA effektiv gegen die mächtigen Techkonzerne durchzusetzen, sind vor allem politischer Wille der EU Kommission und ausreichend Personalressourcen nötig.
Laut Kommission sind aktuell 80 Personen mit der Durchsetzung der DMA-Regeln befasst. Expert:innen schätzen, dass es 220 Personen bräuchte und auch das EU-Parlament hatte sich in den Verhandlungen dafür ausgesprochen, das nötige Geld für 220 Personen bereitzustellen. Davon ist die Kommission aktuell weit entfernt. Dass der DMA ein Ressourcenproblem hat, haben wir bereits in einem Rechtsgutachten im Februar 2022 festgestellt und als strategischen Fehler kritisiert.
Eine naheliegende Lösung des Problems wäre es, zusätzliche Mittel von den Technologieunternehmen selbst einzutreiben, indem sie nach dem Verursacherprinzip für die Missbrauchsaufsicht Gebühren zahlen. Dies ist bei anderen Gesetzen wie dem Digital Services Act (DSA) gängige Praxis und wurde beim DMA leider versäumt im Gesetz festzuschreiben. Wenn die EU-Kommission diese Idee der neuen Kommission ab Herbst als Arbeitsauftrag mitgibt, besteht die reelle Chance, dass der Vorschlag nach den Europawahlen umgesetzt wird.
Was braucht es zusätzlich, um die Macht der Digitalkonzerne zu begrenzen?
Der Digital Markets Act (DMA) ist ein wichtiger Baustein, um den Missbrauch der Macht durch Internetkonzerne zu verhindern. Um die jetzt schon zu große Machtkonzentration zu verringern, wären jedoch weitere Maßnahmen notwendig.
Eine solche strukturelle Maßnahme könnte die Zerschlagung von Unternehmen sein, beispielsweise die Herauslösung von Instagram aus dem Facebook-Konzern. Vor allem in den USA wird die Entflechtung der Digitalkonzerne schon seit Längerem intensiv diskutiert. Die Zerschlagung von marktbeherrschenden Konzernen ist dort nichts Neues – unter anderem in der Öl-, Eisenbahn- oder Telekommunikationsbranche hat es historisch solche Entflechtungen gegeben.
Auch ergänzende Maßnahmen zur Verhinderung neuer Unternehmens-Zusammenschlüsse können notwendig sein. Entweder braucht es die Stärkung der Fusionskontrolle innerhalb des DMA oder eine Reform der Fusionskontrolle im EU-Wettbewerbsrecht. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die EU-Kommission oder nationale Wettbewerbsbehörden brisante, monopolbildende Zusammenschlüsse oder Übernahmen bereits im Vorfeld effektiv unterbinden können.
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