Nebeneinkünfte

Wahlprüfsteine – Was wollen die Parteien zum Thema Lobbyismus tun?

Welche Positionen vertreten die deutschen Parteien zum Thema Lobbyismus? Und was tun sie für mehr Transparenz und Schranken für Lobbyisten? Wir haben sie gefragt – hier sind ihre Antworten! Mit Blick auf die Bundestagswahl am 27. September haben wir die fünf Bundestags-Parteien um Stellungnahme gebeten. Sie sollten sagen, was sie zu den Themen Einführung eines […]
von 15. September 2009

Welche Positionen vertreten die deutschen Parteien zum Thema Lobbyismus? Und was tun sie für mehr Transparenz und Schranken für Lobbyisten? Wir haben sie gefragt – hier sind ihre Antworten!

Mit Blick auf die Bundestagswahl am 27. September haben wir die fünf Bundestags-Parteien um Stellungnahme gebeten. Sie sollten sagen, was sie zu den Themen Einführung eines Lobbyregisters, Karenzzeiten („Abkühlphasen“) für scheidende Politiker, Lobbyisten in Ministerien und Nebeneinkünfte von Abgeordneten nach der Wahl tun werden. Den genauen Fragenkatalog finden Sie hier (pdf). Die Antworten haben wir in der folgenden Tabelle gegenübergestellt und sie aus der Sicht von LobbyControl kommentiert.

bildschirmfotowahlprufsteine


Hier finden Sie Kurzfassungen der Antworten sowie die Langfassungen im Original.
CDU/CSU
SPD
FDP
Linke
Grüne
ödp, Piraten, Freie Wähler (nur Zusammenfassung aus den Wahlprogrammen)

Unsere Pressemitteilung zu den Wahlprüfsteinen finden Sie hier (pdf).


ANTWORTEN der CDU/CSU – Kurzfassung
Die Antwort der CDU/ CSU im Original finden Sie hier (pdf).
Lobbyistenregister:

  • Der Bundestag führt seit 1972 eine öffentliche Liste der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Ein „verbindliches Lobbyistenregister“ besteht bereits durch die Verwaltungsvorschrift zu Externen in der Bundesverwaltung. Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen.
  • Karenzzeit:

  • Eine Karenzzeit wird abgelehnt.

  • Es wird kaum möglich sein, sämtliche Beeinflussungsmöglichkeiten mit einer gesetzlichen Regelung oder einem Ehrenkodex zu erfassen. Ebenfalls schwierig dürfte die Entscheidung sein, wer einen Regelverstoß feststellen soll. Dies nach einem Regierungswechsel der neuen Regierung zu überlassen, wäre problematisch und dürfte kaum in Betracht kommen.

  • Es könnten sich bei einer gesetzlichen Regelung zum Verbot der Aufnahme einer Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus der Bundesregierung auch verfassungsrechtliche Probleme insbesondere mit Blick auf die Freiheit der Berufswahl ergeben.

    Lobbyisten in Ministerien:

  • Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung regelt solche Angelegenheiten. Es wird beobachtet, wie sich diese Regelung bewährt und gegebenenfalls ihre Weiterentwicklung geprüft.
  • Nebentätigkeiten von Abgeordneten:

  • CDU und CSU unterstützen eine Weiterentwicklung der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages.

  • Die Verhaltensregeln sollten ihren Anwendungsbereich auf solche Tätigkeiten und Einkünfte fokussieren, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können. Eine Fortentwicklung der Verhaltensregeln sollte innerhalb eines Beratungsverfahrens mit allen Fraktionen erfolgen, wenn sich konkreter Änderungsbedarf zeigt.
  • KOMMENTAR von LobbyControl:

  • Die von der CDU/CSU angeführte Verbändeliste des Bundestages ist kein Lobbyregister. In ihr sind nur Verbände, nicht aber Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Die von der CDU/CSU als „verbindliches Register“ bezeichnete Vorschrift zur Offenlegung der Mitarbeit von Externen in Ministerien ist ebenfalls kein Lobbyistenregister, sondern bezieht sich eben nur auf Lobbyisten in Ministerien (und enthält ebenfalls keine Namen oder Finanzdaten).

  • Die Ablehnung von Karenzzeiten und von einem Verbot der Mitarbeit von Lobbyisten in den Ministerien halten wir für falsch.

