Aus der Lobbywelt

Fortschritte bei Bestrafung von Abgeordnetenbestechung

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten CDU, SPD, Grüne und Linke heute Eckpunkte für einen Gesetzesvorschlag vor, der es Deutschland ermöglichen soll, die UN-Konvention gegen Korruption umzusetzen. Zentraler Hinderungsgrund für die Umsetzung war der in Deutschland sehr schwach formulierte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Union und FDP hatten eine Verschärfung der Gesetze zur Abgeordnetenbestechung bisher strikt abgelehnt.
von 1. März 2013

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten CDU, SPD, Grüne und Linke heute Eckpunkte für einen Gesetzesvorschlag vor, der es Deutschland ermöglichen soll, die UN-Konvention gegen Korruption umzusetzen. Zentraler Hinderungsgrund für die Umsetzung war der in Deutschland sehr schwach formulierte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Union und FDP hatten eine Verschärfung der Gesetze zur Abgeordnetenbestechung bisher strikt abgelehnt.

Wirksame Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung überfällig

Im letzten Jahr forderten wir gemeinsam mit Transparency International und Campact mit einer Unterschriftenkampagne eine schnelle Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption und wirksame Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung. Deutschland gehört zu einer Minderheit der Länder weltweit, die die UN-Konvention noch nicht umgesetzt haben. Dass nun Bewegung in die Sache kommt, ist lange überfällig und begrüßenswert.

Wichtig ist nun, dass mit dem Gesetzesentwurf auch tatsächlich die bisherigen Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Eine Übersicht über die zentralen Punkte finden Sie in unserem Factsheet (pdf).

Update: Ein erster Blick auf den Gesetzesentwurf zeigt, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung deutlich ausgeweitet wird und den Regelungen für Amtsträger, also etwa Beamte, angeglichen wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der UN-Antikorruptionskonvention und entspricht internationalen Standards.

Demnach soll bestraft werden können, wer „für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil für sich oder einen anderen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt“. Bisher ist lediglich der Kauf bzw. Verkauf von Stimmen bei Wahlen oder Abstimmungen strafbar. Mit der neuen Fassung wäre es dagegen etwa auch strafbar, wenn ein Abgeordneter sich in einer Fraktionssitzung für ein Anliegen einsetzt und dafür Vorteile erhält.

Jedoch löst der Gesetzesentwurf die Frage nicht, was den Abgeordneten erlaubt sein soll und was nicht, etwa wenn Lobbygruppen zu Reisen einladen. Absatz 5 des Entwurfs verweist nämlich auf die Verhaltensregeln für Abgeordnete. Dort soll die feine Linie zwischen dem gezogen werden, was noch als „parlamentarische Gepflogenheit“ gelten kann und was korruptionsverdächtig ist. Bleiben die Verhaltensregeln in dieser Frage vage, kann das die Wirksamkeit des Gesetzes entschieden einschränken.

Union und FDP dürfen jetzt nicht weiter blockieren

Unklar bleibt zum jetzigen Zeitpunkt außerdem, welche Unterstützung der Entwurf in der Regierungskoalition tatsächlich genießt. Die FDP hält sich bisher bedeckt. Der CDU-Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, hat bereits im letzten Jahr angekündigt, dass er bei der Neuregelung der Gesetze zur Abgeordnetenbestechung gesprächsbereit sei. Kauder hat bei der Entwicklung des neuen Gesetzesentwurfs eine wesentliche Rolle gespielt. Inwieweit die Unionsfraktion als Ganzes hinter dem Entwurf steht, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Das Handelsblatt berichtet bereits von kritischen Stimmen in der Union, die keine Mehrheit für den Entwurf sähen. Hier ist Angela Merkel als Parteivorsitzende gefordert: die lange überfällige Verschärfung darf jetzt nicht an einer schwarz-gelben Blockade scheitern.

Deutschland steht international am Pranger

Bereits jetzt läuft gegen Deutschland ein sogenanntes Nicht-Umsetzungsverfahren, weil die Bundesregierung die Empfehlungen des Europarats zur Korruptionsbekämpfung und Parteienfinanzierung nicht umsetzt. Die mangelnde Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ist dabei ein wichtiger Punkt. Mehr zu der Kritik des Europarats.

Foto: Campact

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