Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte: Entscheidung vertagt

Heute waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten Thema im Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde auf September vertagt. Aber nach unseren Informationen liegt ein neuer Vorschlag vor, der neben Fortschritten auch Schwachpunkte mit sich bringt. Nach LobbyControl-Informationen soll die defizitäre 3-Stufenregelung auf zehn Stufen bis zu 150.000 Euro erweitert werden. Die […]
von 14. Juni 2012

Heute waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten Thema im Bundestag. Eine Entscheidung fiel allerdings nicht, das Thema wurde auf September vertagt. Aber nach unseren Informationen liegt ein neuer Vorschlag vor, der neben Fortschritten auch Schwachpunkte mit sich bringt. Nach LobbyControl-Informationen soll die defizitäre 3-Stufenregelung auf zehn Stufen bis zu 150.000 Euro erweitert werden. Die bisherige Regelung teilt die Einkünfte in Stufen von 1.000 bis 3.500, oberhalb von 3.500 und über 7.000 Euro, wobei die letzte Stufe mehr zur Verschleierung als zur Transparenz beiträgt. Ob ein Bundestagsabgeordneter 7.000 oder 70.000 Euro nebenbei verdient, macht einen gehörigen Unterschied und sollte der Öffentlichkeit bekannt sein. Auch um mögliche Interessenkonflikte thematisieren zu können. Hier bringt die neue Regelung einen klaren Fortschritt.

Streitpunkt Bagatellgrenze

Dafür würde eine neue Bagatellregelung eingeführt, nach der Nebeneinkünfte erst offen gelegt werden müssen, wenn sie 10.000 Euro im Jahr überschreiten, wobei nur Einkünfte summiert werden, die für sich genommen höher als 1.000 Euro sind. Diese Regelung ist nach unseren Informationen weiterhin ein Streitpunkt zwischen den Fraktionen im Bundestag. Weiterhin soll die Anzeige der Nebeneinkünfte nur noch einmal im Jahr erfolgen – oder eventuell gar erst mit der Steuererklärung. Bisher mussten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte spätestens nach drei Monate angeben. Insgesamt scheint es scheint noch viele Diskussionen um einzelne Aspekte zu geben.

Die neue Regelung wäre besser als der Vorschlag vom letzten Jahr, der generell alle Einkünfte unter 10.000 Euro ausgenommen hätte. Das ist auch ein Erfolg unserer Kampagnenarbeit, mit der wir den unzureichenden Vorschlag letztes Jahr stoppen konnten. Zugleich ist es ärgerlich, dass für jeden Fortschritt an einer Stelle Rückschritte an anderer Stelle drohen. Aus Sicht von LobbyControl sollten Nebentätigkeiten möglichst zeitnah veröffentlicht werden, um als Korrektiv gegen mögliche Interessenkonflikte wirken zu können. Wenn eine Nebentätigkeit mit einem möglichen Bezug zu einem aktuellen Gesetzesvorhaben erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens offen gelegt werden muss, ist wenig gewonnen.

Schleswig-Holstein macht’s vor

Es ist bedauerlich, dass es im Bundestag nicht gelingt zu einer umfassenderen Transparenzregel für Nebentätigkeiten zu kommen. Im Vergleich dazu wurde in Schleswig-Holstein gerade im Koalitionsvertrag eine Offenlegung der genauen Beträge von Nebeneinkünften vereinbart. Über die Stufenregelung hinaus müsste die Kontrolle der veröffentlichungspflichtigen Angaben gestärkt werden. Außerdem sollten Anwälte und Unternehmensberater zumindest die Branche ihrer Kunden offenlegen müssen. Hier gibt es weiter Nachbesserungsbedarf.

Nach unseren Informationen ist es vor allem die FDP, die mehr Transparenz bei Nebeneinkünften derzeit blockiert, das berichtet auch der Focus. Wir werden das Thema nach der Sommerpause wieder aufgreifen und weiter zum Stand der Verhandlungen recherchieren. Ärgerlich ist dabei, dass solche Themen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Je nach dem, welche Vorschläge nach der Sommerpause auf dem Tisch liegen, werden wir nochmal eine Aktionen starten, um endlich eine sinnvolle Transparenzregel zu erreichen.

Um mehr Transparenz geht es auch bei unserer aktuellen Aktion zu Parteispenden und schärferen Antikorruptionsgesetzen: Unterschreiben Sie den Appell an Bundeskanzlerin Merkel!

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