Handelspolitik

CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada: TTIP-Gefahren durch die Hintertür

Die Verhandlungen zu CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Wir nehmen dies zum Anlass, um auf die Gefahren für Demokratie hinzuweisen, die auch von diesem Freihandelsabkommen ausgehen.
von 9. Mai 2014

Während die TTIP-Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) aufgrund breiter öffentlicher Kritik zeitweise ins Stocken geraten sind, stehen die Verhandlungen zu CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, unmittelbar vor dem Abschluss. In dieser Woche sollte das Abkommen ursprünglich von EU-Kommission und Kanada unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung wurde nun aufgrund technischer Probleme verschoben. Wir nehmen dies zum Anlass, um auf die Gefahren für die Demokratie hinzuweisen, die auch von diesem Freihandelsabkommen ausgehen.

Konzernklagerechte durch die Hintertür

Denn ähnlich wie TTIP beinhaltet auch CETA ein Kapitel zum derzeit heftig kritisierten Investitionsschutz: Unternehmen mit Sitz in Kanada (also auch viele europäische und US-amerikanische Konzerne mit kanadischen Tochterunternehmen) würden dadurch die Möglichkeit erhalten, EU-Mitgliedsstaaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen.

Das hat Konsequenzen für die Spielräume von demokratischer Politik in Europa. Dadurch würde nicht nur die nationale Gerichtsbarkeit zum Teil umgangen und durch ein für die Öffentlichkeit völlig intransparentes Verfahren ersetzt. Auch dürfte dies den Spielraum der Politik ziemlich einengen: Schließlich werden EU-Staaten befürchten müssen, für die Einführung sozial- oder umweltpolitischer Regulierungen von Investoren auf Milliardensummen verklagt zu werden.

Die abstrusen Folgen von Investitionsschutz kann man bereits jetzt in Deutschland beobachten. Die Bundesrepublik hat rund 130 Investitionsschutzabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen, unter anderem mit Schweden. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt aktuell den deutschen Staat wegen des Atomausstiegs und fordert 4 Milliarden Euro Schadensersatz dafür, dass sich die deutsche Bundesregierung im Einklang mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung für eine andere Energiepolitik entschieden hat.

TTIP Konsultationen als reine PR-Offensive

Dass der Investitionsschutz nun Teil des CETA-Abkommens ist, rückt auch die EU-Kommission in ein schlechtes Licht. Diese hatte nämlich aufgrund der heftigen Kritik an Konzernklagerechten bei TTIP angekündigt, die Verhandlungen über den Investitionsschutz erst einmal zu unterbrechen, um eine öffentliche Diskussion darüber zu führen.

Dies war allem Anschein nach eine reine PR-Maßnahme. Denn andernfalls hätte Handelskommissar de Gucht die Vorbehalte gegenüber Konzernklagerechten auch bei den CETA-Verhandlungen berücksichtigen müssen. Dass er nun ursprünglich am Mittwoch zur Unterzeichnung des Abkommens schreiten wollte, legt die Vermutung nahe, dass die öffentliche Kritik am Investitionsschutz die EU-Kommission offenbar wenig interessiert.

CETA und TTIP: Mehr Transparenz dringend vonnöten

Sowohl die TTIP- als auch die CETA-Verhandlungen zeigen, dass die EU-Handelspolitik nicht länger im Geheimen stattfinden darf. Politische Grundsatzentscheidungen von solcher Tragweite brauchen mehr Transparenz und Öffentlichkeit. LobbyControl fordert deshalb, dass sämtliche Verhandlungstexte und Protokolle zur Verfügung gestellt werden und dass der Einfluss von Lobbyisten auf die Verhandlungen endlich nachvollziehbarer wird.

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