Parteienfinanzierung

Gauselmann-Gelder für FDP – alles ok?

Die Bundestagsverwaltung sieht keine Anhaltspunkte, dass beim Einstieg des Spielautomatenherstellers Gauselmann bei FDP-Tochterfirmen gegen Transparenzregeln des Parteiengesetzes verstoßen wurde. Der Verdacht einer verdeckten Spendenzahlung an die FDP sei unbegründet. Allerdings kann die Bundestagsverwaltung nur auf Grundlage des lückenhaften Parteienrechts prüfen und hat keine Ermittlungsbefugnisse. Das Prüfungsergebnis ist wenig aussagekräftig und kein Freifahrtsschein für die FDP. […]
von 7. Dezember 2012

Die Bundestagsverwaltung sieht keine Anhaltspunkte, dass beim Einstieg des Spielautomatenherstellers Gauselmann bei FDP-Tochterfirmen gegen Transparenzregeln des Parteiengesetzes verstoßen wurde. Der Verdacht einer verdeckten Spendenzahlung an die FDP sei unbegründet. Allerdings kann die Bundestagsverwaltung nur auf Grundlage des lückenhaften Parteienrechts prüfen und hat keine Ermittlungsbefugnisse. Das Prüfungsergebnis ist wenig aussagekräftig und kein Freifahrtsschein für die FDP.

Parteienrecht lückenhaft

Konkret ist das Prüfergebnis in zweierlei Hinsicht unbefriedigend. Erstens zeigt es vor allem die gravierenden Lücken des Parteienrechts für Tochterfirmen von Parteien. Es gibt keinerlei Transparenzregeln für Beteiligungen an FDP-Firmen. Gauselmann, der gegen staatliche Beschränkungen für seine Glückspiel-Automaten kämpft, konnte so der FDP Gelder in Millionenhöhe zukommen lassen, ohne dass dies für die Öffentlichkeit sichtbar war. Parteispenden müssen dagegen ab 10.000 € im jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden, ab 50.000 € sofort. Wir brauchen dringend eine Ausweitung der Transparenzpflichten des Parteiengesetzes auf das Beteiligungsvermögen der Parteien.

Das Prüfverfahren muss auf den Prüfstand

Zweitens bleibt offen, was genau die Bundestagsverwaltung geprüft hat und wie sie es getan hat. Die Bundestagsverwaltung hat nur eine kurze Pressemitteilung vorgelegt ohne ihre Einschätzung in irgendeiner Form inhaltlich zu begründen. Das ist unzureichend. Im Sinne eines für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Verfahrens sollte die Bundestagsverwaltung deshalb offenlegen, was im Detail geprüft wurde und welche Kriterien dabei angelegt wurden. So bleibt etwa die Frage offen, wie die Bundestagsverwaltung eigentlich die Kaufpreise für Anteile und Grundstücke überprüft hat.

Nach Ansicht von LobbyControl muss das Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung selbst auf den Prüfstand. Wir haben mit Campact, Mehr Demokratie und Transparency International bereits bei den Parteisponsoring-Skandalen 2010 gefordert, die Kontrolle des Parteiengesetzes auf ein unabhängiges Gremium zu verlagern.

Aus Sicht von LobbyControl ist der Fall Gauselmann noch nicht abgeschlossen. Es gibt weiterhin ernsthafte Zweifel, dass die Investitionen von Gauselmann tatsächlich primär wirtschaftliche Interessen verfolgen und nicht der politischen Landschaftspflege dienen. Zudem ist es aus unserer Sicht inakzeptabel, dass Gauselmann über Rückverkaufsoptionen verfügt, mit denen er Anteile jederzeit einseitig an die FDP zurückverkaufen kann und damit die FDP potentiell finanziell unter Druck setzen kann.

Hintergrund

Ein Tochterunternehmen der Gauselmann-Gruppe hat 2007 1,3 Millionen Euro in die FDP-Tochter altmann-druck GmbH investiert. In den Jahren 2004 und 2007 hat die Gauselmann-Gruppe zudem Anteile an der FDP-Tochter ProLogo im Wert von 652.500 Euro gekauft. Diese Zahlungen waren für die Öffentlichkeit nicht sichtbar und sind erst 5 Jahre später nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor aufgedeckt worden. Hier eine Übersicht über die Investionen Gauselmanns (pdf, Stand Sept 2012)

Für einen Anteilskauf von 700.000 Euro hatte Gauselmann eine einseitige Rückverkaufsoption, die vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2012 lief. Die Option wurde inzwischen bis 2017 verlängert. Die FDP muss also damit leben, dass die Glückspielfirma jederzeit 600.000 Euro von ihr fordern konnte.

Mehr: unsere Stellungnahme als Pressemitteilung

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