  • Ob und was die CDU zu einer Verschärfung der Nebeneinkünfte-Regelungen unternehmen will, bleibt sehr vage.
    FAZIT:

  • Mit Transparenz und Schranken für Lobbyisten hat die CDU/ CSU nicht viel im Sinn. Die Regulierungsvorschläge von LobbyControl hält sie entweder für nicht praktikabel oder für unnötig. (zurück zur Übersicht)


    ANTWORTEN der SPD – Kurzfassung
    Die Antwort der SPD im Original finden Sie hier (pdf).
    Lobbyistenregister:

  • Im Entwurf für ein Regierungsprogramm wurde die Forderung nach einem gesetzlich verankerten verprlichtenden Lobbyregisters aufgenommen. Die SPD wird sich für die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfes einsetzen.
    Karenzzeit:

  • Eine solche Karenzzeit müsste in Einklang mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes stehen, denn auch ehemalige Minister und Staatssekretäre müssen die Möglichkeit haben, nach Verlust ihrer Ämter wieder in ihre erlernten Berufe zurückzukehren, um mit eigenen Anstrengungen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • Da die Öffentlichkeit erwartet, dass Minister und Parlamentarische Staatssekretäre, die ihr Amt jederzeit verlieren können, alsbald wieder von eigener Berufstätigkeit leben, hat die SPD in dieser Wahlperiode die Übergangsgelder auf eine Dauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren beschränkt. Damit wäre eine längere umfassende Tätigkeitsbeschränkung kaum zu vereinbaren.

  • Angesichts möglicher finanzieller Folgen ist zu prüfen, ob die mit einer Karenzzeit angestrebten Zwecke mit vertretbarem Aufwand zu erreichen sind. Die Erstreckung der vorgeschlagenen Regelung auf Referatsleiter, die die unterste Führungsebene der Ministerialverwaltung darstellen, erscheint überzogen.
    Lobbyisten in Ministerien:

  • Manche Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften könnten strenger gefasst werden. Die Bezahlung von Mitarbeitern durch die entsendende Stelle ist nicht bedenklich, wenn der allgemeine Wissensaustausch im Vordergrund der Tätigkeit steht und nicht die Dienstleistung für die Behörde.

  • Die Berichte des Bundesministeriums werden aufmerksam verfolgt und es wird sich für eine lückenlose und genaue Berichterstattung eingesetzt.

  • Die Berichte sollen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

  • Der Anwendungsbereich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sollte auch auf befristete Arbeitsverhältnisse erstreckt werden, wenn sie eine Dauer von drei Monaten überschreiten und die externe Person nur beurlaubt ist oder über eine Wiedereinstellungszusage des bisherigen Arbeitgebers verfügt.
    Die Forderung nach der Aufklärung aller Altfälle wird unterstützt.
    Nebeneinkünfte von Abgeordneten:

  • Die 2005 verschärften Transparenzregeln stehen in einem Spannungsverhältnis zu dem Grundrecht der Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung, sowie zum verfassungsrechtlich festgelegten Status des freien Mandats.

  • Die SPD ist der Ansicht, dass die Verhaltensregeln überarbeitet werden sollten. Dabei sollten insbesondere die Stufen für die Angabe der Nebeneinkünfte ausgebaut und erhöht werden.

    KOMMENTAR von LobbyControl:

  • Erfreulich ist das klare Bekenntnis, ein verpflichtendes Lobbyregister schaffen zu wollen.

  • Eine Karenzzeit soll verhindern, dass Regierungsmitglieder fliegend in eine Lobbytätigkeit wechseln.
  • Alle anderen Berufe stehen ihnen selbstverständlich offen. Eine ähnliche Regelung existiert bereits für Beamte, auch wenn es an einer strikten Anwendung mangelt.

  • Es ist bedauerlich, dass die SPD an der zeitweisen Mitarbeit von Externen in den Ministerien festhält und deren Bezahlung durch die Privatwirtschaft für unbedenklich hält.

