Lobbyismus in der EU

Ex-EU-Kommissare dürfen weiter Lobbyisten sein – neue Verhaltensregeln bringen nur geringfügige Verschärfung

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen neuen Verhaltenskodex für die EU-Kommissare und -Kommissarinnen vorgelegt. Nach dem massiven Druck unseres europäischen Netzwerks ALTER-EU und des Europäischen Parlaments in den vergangenen Monaten gibt es kleine Verbesserungen – aber insgesamt ist der Entwurf leider eine große  Enttäuschung. Mit geringfügigen Einschränkungen dürfen ehemalige EU-Kommissarinnen und -Kommissare auch in […]
von 20. Januar 2011
drehtur-wecand

Nach dem Amt durch die Drehtür? Da stellt der neue Verhaltenskodex kein Hindernis dar. Quelle: wecand, Lizenz: creativecommons

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen neuen Verhaltenskodex für die EU-Kommissare und -Kommissarinnen vorgelegt. Nach dem massiven Druck unseres europäischen Netzwerks ALTER-EU und des Europäischen Parlaments in den vergangenen Monaten gibt es kleine Verbesserungen – aber insgesamt ist der Entwurf leider eine große  Enttäuschung. Mit geringfügigen Einschränkungen dürfen ehemalige EU-Kommissarinnen und -Kommissare auch in Zukunft Lobbyisten sein. Gemeinsam mit der Allianz für Lobby-Transparenz und ethische Regeln (ALTER-EU) haben wir unsere Kritikpunkte in einem ausführlichen Statement veröffentlicht. Das Europäische Parlament muss nachbessern.

Sechs Monate mehr Berichtspflicht über zukünftige Tätigkeiten

Es gibt zwei entscheidende Änderungen im Entwurf für den neuen Kodex bezüglich der Tätigkeiten von Kommissarinnen und Kommissaren nach Beendigung ihres Amts : Erstens sollen sie statt bisher 12 Monate zukünftig 18 Monate lang die Kommission über ihre neuen Tätigkeiten informieren. Zweitens sollen sie in dieser Zeit kein Lobbyarbeit betreiben dürfen, die ihren ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft.

Das heißt aber, dass sie in allen anderen Bereichen sehr wohl Lobbyisten sein dürfen. Die Kommission übergeht dabei, dass Kommissarinnen und Kommissare im Amt alle Entscheidungen im Kollegium, also gemeinsam treffen. Sie sind also an Entscheidungen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs ebenfalls beteiligt. Die theoretische Gefahr, dass sie Entscheidungen zugunsten ihres zukünftigen Arbeitgebers zu beeinflussen suchen, besteht daher auch außerhalb des eigenen Themenfelds. Von diesem Verdacht einmal abgesehen, scheint es die Kommission nicht zu kümmern, dass Ex-Kommissare natürlich auch für andere Themenfelder als für ihre eigenen gute Türöffner und Lobbyisten darstellen.

Fragwürdig mutet in diesem Zusammenhang an, dass die Lobbyarbeit im eigenen Themenbereich nur bei Kommissionsmitgliedern und deren Stab verboten ist. Ist daraus zu folgern, dass ehemalige Kommissare auch im eigenen Themenbereich Einfluss nehmen dürfen, solange sie sich nur an andere EU-Spitzenbeamte und nicht an die Kommissarinnen und Kommissare wenden?

Den Zeitraum von 18 Monaten halten wir für absolut unzureichend. Er ist auch logisch nicht nachvollziehbar. Stimmig wäre es gewesen, die Kommissarinnen und Kommissare zum Bericht über neue Tätigkeiten zu verpflichten und ihnen Lobby-Tätigkeiten komplett zu verbieten, solange sie Übergangsgelder von der Kommission beziehen können. Das sind drei Jahre. Hatte doch Kommissionssprecher Michael Mann im September erklärt, diese Übergangsgelder dienten dem Erhalt der Unabhängigkeit der ehemaligen Kommissare. Wenn dieser Aspekt der Kommission drei Jahre lang Übergangsgelder von etwa € 280.000 jährlich wert ist, dann muss sie die Konsequenz zeigen, für diese Zeit den Wechsel in Tätigkeiten zu verbieten, die zu Interessenkonflikten mit dem alten Amt führen können.

