Lobbyismus in der EU

30.000 Schlupflöcher: Wie Anwaltskanzleien das EU-Lobbyregister unterlaufen

Viele Unternehmen und Verbände nutzen verstärkt große Anwaltskanzleien wie Sidley Austin oder K&L Gates als Lobbydienstleister. Diese Anwälte des großen Geldes lobbyieren unter anderem für schwächere Regeln für die Chemieindustrie oder eine Ausweitung der umstrittenen Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP, Ceta und Co. Mit dem EU-Lobbyregister ist den Anwaltskanzleien nicht beizukommen. Ein Problem, das sich lösen ließe.
von 11. Mai 2018

Die Anwaltskanzlei White & Case ist eine von zahlreichen Kanzleien, die sich trotz Lobbyarbeit nicht ins EU-Lobbyregister eintragen Foto: LobbyControl

Viele Unternehmen und Verbände nutzen verstärkt große Anwaltskanzleien wie Sidley Austin oder K&L Gates als Lobbydienstleister. Diese Anwälte des großen Geldes lobbyieren unter anderem für schwächere Regeln für die Chemieindustrie oder eine Ausweitung der umstrittenen Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP, Ceta und Co. Mit dem EU-Lobbyregister ist den Anwaltskanzleien nicht beizukommen. Ein Problem, das sich lösen ließe.

EU-Kommission, Rat der EU und Parlament diskutieren derzeit über ein gemeinsames EU-Lobbyregister (LobbyControl berichtete). Kommissionspräsident Juncker hatte vor Antritt seines Amtes im Herbst 2014 ein verpflichtendes EU-Lobbyregister angekündigt. Vor den EU-Wahlen zum Europäischen Parlament nächstes Jahr wird es nun höchste Zeit, dass dieses Register auf die Zielgerade einbiegt. Auch wenn wir nicht das gesetzlich verpflichtende Lobbyregister bekommen, das wir fordern, engagieren wir uns trotzdem in diesem Prozess, damit es so verbindlich und zuverlässig wie möglich wird. Über Herausforderungen, Chancen und Probleme des Registers wollen wir Sie dabei auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.

Anwaltskanzleien in Brüssel – dick im Lobbygeschäft

Anwaltskanzleien sind dick im Geschäft im Brüsseler Lobbygeschehen. Brisant ist zum Beispiel ihre Lobbyarbeit zu den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren. Anwaltskanzleien wie Sidley Austin oder K&L Gates leisten massive Lobbyarbeit, damit diese privatrechtlichen Gerichte Teil der Freihandelsabkommen sind, die Europa mit anderen Ländern verhandelt. Dabei agieren sie im Auftrag von Unternehmenskunden, aber auch im eigenen Namen. Denn als anwaltliche Vertreter wie auch als Schiedsrichter können sie bei den Schiedsgerichtsverfahren hohe Honorare einfahren, Stundensätze von bis zu 1000 Euro pro Stunde sind durchaus üblich. Aber auch in vielen anderen Politikfeldern, wie bei Regeln zu Chemiekalien, zum Wettbewerbs- oder Steuerrecht, leisten sie ihren zahlungskräftigen Kunden aus der Industrie mit ihrer juristischen Expertise wichtige Lobbyunterstützung bei eurpäischen Gesetzesvorlagen und erreichen damit zum Beispiel Ausnahmeregelungen für einzelne Unternehmen oder Schlupflöcher für eine bestimmte Branche.

Zahlreiche Kanzleien boykottieren das Register

Während viele Lobbyisten dem freiwilligen EU-Transparenzregister inzwischen beigetreten sind, boykottieren zahlreiche Anwaltskanzleien nach wie vor das Transparenzregister. Sie argumentieren, dass sie wegen der anwaltlichen Verschwiegenheit ihre Kunden nicht preisgeben dürfen. Das ist richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Wenn sie ihren Kunden nicht in einem juristischen Verfahren beistehen, sondern Lobbyarbeit machen, müssen für sie die gleichen Bedingungen gelten wie für andere Lobbyakteure.

Im Mai 2016 haben wir in einer Studie aufgezeigt, dass sich große Anwaltskanzleien in Brüssel nicht ins Lobbyregister eintragen – obwohl sie eindeutig Lobbyarbeit betreiben. Sie werben auf ihren Webseiten damit, wie sie EU-Gesetzgebung für ihre Kunden “gestalten”. Sie beschäftigen jede Menge Seitenwechsler aus den EU-Institutionen. Sie treffen sich mit EU-Beamten, um über Anliegen ihrer Kunden zu sprechen. Jetzt, zwei Jahre später, haben sich von neun in der Studie beschriebenen Kanzleien gerade einmal zwei (Hogan Lovells, Keller and Heckman; Stand: 4. Mai 2018) registriert. Warum können so viele von ihnen das EU-Lobbyregister umgehen?

