Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte, der Tag danach

1) Erste Auswertungen Einen Tag nach der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte präsentieren die Medien die ersten Schnellauswertungen. Hier nur ein Beispiel aus der FR und ein Spiegel Online-Artikel, der eher auf die Kuriositäten abhebt. Die Nachdenkseiten kritisieren die Nebentätigkeiten von Walter Riester. Stern Online bringt ein Interview mit Heinz Riesenhuber (CDU), der mit 19 Nebentätigkeiten an […]
von 6. Juli 2007

1) Erste Auswertungen
Einen Tag nach der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte präsentieren die Medien die ersten Schnellauswertungen. Hier nur ein Beispiel aus der FR und ein Spiegel Online-Artikel, der eher auf die Kuriositäten abhebt. Die Nachdenkseiten kritisieren die Nebentätigkeiten von Walter Riester. Stern Online bringt ein Interview mit Heinz Riesenhuber (CDU), der mit 19 Nebentätigkeiten an der Spitze liegt. Dabei bemüht Riesenhuber das typische Argument, er würde sauber zwischen den verschiedenen Tätigkeiten trennen…

2) Kritik an der Umsetzung und Schlupflöcher
Es gibt einige Kritik an der bisherigen Veröffentlichung der Nebeneinkünfte, siehe unter anderem bei Spiegel Online. Offensichtlich sind die Daten nicht vollständig und einheitlich. So haben einige der Kläger gegen die Transparenzregeln ihre Angaben bislang nicht vollständig eingereicht – obwohl sie dazu verpflichtet waren! Auch bei anderen Abgeordneten fehlen Stufenangaben bei einigen Tätigkeiten, wo man davon ausgehen kann, dass die Einkünfte über 1.000 Euro monatlich oder 10.000 Euro im Jahr liegen.

Dabei kann es sein, dass einige Abgeordnete nicht einfach unvollständig berichtet haben, sondern versuchen, verschiedene Schwachstellen oder Schlupflöcher der Regelungen auszunutzen. Das Handelsblatt zählt einige davon auf, insbesondere dass Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen nicht ausgewiesen werden müssen.

Ein anderes Problem, dessen reales Ausmaß sich noch zeigen muss, sind Nebentätigkeiten, bei denen der Vertrag nicht direkt mit dem oder der Abgeordneten, sondern mit einer rechtlichen Gesellschaft abgeschlossen wird, an der der oder die Abgeordnete nur beteiligt ist. Das Blog „Mein Parteibuch“ sieht die Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts als ultimatives Schlupfloch für Abgeordnete und zitiert dazu auch einen Vermerk des Fachbereichs Parlamentsrecht vom März 2006 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Auf der anderen Seite steht in den Ausführungsbestimmungen des Bundestagspräsident zu den Transparenzregeln folgendes:

„ Ist ein Mitglied des Bundestages nur aufgrund seiner Gesellschaftereigenschaft Vertragspartner geworden und der Vertrag ohne seine Mitwirkung zu Stande gekommen und wird die danach geschuldete Tätigkeit nicht auch von ihm persönlich ausgeübt, besteht in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis keine Anzeigepflicht.“

Die Hervorhebungen entstammen dem Original und betonen, dass es um eine Und-Verknüpfung im engeren logischen Sinne geht. Das heißt, umgekehrt gelesen: selbst wenn ein Abgeordneter nur als Gesellschafter Vertragspartner wird, müsste er nach dieser Regel das Vertragsverhältnis angeben, wenn er a) an dem Zustandekommen des Vertrags mitgewirkt hat oder b) die vertraglich vereinbarte Tätigkeit selbst ausführt. Wir werden dieses Thema weiter verfolgen und uns je nach Ergebnis für Nachbesserungen einsetzen.

3) Manche wollen die Regeln ändern – oder kippen
In den Parteien wird über Änderungen der Regeln diskutiert, insbesondere wegen der Angabe der Einkünfte als Brutto-Summen. Mit Nachbesserungen nichts im Sinn haben dürften die unterlegenen Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie fordern eine Überarbeitung der Regeln – sicher nicht hin zu mehr Transparenz. Dreist dabei ist, dass die Kläger selbst ihre eigenen Daten noch nicht vollständig offen gelegt haben, aber schon postulieren, dass das Gesetz nicht praktikabel sei oder die eigentlichen Ziele verfehle. Dabei dürften sich einzelne Abgeordnete nach der Veröffentlichung durchaus einigen kritischen Fragen ihrer Wählerinnen und Wähler stellen müssen. Die Auswertung der Daten fängt ja gerade erst an.

4) Hinweis
Neben der Bundestagsseite findet man alle Nebeneinkünfte auch auf bei www.abgeordnetenwatch.de. Dort kann man den Abgeordneten auch direkt Fragen zu einzelnen Tätigkeiten zukommen lassen.

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