  • Die Aussage, wie eine Überarbeitung der Nebeneinkünfte-Regelungen aussehen soll, bleibt vage.
    FAZIT:

  • Die SPD positioniert sich klar für die Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Bei den anderen Fragen bleibt sie eher vage oder hinter den Forderungen von LobbyControl zurück. (zurück zur Übersicht)

    ANTWORTEN der FDP – Kurzfassung
    Die Antwort der FDP im Original finden Sie hier (pdf).
    Lobbyistenregister:

  • Die Frage nach der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters ist zu prüfen und zu entscheiden. Aus liberaler Sicht ist grundsätzlich freiwilligen Lösungen der Vorzug vor zwangsweisen Regelungen zu geben.
    Karenzzeit:

  • Um Interessenskonflikte auszuschließen, schlägt die FDP vor, einen Verhaltenskodex zu schaffen, der Minister und Parlamentarische Staatssekretäre, die aus ihrem Amt ausscheiden und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Bereichs beabsichtigen, die im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit steht, verpflichtet, die Bundesregierung hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Regierung prüft sodann die Art der geplanten Tätigkeit. Droht eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, kann die Regierung dem früheren Minister oder Parlamentarischen Staatssekretär die Beschäftigung untersagen.

  • Eine Karenzzeit von drei Jahren erscheint zu lang
    Lobbyisten in Ministerien:

  • Es ist noch zu früh, die Frage, ob die Verwaltungsvorschrift ausreicht, abschließend zu beantworten. Jedenfalls ist sie ein Schritt in die richtige Richtung. Ob weitere Schritte folgen müssen, wird die FDP zu gegebener Zeit beantworten.

  • Über die Frage, inwieweit Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soll im Einzelfall entschieden werden. Eine generelle Verpflichtung zur Offenlegung der Berichte könnte negative Auswirkungen auf deren Detailliertheit und Aussagekraft haben.

  • Ob auch befristete Arbeitsverhältnisse und Beratungsverträge in die Vorgaben der Verwaltungsrichtlinie mit aufgenommen werden sollten, ist zu prüfen.

  • Die FDP unterstützt die Forderung des Bundesrechnungshof nach Aufarbeitung der Altfälle nach den Regeln der neuen Verwaltungsvorschriften.
    Nebentätigkeiten von Abgeordneten:

  • Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Verschärfung der Verhaltensregeln und die Erweiterung der Offenlegungspflichten für Abgeordnete abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung von 2007 die neuen Bestimmungen im Abgeordnetenrecht jedoch bestätigt. Damit herrscht Rechtsklarheit. Selbstverständlich muss sich jeder Abgeordnete rechtstreu verhalten und den sich aus den Verhaltensregeln ergebenen Verpflichtungen nachkommen. Entscheidend ist aus Sicht der FDP, dass die freie und unabhängige Ausübung des Mandats gestärkt und gesichert wird. Hierzu ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit neben der Abgeordnetentätigkeit in besonderer Weise geeignet. Eine Erweiterung der Offenlegungspflichten würde diesen Zielen zuwiderlaufen und wird daher von der FDP abgelehnt.

  • Die FDP sieht keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der Stufen.

  • Die FDP wird auch künftig streng darauf achten, dass die Verhaltensregeln keine unverhältnismäßigen Einschränkungen der Berufsausübung von Berufsgeheimnisträgern zur Folge haben und lehnt die Offenlegung der Mandanten von Anwälten ab, da dies gegen das Grundgesetze der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts verstößt.

  • Es besteht kein Bedarf nach einer neuen Kontrollinstanz, da bereits Verhaltensregeln und ein Sanktionsspektrum bestehen.
    KOMMENTAR von LobbyControl

  • Die Erfahrungen in Brüssel zeigen, dass ein freiwilliges Register nicht funktioniert. Nur verpflichtende Regeln können dafür sorgen, dass Lobbyisten nicht im Dunkeln arbeiten können.

  • Einen fliegenden Wechsel in eine Lobbytätigkeit nur dann zu untersagen, wenn „dienstliche Interessen beeinträchtigt“ werden, ist u.E. nicht ausreichend. Lange bevor dienstliche Interessen beeinträchtigt sind, können gesellschaftliche Interessen beeinträchtigt werden und ist ein privilegierter Zugang für den finanzkräftigen neuen Arbeitgeber des Ex-Ministers oder Ex-Staatssekretärs geschaffen.

