Lobbyregister

EU-Parlament spricht sich für verpflichtendes Lobbyregister aus

Vorletzte Woche hat das EU-Parlament für ein gemeinsames Lobbyregister der EU-Kommission und des Parlaments – offiziell „Transparenzregister“ genannt – gestimmt. Das Register soll im Juni starten und die bisherige Liste der Interessenvertreter des Parlaments und das freiwillige Register der Kommission zusammenführen und erweitern. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung des neuen Registers als kleinen Schritt in […]
von 23. Mai 2011

Vorletzte Woche hat das EU-Parlament für ein gemeinsames Lobbyregister der EU-Kommission und des Parlaments – offiziell „Transparenzregister“ genannt – gestimmt. Das Register soll im Juni starten und die bisherige Liste der Interessenvertreter des Parlaments und das freiwillige Register der Kommission zusammenführen und erweitern. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung des neuen Registers als kleinen Schritt in die richtige Richtung. Die Institutionen der Europäischen Union zeigen sich damit in Sachen Lobbyregulierung und Transparenz deutlich fortschrittlicher als beispielsweise der Deutsche Bundestag, wie die dortige Debatte im April deutlich demonstriert hat.

In der geplanten Version, wie sie zwischen Europaparlament und Kommission bereits im November letzten Jahres vereinbart wurde, hat das Register allerdings noch eine Reihe von teils gewichtigen Schwachpunkten. Der schwerwiegendste ist der nach wie vor freiwillige Charakter des Registers. Genau an diesem Punkt möchte dass EU-Parlament nun nachbessern. In seinem Schlussbericht hat es sich deutlich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen. Es nimmt damit die Verpflichtung zur Transparenz wesentlich ernster als der Bundestag in Deutschland. Während in Deutschland zumindest von der Regierungskoalition die Notwendigkeit eines umfassenden und verpflichtenden Lobbyregisters immer noch grundsätzlich bezweifelt wird, besteht für das neue EU-Register eine Chance, sich in Zukunft zu einem wirkungsvollen Lobby-Kontrollmechanismus zu entwickeln.

Forderung des Parlaments stößt auf Widerstand

Der Parlamentsbeschluss ist jedoch nur ein erster Schritt und muss nun auch tatsächlich durchgesetzt werden, wobei sich die Kommission und einflussreiche „Lobbyismus-Lobbys“ wie SEAP (Society of European Affairs Professionals) weiterhin sperren. Der nächste Zeitpunkt für eine Revision der nun ab Juni geltenden Regelung wäre 2013 – so lange haben sich Parlament und Kommission Zeit gegeben, das Transparenzregister zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Als Reaktion auf den aktuellen „Cash for Law“-Skandal im Parlament hat sich zudem eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Parlamentspräsident Jerzy Buzek (EPP) gegründet, die in den nächsten Wochen und Monaten weitere Vorschläge, auch über ein Lobbyregister hinausgehend, ausarbeiten wird. Noch bleibt unklar, ob der Bericht dieser Arbeitsgruppe tatsächlich veröffentlicht wird. Das wäre eine paradoxe Entscheidung für eine Arbeitsgruppe, deren Ziel es gerade ist, für mehr Transparenz zu sorgen.

Die politische Auseinandersetzung darüber, was in das Register gehört, ob es verpflichtend werden soll und welche Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen gewollt sind, wird also noch einige Zeit andauern. Zunächst wird es eine einjährige Übergangszeit geben, in der sich die bisher im Register der Kommission und in der Liste des Parlaments registrierten Lobbyorganisationen in das neue gemeinsame Transparenzregister eintragen sollen. Erfreulich ist zwar, dass der Anreiz sich in das neue Register einzutragen wesentlich größer sein wird als bisher, da Lobbyisten ohne Registrierung keine Hausausweise mehr für das Europaparlament erhalten werden. Dennoch wird es ohne ein verpflichtendes Register nach wie vor viele Lobbyakteure geben, die im Dunkeln operieren oder – z.B. im Fall von Think Tanks – deren Finanzierungsquellen unsichtbar bleiben.

Weiterer Nachbesserungsbedarf

Das Parlament bedauert in seinem Schlussbericht zum Register weiterhin, dass der Rat sich nach wie vor gegen jede Lobbyregulierung sperrt und fordert daher sowohl den Rat als auch den Europäischen Rat dazu auf, sich in Zukunft dem Transparenzregister anzuschließen – eine Forderung, die wir durchaus unterstützen.

Offen lässt der grundsätzlich zu begrüßende Parlamentsbeschluss allerdings, wie in Zukunft Fehlangaben im Lobbyregister systematisch überprüft und geahndet werden sollen. Hier scheint man sich auf die bisherige Praxis zu verlassen, nach der es an Dritten (Medien, NGOs etc.) liegt, Fehlangaben aufzudecken und anzuzeigen. Eine unabhängige Behörde, die mit weitreichenden eigenen Untersuchungsbefugnissen und entsprechenden personellen Ressourcen ausgestattet ist, wäre hier die richtige Lösung.

Fehlangaben, ob vorsätzlich oder fahrlässig, müssen jedoch nicht nur identifiziert, sondern auch sanktioniert werden können. In den USA sind in solchen Fällen hohe Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen möglich. Für das neue Transparenzregister besteht die Maximalstrafe für vorsätzliche, schwere und dauerhafte Verletzungen der Verhaltensregeln in einer zweijährigen Streichung aus dem Register. Selbst wenn diese Sanktionsmöglichkeiten angewandt werden, ist das nichts, was Lobbyorganisationen wirklich abschrecken dürfte.

Wirkungsvolle Sanktionen wird es nur in Verbindung mit einem verpflichtenden Register geben – ein weiterer Grund, diesen Schritt für die Institutionen der Europäischen Union durchzusetzen. Auf jeden Fall sollte die Debatte im Europaparlament auch für das deutsche Parlament ein Anlass sein, über die Einführung eines Lobbyregisters neu nachzudenken. Möchte man im Bundestag in Sachen Transparenz und demokratischer Kontrolle tatsächlich der oft als demokratiedefizitär beschriebenen Europäischen Union hinterherhinken?

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