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Abgeordnete klagen gegen Offenlegungspflicht

1. März 2006 | Ein Kommentar

Sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte. Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto (alle FDP) und Peter Danckert (SPD) haben gemeinsam eine Klage eingereicht, Friedrich Merz (CDU) und Max Straubinger (CSU) klagen separat. Die Klagen richten sich gegen den neuen Verhaltenskodex für Abgeordnete, der seit Januar gilt. Bis spätestens Ende März müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder aber über 7000 Euro verdienen. Ausnahmen gibt es für Freiberufler. Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen - besonders gegen diesen Punkt richten sich die Klagen.

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  • alles ist so negativ! » Blog Archiv » Im Merzen … sagte:

    [...] Auch schöne Fragen: “wer ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft?” oder: „wer ist die Stiftung Marktwirtschaft?“ oder: “was haben RAG und die “Stiftung Marktwirtschaft” gemeinsam? oder „welche Abgeordnete klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften? [...]

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