  • Dass eine Nebentätigkeit die unabhängige Ausübung des Mandates fördere, wie die FDP ihre Ablehnung von Offenlegungspflichten begründet, halten wir für absurd.
    FAZIT:

  • Mit der FDP ist Transparenz über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten nicht zu haben. Eine sehr weiche und eng gefasste Regelung von fliegenden Wechseln wird angestrebt. Zu den anderen Themen hält sie sich mit klaren Standpunkten zurück und will vor allem „Fragen prüfen“. (zurück zur Übersicht)


    ANTWORTEN der Grünen
    Die Antwort der Grünen im Original finden Sie hier (pdf).
    Lobbyistenregister:

  • Es wird die Errichtung eines verbindlichen öffentlichen Lobbyistenregisters gefordert. In dem Register soll die Tätigkeit der im Bereich von Bundesregierung und Deutschen Bundestag tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten im Detail erfasst werden (Antrag der Grünen dazu: BT-Drs. 16/13174, pdf).

    Karenzzeit:

  • Forderung nach einer Karenzzeit, wie es sie auf europäischer Ebene gibt. Der Bundestagsantrag der grünen Fraktion (BT-Drs. 16/948) orientiert sich an einer vergleichbaren Regelung, die es für Beamte in § 69a BBG gibt. Eine verfassungsfeste Lösung wird gefordert, die auch das Grundrecht der Berufsfreiheit respektiert. Eine feste Karenzzeit, in der ein Eingriff in die Berufsfreiheit eines Ex-Ministers gerechtfertigt zu sein scheint, formuliert der Antrag noch nicht. Angemessen sind jedoch drei Jahre.
    Lobbyisten in Ministerien

  • Die Beschäftigung von Lobbyisten in Ministerien wird sehr kritisch gesehen. Die bereits vorhandenen Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung sind unzureichend. Die Vorgabe lädt dazu ein, mit Lobbyisten künftig befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, weil für diese Personen die Vorschrift nicht gilt. Darüber hinaus ist auffällig, dass viele der Maßgaben in der Verwaltungsvorschrift mit dem Passus „grundsätzlich“ oder „im Regelfall“ versehen werden: „Grundsätzlich“ sollen Lobbyisten keine leitende Funktion erhalten, „grundsätzlich“ sollen sie nicht im Leitungsbereich arbeiten oder an der Formulierung von Gesetzentwürfen. Wer derart oft vom Grundsatz spricht, der hat die Ausnahmen offensichtlich schon im Kopf. Diese Lücken müssen in Hinblick auf mehr Transparenz geschlossen werden.
  • Eine angemessene Aufarbeitung der „Altfälle“ ist erforderlich.
    Nebeneinkünfte von Abgeordneten

  • Die unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Regelungen haben die Grünen maßgeblich mitgestaltet. Diese sollen verhindern, dass über die wirtschaftlichen Interessen der Abgeordneten auf die Ausübung ihres Mandats in illegitimer Weise Einfluss genommen wird.
  • Die Grünen hätten sich noch mehr Transparenz gewünscht, dafür gab es jedoch keine Mehrheit im Bundestag. Jeder Aufweichung der Transparenzregeln werden sich die Grünen entschieden widersetzen. Eventuelle Lücken oder Unstimmigkeiten im Hinblick auf mehr Transparenz müssen beseitigt werden.
    Des Weiteren muss eine vernünftige Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit nach mehr Transparenz sowie der geschützten Rechtsgüter des einzelnen Abgeordneten getroffen werden.


    KOMMENTAR von LobbyControl:

  • Erfreulich ist das klare Bekenntnis, ein verpflichtendes Lobbyregister schaffen zu wollen.
  • Wir halten eine Karenzzeit bei allen Wechseln in Lobbytätigkeiten für notwendig, und nicht nur dann, wenn der/die scheidende PolitikerIn zuvor in dem Bereich regulierend tätig war. Denn auch bspw. ein ehemaliger Finanzminister schafft einem Energiekonzern, der ihn als Lobbyisten engagiert, einen privilegierten Zugang und Insiderwissen zur Politik.
  • Es ist bedauerlich, dass die Grünen die Mitarbeit von Externen in den Ministerien nicht ganz beenden wollen.
  • Ob und was die Grünen zu einer Verschärfung der Nebeneinkünfte-Regelungen unternehmen wollen, bleibt vage.

