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Nebeneinkünfte von Abgeordneten bleiben vorerst geheim

10. März 2006 | 5 Kommentare

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die Angaben der Bundestagsabgeordneten über ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte vorerst nicht veröffentlichen. Die Meldefrist endet zwar weiter am 30. März. Die Angaben sollen jedoch unter Verschluss gehalten werden, bis das Bundesverfassungsgerichts über die Klage mehrerer Abgeordneter gegen die Offenlegungspflicht entschieden hat. Falls Lammert bei dieser Position bleibt, haben die Abgeordneten mit ihrer Klage einen ersten politischen Erfolg erzielt – obwohl ihre Klage rechtlich keine aufschiebende Wirkung hat. Das Verfahren wird vermutlich Monate, möglicherweise Jahre dauern. Solange sollen Bürgerinnen und Bürger weiter im Unklaren über Nebeneinkünfte und mögliche Interessenskonflikte von Abgeordneten bleiben.

Auf Nachfrage erklärte die Pressestelle des Bundestages gegenüber LobbyControl, dass die Nicht-Veröffentlichung alle Angaben betreffe, die die Abgeordneten auf Basis des für die 16. Legislaturperiode (2005-2009) gültigen Verhaltenskodex machen müssten. Damit bleiben nicht nur die neuen Informationen über die Höhe der Nebeneinkünfte vorerst geheim, sondern auch Informationen über Posten in Vorständen, Aufsichtsräten, Vereinen etc., die bisher zugänglich waren. Die Vorgehensweise von Bundestagspräsident Lammert bedeutet also einen – zumindest temporären – Rückschritt.
> Zum Vergleich: eine Auflistung der Informationen, die für den 15. Bundestag veröffentlichungspflichtig waren (pdf)

Hinweis: Ein interessanter Aufsatz von Marco Althaus (Deutsches Institut für Public Affairs) beleuchtet die Debatte aus der Perspektive der Lobbyisten. Zitat:

“Viele Politiker wünschen den Klägern heimlich Glück. Dagegen wünschen sich viele Profi-Lobbyisten, dass die Klage scheitert. Denn die Interessenvertreter haben gute Gründe, für mehr Transparenz zu sein: Erstens um selbst zu wissen, wessen Mandat der Gesprächspartner gerade ausübt. Zweitens um ein Registrierungsgesetz für Lobbyisten zu verhindern.”

5 Kommentare »

  • 37sechsBlog sagte:

    Neuer Trend? – Verfassungsbeschwerde mit “aufschiebender Wirkung”

    Dass das Bundesverfassungsgericht kein “Super-Revisions-Gericht” ist, ist zumindest unter Juristen bekannt. Deswegen kommt der Verfassungsbeschwerde auch keine “Aufschiebende Wirkung” zu. Aber hat dieser Lehrsatz noch lange Bes…

  • BrainBomb sagte:

    Sollte man jetzt nicht Bundestagspräsident Norbert Lammert verklagen wegen seiner Eigenmächtigkeit? Darf der die Veröffentlichung überhaupt zurückhalten? Frag ich nur mal so als juristischer Laie.

  • Andreas Skowronek sagte:

    Der Trackback funktioniert nicht :-(
    Deshalb mein Hinweis auf ein Posting in meiem Blog =
    http://37sechsblog.de/?p=424

  • Andreas Skowronek sagte:

    @ BrainBomb

    Bei mir erfährst Du mehr zu Deiner Frage.

  • U. Müller (author) sagte:

    @ Andreas Skowronek

    Danke für den interessanten Artikel. Der Trackback hatte sich übrigens in der Absenderangabe Deines ersten Kommentars versteckt – aber ein expliziter Link kann nicht schaden ;-)

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