Anreize zur Registrierung lassen sich gut umgehen

Hauptgrund bleibt: Das EU-Lobbyregister ist nicht gesetzlich verbindlich. Auch in den USA haben sich die Anwaltskanzleien erst ins Register eingetragen, als dieses gesetzlich verbindlich wurde. Für eine gesetzliche Regelung bedürfte es nach Ansicht der EU-Kommission eines einstimmigen Votums im Ministerrat, dem Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Weil dies derzeit in der Tat nicht besonders realistisch erscheint, hat sie sich für einen anderen Ansatz entschieden: Eine Vereinbarung zwischen den EU-Institutionen, bestimmte Lobbytätigkeiten nur registrierten Lobbyisten zu erlauben. Der stärkste Anreiz zur Registrierung ist dabei wohl die Regel, dass EU-Kommissar/-innen und ihre Kabinette Lobbyisten nur dann treffen, wenn sie sich ins Register eintragen. Die Kommission geht davon aus, dadurch auch die Anwaltskanzleien irgendwann zur Transparenz zwingen zu können. Ist sie damit auf dem richtigen Weg? Schauen wir einmal genauer hin:

Seit Dezember 2014 gilt in der EU-Kommission die Regel, dass nur registrierte Lobbyisten ein Treffen mit so genannten Entscheidungsträger/-innen erhalten. Richtig ist zwar, dass sich die Anzahl der eingetragenen Anwaltskanzleien seitdem gesteigert hat, von 61 auf jetzt 139 (wie unsere Webseite Lobbyfacts.eu zeigt). Aber nur ein Bruchteil von ihnen, nämlich 30 (Stand: 4. Mai 2018), hatte Treffen mit der EU-Kommission. Über die Hälfte der Kanzleien im Lobbyregister, 63 (korrekt am 4. Mai 2018, alle Daten über Lobbyfacts.eu), haben nicht mal ein Büro in Brüssel. Zwei Anzeichen, die darauf hindeuten, dass viele der Kanzleien im Lobbyregister keine besonders aktiven EU-Lobbyakteure sind. Diejenigen wiederum, die in größerem Ausmaß Lobbyarbeit betreiben, sind auch außerhalb des Registers dazu im Stande. Die existierenden Anreizstrukturen laufen bei ihnen ins Leere.

30.000 Schlupflöcher allein in der Kommission

Der Grund dafür ist, dass das Register nach wie vor zahlreiche Schlupflöcher bietet. Genauer gesagt: rund 30.000 Schlupflöcher. Denn die mehr als 30.000 EU-Beamten unterhalb des Rangs eines Generaldirektors sind von der “no meeting – no registration”-Regel nicht betroffen und können sich ungestört mit unregistrierten Lobbyisten treffen.

Von diesen Beamten sind viele direkt in Gesetzesentwürfe involviert, entscheiden über zentrale technische Details von Gesetzgebung oder bestimmen, wer an den Treffen von Beratergruppen teilnimmt, bei denen auch besagte Anwaltskanzleien oft anwesend sind. Offiziellen Dokumenten zufolge hatte die Kanzlei White & Case beispielsweise zwischen 2015 und 2016 mehrfach Kontakt mit der Generaldirektion Handel, um Handelserleichterungen für den texanischen Chemiekonzern Celanese zu erreichen. Neben einem umfangreichen E-Mail-Verkehr zwischen der Handelsdirektion und White & Case, fand mindestens ein Treffen mit Beamten der Generaldirektion, der Kanzlei und Celanese statt. Im Lobbyregister findet man White & Case nicht. Wozu auch, wenn man sich mit den zuständigen Beamten einfach so treffen kann?

Einfluss aus dem Hintergrund

Viele der Kanzleien müssen sich noch nicht einmal mit politischen Akteuren treffen, um Einfluss auszuüben. Sie bewegen sich im Hintergrund und beeinflussen die Gesetzgebung im Sinne ihrer Klienten indirekt, indem sie Änderungsanträge für Abgeordnete verfassen oder EU-Beamten Formulierungen an die Hand geben, die ihren Kunden dienen. Wenn die EU-Kommission ihre neues Register wirklich nur noch auf direkten Lobbyismus, also Lobbykontakte verengt, werden solche Tätigkeiten nicht mehr zu sehen sein.

Verbindliches Lobbyregister nötig

Mit neuen Bedingungen für Lobbyisten im Parlament und beim Rat, die mit dem geplanten Register kommen sollen, wird das Netz engmaschiger, so argumentiert die EU-Kommission. Schön wär’s! Die bisherigen Vorschläge der beiden Institutionen, was Lobbyisten nur noch nach Registrierung tun dürfen, werden diesen keine großen Sorgen machen.

Die Kommission muss der Wahrheit in’s Auge schauen. Findet kein Kurswechsel statt, werden die “Big Player” der Brüssler Anwaltskanzleien weiterhin das Lobbyregister boykottieren. Nur ein verbindliches Lobbyregister wird für die nötige Transparenz sorgen. Um diese Verbindlichkeit mit der interinstitutionellen Vereinbarung zu erreichen, die die EU-Kommission anstrebt, müssen Lobbytreffen mit sämtlichen Beamten von EU-Kommission und Rat sowie mit den EU-Abgeordneten und ihren Mitarbeiter/-innen von der vorherigen Registrierung im EU-Lobbyregister abhängig gemacht werden. Aber alle drei Akteure verharren derzeit auf ihren Positionen und sind nicht bereit, sich zu mehr zu verpflichten als auf dem Tisch liegt – LobbyControl berichtete.

Kommission muss mit gutem Beispiel vorangehen

Wenn die EU-Kommission es mit ihrem Vorhaben ernst meint, sollte sie jetzt diese Patt-Position aufgeben und alle ihre Beamten, die irgendwie an Gesetzen mitarbeiten, ausdrücklich verpflichten, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Das wäre ein entscheidender Schritt nach vorne, der die anderen Akteure unter Zugzwang setzen könnte. Auch sollte sie bei der bisherigen Definition von “Lobbyarbeit” bleiben, die indirekte Einflussnahme mit einschließt. Und auf längere Sicht muss sie eine gesetzliche Grundlage für ein gesetzlich verpflichtendes Lobbyregister auf den Weg bringen und damit auch die Lobbyisten selbst direkten, sanktionsbewehrten Regeln unterwerfen.

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