    FAZIT:
    Die Grünen setzen sich für ein Mehr an Transparenz ein; es gibt viele Übereinstimmungen mit den Forderungen von LobbyControl, in einigen Punkten bleiben sie aber vager oder schwächer.(zurück zur Übersicht)


    ANTWORTEN der Linken
    Die Antwort der Linken im Original finden Sie hier (pdf).
    Lobbyistenregister:

  • Ein verpflichtendes, sanktionsbewehrtes Lobbyistenregister muss eingeführt werden (wie auch schon im Antrag auf BT-Drs. 16/8453 in den BT eingebracht); ein zielgleicher Antrag für die 17. Legislaturperiode wird angekündigt.
  • Verpflichtende Register müssen auch auf europäischer Ebene und auf Ebene der Bundesländer eingeführt werden.
  • Im Bereich des datenschutzrechtlich Zulässigen, soll das Register die Veröffentlichung von Namen beinhalten.
  • Die Einführung abgestufter Sanktionen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist notwendig.
    Karenzzeit:

  • Die Linke fordert, dass früheren Mitgliedern der Bundesregierung und ihren Staatssekretären untersagt wird in den ersten 5 Jahren nach ihrer Tätigkeit in Regierungsverantwortung eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft aufzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in Regierungsverantwortung steht. (Antrag dazu: BT-Drs. 16/846)
    Lobbyisten in Ministerien:

  • Lobbyistinnen und Lobbyisten dürfen nicht in den Ministerien beschäftigt werden (Antrag dazu: BT-Drs. 16/849). Beratende Tätigkeiten (auch befristete) müssen für die Öffentlichkeit jederzeit transparent und erkennbar sein.
  • Die Regierung muss ihre Informationspflicht erfüllen und immer präzise Bericht erstatten.
    Eine umfassende Aufklärung der Altfälle ist nötig.
    Nebentätigkeiten von Abgeordneten:

  • Die geltende Regel ist nicht ausreichend. Eine Verfeinerung der Stufen ist notwendig, genauso wie die genaue Angabe jeder Nebentätigkeit.
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen verpflichtend angeben müssen, aus welcher Branche ihre Mandanten kommen und mittels freiwilliger Veröffentlichungserlaubnis seitens der Mandanten sollen auch die jeweiligen Namen veröffentlicht werden.

    Kommentar von LobbyControl:

  • Erfreulich ist das klare Bekenntnis, ein verpflichtendes Lobbyregister schaffen und die Nebeneinkünfte-Regeln deutlich verschärfen zu wollen.
  • Bei der Registrierungspflicht für das Lobbyregister halten wir einen bestimmten Schwellenwert (zeitlich oder finanziell) für sinnvoll, damit einmalige oder gelegentliche Kontakte etwa von BürgerInnen zu einem Ministerium ohne Aufwand möglich sind.
  • Wir halten eine Karenzzeit bei allen Wechseln in Lobbytätigkeiten für notwendig, und nicht nur dann, wenn die neue Tätigkeit im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Regierung steht. Denn auch bspw. ein ehemaliger Finanzminister schafft einem Energiekonzern, der ihn als Lobbyisten engagiert, einen privilegierten Zugang und Insiderwissen zur Politik.
    FAZIT:

  • Die Linke zeigt große Übereinstimmungen mit den Forderungen von LobbyControl, geht teilweise sogar darüber hinaus.(zurück zur Übersicht)


    Aus den PARTEIPROGRAMMEN von ödp, Piraten und Freien Wählern

    Neben den fünf Bundestags-Parteien lassen sich auch in den Wahlprogrammen einiger kleiner Parteien Forderungen nach mehr Transparenz und Demokratie finden.

    Die ödp sieht in der Verflechtung von Wirtschaft und Politik eine ernst zu nehmende Gefahr und fordert in ihrem Wahlprogramm die Trennung vom politischen Mandat und wirtschaftlicher Interessenvertretung, sowie eine Regulierung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

    Für die Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten setzt sich auch die Piratenpartei ein. Amtsträger sollen neben ihrem Amt und wenigstens 2 Jahre nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit nicht in Unternehmen, Vereinen oder Verbänden, die direkt durch die Amtstätigkeit betroffen sind, tätig sein dürfen.

    Die Freien Wähler haben zwar kein Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 veröffentlicht, dennoch weisen sie auf ihrer Homepage auf ihre Wahlprüfsteine hin. Es wird eine Eindämmung des Lobbyeinflusses auf die Politik in Form von Aufsichtsratsposten, Beratertätigkeit oder Konzernspenden gefordert. Wirft man einen Blick in das Europawahlprogramm, so findet man dort die Forderung nach einem verpflichtenden Lobbyistenregister.
    (zurück zur Übersicht)

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