Freifahrtschein für Günter Verheugens Lobbyagentur?

Ex-Kommissar Günter Verheugen dürfte mit diesen neuen Vorgaben seine Lobbyagentur wohl getrost weiterführen können – möglicherweise unter Aussparung seiner ehemaligen Zuständigkeitsbereiche. Aber auch diese Beschränkung gilt ja nur noch bis zum Ende der Frist von 18 Monaten. Offiziell hat die Europäische Kommission ihre Entscheidung im Fall Verheugen und seiner Agentur allerdings nicht bekannt gegeben. Die Untersuchung wurde im vergangenen September angekündigt. ALTER-EU dringt hier seit Wochen auf eine Entscheidung.

Viel Nachbesserungsbedarf für das Europäische Parlament

Das EU-Parlament wird hier noch viel nachzubessern haben. Einmal abgesehen von den bisher genannten Punkten: Weder der Begriff „Lobbying“ noch „Interessenkonflikte“ werden bisher im Kodex definiert. Für den Lobbybegriff gehen wir allerdings davon aus, dass die Definition des Transparenzregisters der Europäischen Kommission gültig ist. Diese definiert Lobbyberatung klar als einen Teil des Lobbying. Dies sollten die Abgeordneten sicherstellen und eine klare Definition für Interessenkonflikte aufnehmen.

Die Ankündigung des für Transparenz zuständigen Kommissars Šef?ovi? vom November, das „Ethikkomitee“, das bisher mögliche Interessenkonflikte für die Kommission prüft, zu verbreitern, findet sich im Entwurf nicht. Bisher scheint die Besetzung des dreiköpfigen Kommitees nicht gerade dazu angetan, glaubwürdig Interessenkonflikte zu benennen und zu bekämpfen. Ebensowenig findet sich die Ankündigung, die Empfehlungen und Begründungen das Kommittees zu veröffentlichen.

Auch aus dem Europäischen Parlament gibt es bereits erste kritische Stimmen. So kommentierte die Abgeordnete Ingeborg Gräßle, Mitglied der EVP-Fraktion, die Überarbeitung des Verhaltenskodex in der FAZ, er komme den Forderungen von EU-Abgeordneten und Transparenzorganisationen vom Herbst 2010 „nicht einmal nahe“. Statt klarer Grenzen enthalte diese Regelung ein Schlupfloch nach dem anderen – für echte Transparenz und Selbstbeschränkung müsse Barroso nacharbeiten.

Derzeit sieht es so aus, als würde die EU-Kommission versuchen, den Entwurf an einem allgemeinen Parlamentsbeschluss vorbei zu schleusen und nur von der Konferenz der Präsidenten absegnen lassen zu wollen. Dieses Gremium bringt den Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek mit den Vorsitzenden der Fraktionen zusammen und ist in etwa mit dem deutschen Ältestenrat vergleichbar. Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit in diesem Fall eben die Konferenz der Präsidenten den laxen Entwurf der Kommission stoppt. Es kann nicht sein, dass nach einem Jahr von skandalösen Seitenwechseln ehemaliger Kommissarinnen und Kommissare das Ergebnis ist, dass sie weiterhin Lobbyarbeit betreiben dürfen, im schlechtesten Fall sechs Monate später. ALTER-EU hatte bereits im Oktober Empfehlungen für einen neuen Verhaltenskodex für Kommissare herausgegeben.

Mehr Regeln für amtierende Kommissare

Positiv hervorzuheben ist übrigens, dass es Verbesserungen bei den Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte für amtierende  Kommissarinnen und Kommissare gibt: Sie müssen ihre Interessensdeklaration nun mindestens jährlich erneuern. Auch für die Annahme von Einladungen  gibt es jetzt erstmals eine Regel, ob sie klar genug ist, wird sich zeigen. Man will wohl einen neuen Vorfall wie den aus dem Jahr 2008 vermeiden. Wie Medien berichteten, hatte Peter Mandelson im Sommer 2008 als amtierender Handelskommissar Ferien auf der Yacht eines russischen Aluminium-Milliardärs verbracht, der von seiner Politik profitiert hatte.

Pressekommentare zum Entwurf des Verhaltenskodex‘ finden Sie unter anderem in der FAZ,  in der Süddeutschen Zeitung und auf englisch im EUObserver.

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